Eritrea: Für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung
Beitrag für die UN-Menschenrechtskommission
(14.04.2005) Sehr geehrter Vorsitzender,
ich vertrete hier die War Resisters’ International. Wir führen Untersuchungen zur Kriegsdienstverweigerung in vielen Ländern durch. Letztes Jahr erstellten wir eine vorläufige Übersicht zur Kriegsdienstverweigerung in Eritrea. Wir erfuhren, dass es Tausende von eritreischen KriegsdienstverweigerInnen und DeserteurInnen gibt.
In Eritrea wird von der gegenwärtigen Regierung das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht gesetzlich anerkannt. Einige Mitglieder von religiösen Gruppen, wie die Zeugen Jehovas, sind seit mehr als 10 Jahren inhaftiert, weil sie aufgrund ihrer Überzeugung den Dienst im Militär ablehnen. Sie hatten nie ein Gerichtsverfahren.
Willkürliche Haft, Folter, der Einsatz an der Front, Zwangsarbeit - alles ohne Strafverfahren - sind übliche Mittel, um DeserteurInnen und Verweigerer zu bestrafen. Eine häufig benutzte Art und Weise der Bestrafung im Militär ist es, die Opfer zu fesseln und in die Sonne zu legen, für Tage, manchmal sogar für Wochen.
Des weiteren wird Angehörigen von DeserteurInnen damit gedroht, dass ihre Kinder stattdessen eingezogen werden.
Obwohl es schwierig ist, eine genaue Zahl zu wissen: Tausende vermeiden es, zum Militär zu gehen. Sie lehnen den Dienst aus verschiedenen Gründen ab. Sie weigern sich aus Gewissensgründen, sie desertieren oder sie fliehen vor der Militärdiktatur. Viele DeserteurInnen beantragen in anderen Ländern Asyl.
Wir bitten die UN-Menschenrechtskommission, die fortwährenden Grausamkeiten gegen KriegsdienstverweigerInnen wahrzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass KriegsdienstverweigerInnen und DeserteurInnen asylrechtlichen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten.
Wir bitten auch den Berichterstatter für die Religions- und Gedankenfreiheit die Situation von KriegsdienstverweigerInnen und anderen Mitgliedern der Armee - insbesondere in Eritrea - zu untersuchen.
Und wir ersuchen die eritreische Regierung, dass es die Resolution 1998/77 erfüllt; insbesondere, dass sie
- unverzüglich alle KriegsdienstverweigerInnen freilässt;
- das Recht zur Verweigerung der Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen anerkennt, die tief empfundene Überzeugungen einschließen, die aus religiösen, moralischen, ethischen, humanitären oder ähnlichen Motiven erwachsen;
- einen alternativen Dienst einführt, der mit den Gründen für die Kriegsdienstverweigerung übereinstimmt.
Abraham Gebreyesus Mehreteab ist in der Eritreischen Antimilitaristischen Initiative in Deutschland aktiv und vertrat vor der UN-Menschenrechtskommission die War Resisters’ International (WRI)
Abraham Gebreyesus Mehreteab: For the right to conscientious objection, Presentation for the United Nations Commission on Human Rights, 61. Sitzung, Genf, 14.-22. April 2005. Übersetzung: Rudi Friedrich. Veröffentlicht in Connection e.V. und AG "KDV im Krieg" (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Juli 2005.
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