Burkina Faso: Bericht zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Connection e.V. an den UN-Menschenrechtsausschuss

von Connection e.V.

(Februar 2025) Connection e.V. hat dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen für die 143. Sitzung des Ausschusses einen Bericht vorgelegt als Beitrag zum Überprüfungsverfahren von Burkina Faso.

Besonders besorgniserregend ist das System der Wehrpflicht, das nicht im Einklang mit internationalen Standards und der Rechtsstaatlichkeit steht, sowie das Verfahren gegen Zivilpersonen vor Militärgerichten.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist nicht wirksam geschützt.

Die Situation scheint sich möglicherweise verschlechtert zu haben, insbesondere nach und im Zusammenhang mit einem Erlass vom April 2023, der die allgemeine Mobilisierung zur Verteidigung der Unversehrtheit des Staatsgebiets, zur Wiederherstellung der Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung vor „terroristischen Aktionen“ vorschreibt. Dieses Dekret erlaubt faktisch die Einberufung von Zivilpersonen zu den Streitkräften.

Der Bericht spricht einige Empfehlungen aus:

Unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller rechtswidrig eingezogenen Personen; Umsetzung aller gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf rechtswidrig eingezogene Personen und Änderung der Gesetzgebung und Praxis in Bezug auf Einberufung und Mobilisierung, um sie mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften und -standards in Einklang zu bringen.

Änderung oder Verabschiedung von Rechtsvorschriften zum wirksamen Schutz des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen und -standards. 

Abschaffung der Zuständigkeit der Militärgerichte für Fälle, die Zivilpersonen betreffen.

Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

Connection e.V. reports to the UN Human Rights Council to the situation of conscentious objectors to military service in Burkina Faso. Februar 2025. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Mai 2025

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