Stellungnahme zu Kriegsdienstverweigerung sowie Kriegsdienstverweigerung und Asyl

UN Menschenrechtsrat, 57. Sitzung

von WRI und Connection e.V.

(20.09.2024) Heute Morgen gab Zaira Zafarana, Fachberaterin für Internationales bei Connection e.V., im Namen von WRI und Connection e.V. eine mündliche Erklärung im Plenum des UN-Menschenrechtsrates in Genf während der Generaldebatte zu Punkt 3 ab: Förderung und Schutz aller Menschenrechte, der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Sie konzentrierte sich auf das Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung und insbesondere auf den thematischen Bericht des OHCHR, der dem Rat während der letzten Sitzung vorgelegt wurde, sowie auf die UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz, die klarstellen, dass Kriegsdienstverweigerer, die in ihrem Herkunftsland von Verfolgung bedroht sind, den Flüchtlingsstatus erhalten können.

Sie können sich die Präsentation der Generaldebatte und die Erklärungen der Mitgliedstaaten und der Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen hier ansehen.

 Statement by WRI and Connection e.V. as pdf-file

War Resisters International (WRI) begrüßt gemeinsam mit Connection e.V. den Bericht des OHCHR über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung [der diesem Rat auf der letzten Tagung vorgelegt wurde].1 Die Mitgliedstaaten erhielten Empfehlungen zu rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Wahrung der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung [im Einklang mit den Verpflichtungen der Staaten nach den internationalen Menschenrechtsgesetzen und den geltenden internationalen Menschenrechtsstandards].

Es gibt immer noch einige Länder, wie zum Beispiel Aserbaidschan, Eritrea, Singapur, Thailand oder die Türkei, die dieses Menschenrecht nicht anerkennen, und einige andere, in denen der Ersatzdienst Strafquarakter hat.

In verschiedenen Ländern gibt es illegale Einberufungspraktiken, wie z.B. in Russland immer wiederkehrende Razzien.

In einigen Ländern gelten in Zeiten bewaffneter Konflikte besondere Bestimmungen, die von den regulären abweichen und nicht den internationalen Standards entsprechen.

In der Ukraine beispielsweise ist dieses Menschenrecht de facto außer Kraft gesetzt, und in Israel werden Kriegsdienstverweigerer, die wiederholt inhaftiert werden, seit dem 7. Oktober 2023 vom Eignungsausschuss nicht mehr freigestellt und erhalten möglicherweise nur noch eine Freistellung aus psychischen Gründen, wie der Fall von Tal Mitnick zeigt.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist Teil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [und ist ein unveräußerliches Recht, das auch in einer Situation des bewaffneten Konflikts Gültigkeit hat].

Der Bericht des UN-Menschenrechtskommissariats bekräftigt, dass dieses Recht auch für Militärangehörige und Reservisten gilt.2

Viele Kriegsdienstverweigerer werden nach wie vor inhaftiert oder sind gezwungen, aus ihrem Land zu fliehen und im Ausland Schutz zu suchen, was ihnen sehr oft verweigert wird. Das steht in offenem Widerspruch zu den UNHCR-Richtlinien für internationalen Schutz3 steht, so dass sie zurückgeschickt werden können und ihnen möglicherweise Inhaftierung oder Einberufung droht.

Die WRI fordert gemeinsam mit Connection e.V. den Rat auf, den Schutz von Art. 18 (das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) zu schützen und aktiv daran mitzuwirken, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung  in allen Ländern [in Übereinstimmung mit internationalen Standards] vollständig umgesetzt wird.

Ich danke Ihnen.

Fußnoten

1 https://undocs.org/en/A/HRC/56/30

2 ebd. para. 27. Siehe auch A/HRC/41/23, para. 60 (b) and (f).

3 UNHCR, Guidelines on International Protection No.10: Claims to refugee status related to military service within the context of Article 1A(2) of the 1951 Convention and/or 1967 Protocol relating to the Status of Refugees. https://www.unhcr.org/sites/default/files/legacy-pdf/529efd2e9.pdf

Connection e.V. und War Resisters’ International: Oral statement given at General Debate Item 3: Promotion and protection of all human rights, civil, political, economic, social and cultural rights. 20. September 2024

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