Connection e.V. informiert das UN-Menschenrechtskomitee über Griechenland
(21.10.2024) Connection e.V. gab eine mündliche Stellungnahme ab zu den Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in Griechenland während des Briefings vor dem UN-Menschenrechtskomitee in Genf. Besorgt zeigte sich Connection e.V. auch über die mangelnde Umsetzung von Empfehlungen im Fall Petromelidis.
Statement by WRI and Connection e.V. as pdf-file
Herzlichen Dank, sehr geehrte Vorsitzende.
Wir möchten uns mit der Gewissens- und Religionsfreiheit befassen und insbesondere mit den unter Punkt 20 der Themenliste erwähnten Punkten, die die Kriegsdienstverweigerung betreffen.1
In Griechenland gibt es mehrere Verstöße gegen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und gegen andere Menschenrechte von Kriegsdienstverweigerern. Seit 2015 haben verschiedene Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und der Europäischen Union auf Verletzungen und Verstöße gegen internationale Menschenrechtsvorschriften und -standards hingewiesen.
Der Ersatzdienst hat nach wie vor Strafcharakter und ist diskriminierend bezüglich Art, Kosten und Dauer.
Kriegsdienstverweigerer, die den Ersatzdienst ableisten, haben entweder Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft, ohne dass sie einen Lohn erhalten, oder sie erhalten einen monatlichen „Lohn“ von 223,53 €.
Ein anderes Thema ist, dass der Ersatzdienst an einem anderen Ort und nicht am Wohnort des Ersatzdienstleistenden abzuleisten ist.
Die Entscheidung über Anträge von Kriegsdienstverweigerern trifft der Minister für Nationale Verteidigung nach einer nicht bindenden Empfehlung eines fünfköpfigen Sonderausschusses mit militärischer Beteiligung. Es fehlt also an Unabhängigkeit vom Militär und der Regierung und damit an Unparteilichkeit.
Es gibt eine anhaltende Diskriminierung aufgrund verschiedener Verweigerungsgründe, die bereits von diesem Ausschuss, dem UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, dem OHCHR und dem Bürgerbeauftragten festgestellt wurden. Es wurde eine Diskriminierung festgestellt zwischen Antragstellern, die religiöse Gründe, und solchen, die ideologische Gründe anführen.
Schließlich werden Kriegsdienstverweigerer, die nicht anerkannt werden oder den Ersatzdienst nicht ableisten oder abschließen, als „aufmüpfig“ bestraft. Es wurde auch von wiederholten Bestrafungen berichtet, die gegen den Grundsatz ne bis in idem verstoßen.
Abschließend möchten wir die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf das Fehlen wirksamer Rechtsmittel und die immer noch nicht erfolgte Umsetzung der Ansichten des Ausschusses in der Rechtssache Petromelidis gegen Griechenland lenken.
Danke
Fußnote
1 Der Bericht von Connection e.V. für die Sitzung des Komitees kann eingesehen werden unter https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=INT%2FCCPR%2FCSS%2FGRC%2F59913&Lang=en
Connection e.V.: Connection e.V. briefs the UN human rights committee on Greece. 21. Oktober 2024
Stichworte: ⇒ Ersatzdienst ⇒ Greece ⇒ Griechenland ⇒ Kriegsdienstverweigerung