Photo: Zaira Zafarana

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Stellungnahme anlässlich des Treffens der Gruppe unabhängiger Expert*innen zu Belarus

UN Menschenrechtsrat, 57. Sitzung

von WRI und Connection e.V.

(23.09.2024) Heute fand in Genf anlässlich der 57. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates der interaktive Dialog mit der Gruppe unabhängiger Expert*innen zu Belarus statt. Aus diesem Anlass hat Connection e.V. gemeinsam mit War Resisters’ International eine Erklärung vorbereitet und im Plenum abgegeben, die sich mit den Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Basisorganisationen und der Stigmatisierung und Demütigung von Kriegsdienstverweiger*innen befasst. Connection e.V. und War Resisters’ International fordern Belarus auf, das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung zu respektieren und appellieren an die anderen Mitgliedsstaaten, Schutz suchenden Verweiger*innen im Ausland Asyl zu gewähren.

Sie können die Präsentation der Generaldebatte und die Erklärungen der Mitgliedstaaten und der Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen hier ansehen.

 Statement by WRI and Connection e.V. as pdf-file

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,

War Resisters International (WRI) bedankt sich gemeinsam mit ihrer Partnerorganisation Connection e.V. bei der Gruppe unabhängiger Sachverständiger für die Aktualisierungen.

Wie bereits in der letzten Sitzung während des Interaktiven Dialogs mit dem Sonderberichterstatter zum Ausdruck gebracht, sind wir besorgt darüber, wie repressive Gesetze und Politiken den zivilen Raum aushöhlen, indem sie gezielt zivilgesellschaftliche Basisorganisationen1 und Menschenrechtsverteidiger wegen ihrer Arbeit zur Unterstützung von Kriegsdienstverweiger*innen ins Visier nehmen, wie z.B. Our House und Olga Karatch.

Abgesehen von der bestehenden Strafverfolgung2 setzen die Behörden in Belarus, einschließlich der Militärkommissariate, Stigmatisierung und öffentliche Zensur gegen Kriegsdienstverweigerer ein und gefährden die Sicherheit ihrer persönlichen Daten. Andere junge Menschen werden gezwungen, den Prozessen gegen Kriegsdienstverweigerer beizuwohnen, die oft in einer Atmosphäre der Demütigung für die Kriegsdienstverweigerer stattfinden, um sie von einem Antrag abzuhalten.3

Es wurde berichtet, dass in den staatlichen Medien Listen der Kriegsdienstverweigerer veröffentlicht werden, einschließlich persönlicher Angaben wie Wohnadressen, wodurch die öffentliche Hetze gegen sie zunimmt. Dies erzeugt Druck auf ihre Angehörigen, vor allem in kleinen Dörfern, [und unterstützt das weit verbreitete Stereotyp, dass „wer nicht in der Armee gedient hat, nicht als richtiger Mann angesehen werden kann“].4

Websites und Telegram-Kanäle, die Kriegsdienstverweigerer  unterstützen, werden als extremistisch eingestuft. Extremismus wird in Belarus mit bis zu 7 Jahren Gefängnis bestraft.5

WRI und Connection e.V. fordern den Rat auf, die Universalität und Unabdingbarkeit der Menschenrechte und den Schutz derjenigen, deren Leben im Herkunftsland bedroht ist, zu gewährleisten, Belarus aufzufordern, das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und die Resolution der Generalversammlung zur Todesstrafe6 zu respektieren, und die einzelnen Mitgliedstaaten aufzufordern, belarussischen Kriegsdienstverweigerern, die im Ausland Schutz suchen, im Einklang mit den UNHCR-Richtlinien für internationalen Schutz7 Asyl zu gewähren.

Herzlichen Dank

Fußnoten

1 A/HRC/56/65, par. 6.

2 Umgehung der Einberufung zum Militärdienst bei der Mobilmachung (Art. 434), Umgehung der regulären Einberufung zum aktiven Militärdienst (Art. 435), Nichterscheinen eines Reservisten oder Wehrpflichtigen zur militärischen Ausbildung oder zum Sonderunterricht (Art. 436), Umgehung der militärischen Registrierung durch einen Wehrpflichtigen (Art. 437).“ Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung, Jahresbericht, S. 46-47.

3 https://euroradio.fm/ru/zhitelya-lunineckogo-rayona-oshtrafovali-na-11-tysyach-rubley-ne-prishel-v-voenkomat

4 https://euroradio.fm/ru/v-ushachskom-rayone-rayonnaya-gazeta-opublikovala-spisok-uklonistov-ot-armii

5 https://sputnik.by/20240709/prokuratura-priznala-ryad-onlayn-servisov-dlya-uklonistov-ekstremistskimi-1087907223.html

6 https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/764/50/PDF/N2276450.pdf?OpenElement

7 UNHCR, Guidelines on International Protection No.10: Claims to refugee status related to military service within the context of Article 1A(2) of the 1951 Convention and/or 1967 Protocol relating to the Status of Refugees.

Connection e.V. and War Resisters’ International: Oral statement given at the Gruop of Independent Experts on Belaurs, 57th Session. September 23, 2024

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