UN-Menschenrechtskomitee fordert die Türkei auf: Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen

von Conscientious Objection Watch

(11.11.2024) Liebe Freundinnen und Freunde,

ich sende diese E-Mail, um über eine aktuelle Stellungnahme des UN-Menschenrechtkomitees zu informieren. Das Komitee hat den zweiten periodischen Bericht der Türkei und die Berichte verschiedener Organisationen im Oktober geprüft und am 7. November 2024 Abschließende Beobachtungen veröffentlicht.

Das Komitee fordert die Türkei auf, bis zum 8. November 2027 Informationen über die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen vorzulegen, insbesondere über die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht auf ein faires Verfahren in Antiterrorismusverfahren und die Vereinigungsfreiheit. Das Komitee äußerte sich auch zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

Conscientious Objection Watch hatte dem Menschenrechtskomitee im Oktober einen Bericht übersandt. Dieser enthielt umfassende Informationen über die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und die aktuelle Situation von Kriegsdienstverweiger*innen in der Türkei.

In den Ziffern 49 und 50 der Abschließenden Bemerkungen des Menschenrechtskomitees wurden verschiedene Punkte aus dem Bericht von Conscientious Objection Watch aufgenommen: Das Fehlen jeglicher Begrenzung der Anzahl der Verfahren gegen Verweiger*innen, der Entzug ziviler und politischer Rechte der Verweiger*innen und die Abschaffung von Artikel 318 des Strafgesetzbuches, der die „Distanzierung des Volkes vom Militär“ unter Strafe stellt. Die Abschließenden Bemerkungen finden Sie hier.

Der im September eingereichte Bericht von Conscientious Objection Watch enthält umfassende Informationen über die Situation von Kriegsdienstverweiger*innen in der Türkei und Empfehlungen an die Regierung: das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen und Verletzungen der Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen zu beseitigen. Sie können unseren Bericht hier einsehen.

Merve Arkun, Coordinator, Conscientious Objection Watch


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Conscientious Objection Watch: eMail, 11. November 2024. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2024

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