Griechenland und Türkei: Connection e.V. berichtet dem UN-Menschenrechtskomitee zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(25.09.2024) Connection e.V. hat dem UN-Menschenrechtskomitee für die im Oktober stattfindende 142. Sitzung zwei aktuelle Berichte zur Situation der Kriegsdienstverweiger*innen in Griechenland und Türkei vorgelegt.

In Griechenland entspricht die Umsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung nicht den internationalen Standards. Eine vollständige Anerkennung steht noch aus. Die Zahl der Anerkennungen von Kriegsdienstverweigerern, die sich auf ideologische Gründe berufen, ist von 9 % im Jahr 2018 (bzw. 100% im Jahr 2019) auf 0% im Jahr 2021 drastisch gesunken. Der Ersatzdienst hat den Charakter einer Strafmaßnahme, und die Menschenrechte von Kriegsdienstverweigerern werden immer wieder verletzt. Außerdem hat die griechische Regierung noch nicht auf die Stellungnahme des Ausschusses in der Rechtssache Petromelidis gegen Griechenland reagiert. Im Jahr 2021 stellte der Ausschuss fest, dass die Rechte von Lazaros Petromelidis gemäß Artikel 9(1), 12(2), 14(7) und 18(1) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzt wurden.

Weitere Informationen finden Sie in dem vollständigen Bericht, den Connection e.V. bei der UN eingereicht hat und der hier abrufbar ist.

In der Türkei wird das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt. Kriegsdienstverweigerer können keinen Antrag auf Ableistung eines Ersatzdienstes stellen, werden verfolgt und sind Opfer verschiedener Menschenrechtsverletzungen; ihre Situation wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als „ziviler Tod“ bezeichnet. Kriegsdienstverweigerer werden kriminalisiert, und die Anrufung des Verfassungsgerichts ist kein wirksames Rechtsmittel. Der Bericht stellt auch die Situation dieses Menschenrechts in den türkisch besetzten Gebieten Nordzyperns dar, wo Kriegsdienstverweigerer, darunter auch Reservisten, strafrechtlich verfolgt werden.

Die ausführliche Darstellung der Situation zur Kriegsdienstverweigerung in der Türkei und in Nordzypern ist in dem von Connection e.V. bei der UN eingereichten Bericht zu finden und hier verfügbar. Außerdem finden Sie hier den Bericht unserer türkischen Partnerorganisation Conscientious Objection Watch.

Connection e.V. beteiligt sich regelmäßig an den Überprüfungsverfahren der UN-Länder vor dem Menschenrechtskomitee. Das Engagement der Zivilgesellschaft innerhalb des UN-Systems ist wichtig, um über die tatsächliche Situation vor Ort zu berichten und die Organisationen vor Ort zu unterstützen.

Die Berichterstattung über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, Gruppen und Menschenrechtsverteidiger*innen und wird vom Joseph Rowntree Charitable Trust (JRCT) gefördert.

Connection e.V.: Greece and Turkey - Connection e.V. reports to the UN Human Rights Committee on the right to conscientious objection to military service, 25. September 2024

Stichworte:    ⇒ Griechenland   ⇒ Türkei