Belarus: Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen

Connection e.V. berichtet dem UN-Sonderberichterstatter für Belarus

von Connection e.V.

(Februar 2025) Connection e.V. hat in den letzten Wochen einen detaillierten Bericht über Belarus erstellt, der sich auf das Thema Kriegsdienstverweigerung konzentriert. Ziel ist, den Sonderberichterstatter für den Bericht an die 59. Sitzung des Menschenrechtsrates (Juni 2025) über die Lage der Menschenrechte in Belarus zu informieren. Schwerpunkte für den Sonderberichterstatter sind das Wahlrecht und das Recht, bei echten periodischen Wahlen gewählt zu werden, sowie auf der Situation von Personen, die aus politischen Gründen Repressionen ausgesetzt sind und/oder ihrer Freiheit beraubt werden.

Der Beitrag von Connection e.V. konzentriert sich insbesondere auf die Frage der Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger*innen, zivilgesellschaftlichen Aktivist*innen und anderen, vor allem im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zur Verteidigung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung und anderer ziviler und politischer Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen. Es wird analysiert, wie diese Unterdrückung untrennbar mit der Unterdrückung von „Personen, die aus politischen Gründen unterdrückt und/oder ihrer Freiheit beraubt werden, und ihren Familien“ zusammenhängt und Teil dieser Unterdrückung ist. Dazu gab es den Aufruf des Sonderberichterstatters Stellungnahmen abzugeben.

Connection stellt den Fall der Menschenrechtsverteidigerin Olga Karach vor, die mit ihrer Organisation Nash Dom Kriegsdienstverweiger*innen unterstützt, und geht ausführlich auf die Verfolgung und die Menschenrechtsverletzungen von Kriegsdienstverweiger*innen in Belarus ein.

Der Bericht enthält auch Vorschläge für Empfehlungen.

An Belarus: 

  • Aufhebung aller Urteile und Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger*innen, einschließlich derjenigen, die die Menschenrechte von Kriegsdienstverweiger*innen verteidigen, wie Frau Volha (Olga) Karach (Ольга Карач), sowie der Kriegsdienstverweiger*innen selbst.
  • Bereitstellung wirksamer Rechtsbehelfe und somit vollständige Wiedergutmachung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Entschädigung und Löschung des Strafregisters) für Menschenrechtsverteidiger*innen, einschließlich Kriegsdienstverweiger*innen und diejenigen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen wurden und ihre Rechte verteidigen. 
  • Unverzügliche Aufhebung oder angemessene Änderung aller Rechtsvorschriften, einschließlich derjenigen über die „Sonderverfahren“, die gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards verstoßen. Anpassung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften an die internationalen Menschenrechtsnormen und -standards unter besonderer Berücksichtigung der Achtung, des Schutzes und der Verwirklichung des Rechts auf ein faires Verfahren, des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Versammlungsfreiheit und des Rechts, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen sowie zu wählen und gewählt zu werden. 
  • Änderung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die (angemessene) Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und somit
    • keine Diskriminierung hinsichtlich der Art der Überzeugungen (religiöse oder nicht-religiöse, auf dem Gewissen beruhende Überzeugungen), die die Verweigerung rechtfertigen, auch für selektive Kriegsdienstverweiger*innen;
    • Gültigkeit für alle Personen, die von irgendeiner Art von Militärdienst betroffen sind, einschließlich Berufsmilitärs/Freiwillige, Reservisten, bereits zu den Streitkräften eingezogene Wehrpflichtige und andere;
    • Sicherstellung, dass der Ersatzdienst im Vergleich zum Militärdienst keine Bestrafung oder Diskriminierung hinsichtlich Art oder Dauer darstellt.

An andere Mitgliedsstaaten

  • Gewährung von internationalem Schutz für Kriegsdienstverweiger*innen (einschließlich selektiver Kriegsdienstverweiger*innen), unabhängig davon, ob es sich um Militärdienstentzieher*innen oder Deserteur*innen handelt, die aus Belarus fliehen, wo das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht angemessen geachtet und geschützt wird. 
  • Angemessene Schulung, auch über die Richtlinien und Standards des UNHCR und des OHCHR, für Beamte und Angestellte, die Asylanträge prüfen, in Bezug auf die Frage des internationalen Schutzes, der Kriegsdienstverweiger*innen (einschließlich selektiver Kriegsdienstverweiger*innen) gewährt werden sollte, die aus Belarus fliehen, wo das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht angemessen geachtet und geschützt wird. 
  • Gewährung von internationalem Schutz für Menschenrechtsverteidiger*innen, die u.a. wegen der Verteidigung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in Belarus verfolgt werden. 

Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

Der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Belarus, Nils Muižnieks, wird seinen Bericht im Juni 2025 im Rahmen eines interaktiven Dialogs dem UN-Menschenrechtsrat vorstellen. Dieses länderspezifische Mandat wurde vom UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2012 eingerichtet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Connection e.V. reports to the UN Special Rapporteur on Belarus about the persecution of conscientious objectors to military service in the country. Februar 2025

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