EBCO: Neuer Jahresbericht zur Kriegsdienstverweigerung in Europa

Ein Aufruf, das Recht zu wahren, sich dem Töten zu verweigern und sich Kriegen zu widersetzen

(06.06.2025) Der EBCO-Jahresbericht 2024 über Kriegsdienstverweigerung in Europa wird zu einer Zeit der eskalierenden globalen Militarisierung veröffentlicht. Von der Wiederbelebung der Wehrpflicht in Europa bis hin zu den verheerenden Auswirkungen der andauernden Kriege ist der Schutz und die Stärkung von Kriegsdienstverweiger*innen dringender denn je.


Der vollständige Bericht liegt hier vor oder kann nach Ländern sortiert durchgesehen werden. Der Bericht liegt in englischer Sprache vor.


Der diesjährige Bericht dokumentiert zu den Ländern des Europarates anhaltende Verletzungen der Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen - insbesondere in Russland, der Ukraine, Belarus, der Türkei, Zypern und Griechenland - und aufkommende Bedrohungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Insbesondere haben EBCO und seine Partnerorganisationen zu Griechenland eine Sammelklage beim Europäischen Komitee für soziale Rechte eingereicht, um weitergehenden Druck auszuüben, damit Schutz nach der Europäischen Sozialcharta erreicht wird.

Angesichts der anhaltenden bewaffneten Konflikte in der Ukraine und andernorts bedroht das Drängen der Europäischen Union auf Aufrüstung - einschließlich der vorgeschlagenen Erhöhung der Militärausgaben um 800 Milliarden Euro - den Frieden, die Demokratie und die soziale Gerechtigkeit; die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2025 fördert zudem Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme für junge Menschen über die Bedeutung und das Wissen der Streitkräfte. Anstatt die gemeinsame Sicherheit zu stärken, untergräbt eine solche Militarisierung wesentliche Dienstleistungen, erhöht die globale Instabilität und führt zu endlosen schmerzhaften Folgen eines Kriegssystems, statt von einer Friedenskultur zu profitieren.

Die Kriegsdienstverweigerung ist ein grundlegendes Menschenrecht, das geschützt werden muss. Sie ist Bestandteil des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Art. 18 der Menschenrechtserklärung, Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), Art. 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - und, wie vom Europäischen Jugendforum und der UN-Menschenrechtserklärung definiert, ein Jugendrecht.

EBCO beteiligt sich weiterhin aktiv an der internationalen #ObjectWarCampaign, unterstützt russische, belarussische und ukrainische Kriegsdienstverweiger*innen und setzt sich für deren Schutz und Asyl in EU-Ländern ein. EBCO fordert die Russische Föderation auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu respektieren, die Wehrpflicht und die Militärpropaganda zu beenden, die Bildung in den besetzten ukrainischen Gebieten zu entmilitarisieren und die vollständige Entmilitarisierung voranzutreiben. EBCO fordert auch die Ukraine auf, dieses Recht in Kriegszeiten zu respektieren und die Verfolgung von Verweiger*innen und ihren Unterstützer*innen, darunter auch EBCO-Vorstandsmitglied Yurii Sheliazhenko, einzustellen.

Wir begrüßen die klare Aussage der Venedig-Kommission in ihrer Amicus-Curiae-Stellungnahme zum Fall Dmytro Zelinsky, dass kein Verweigerer gezwungen werden kann, Waffen zu tragen.

Wir möchten an die letzte Urbi et Orbi-Botschaft des verstorbenen Papstes Franziskus erinnern, in der er zu echter Abrüstung und Solidarität aufrief und betonte, dass die „Waffen“ des Friedens Mitgefühl, Gerechtigkeit und Entwicklung sind - nicht Militarisierung. Wir begrüßen die erste Erklärung von Papst Leo XIV., in der er zum „unbewaffneten und entwaffnenden Frieden“ aufrief.

Der Bericht schließt mit konkreten Empfehlungen: volle Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung in allen Ländern, echter ziviler Ersatzdienst, Asyl und Schutz für alle Verweiger*innen, die Gefahr laufen, verfolgt oder zur Teilnahme an bewaffneten Konflikten gezwungen zu werden, und Angleichung der nationalen Gesetze an internationale Menschenrechtsstandards. Darüber hinaus empfiehlt der Bericht angemessene Vorkehrungen für Kriegsdienstverweiger*innen und gewaltfreie Aktionen zur institutionellen und rechtlichen Vorbereitung der Länder auf alle Arten von Notfällen sowie Reaktionen auf wahrgenommene Bedrohungen des Friedens. Er fordert auch, die Militarisierung der Lehrpläne zu verhindern und die Friedenserziehung zu unterstützen.

Bei der Veröffentlichung dieses Berichts weist EBCO erneut darauf hin, dass sich dieser Bericht zwar auf die Region des Europarats konzentriert, wir aber auch solidarisch sind mit allen politischen Gefangenen und gewaltlosen Verweiger*innen von Krieg und Militarisierung auf der ganzen Welt, einschließlich in Israel/Palästina, Myanmar, Sudan, Kolumbien und anderen Ländern, die nicht in den geografischen Geltungsbereich dieses Berichts fallen.

Über den Jahresbericht

Jedes Jahr veröffentlicht EBCO seinen Jahresbericht über Kriegsdienstverweigerung in Europa und stützt sich dabei auf Beiträge der Regierungen der Länder, Menschenrechtsinstitutionen, nichtstaatlichen Organisationen und Solidaritätsnetzwerken. Der Bericht wird dem Europäischen Parlament, der Parlamentarischen Versammlung und dem Kommissar für Menschenrechte des Europarates sowie den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt - jedes Mal zusammen mit einer Reihe von gezielten Empfehlungen.

Weitere Informationen bei:
− Derek Brett, Mitglied des Redaktionsteams,
derekubrett(at)gmail.com, +41 774444420
− Daniele Taurino, EBCO Präsident, ebco(at)ebco-beoc.org
, +39 3283736667
− Sam Biesemans, EBCO Vize-Präsident, ebco.brussels(at)skynet.be
, +32 477268893

European Bureau for Conscientious Objection (EBCO): EBCO new annual report on conscientious objection in Europe - A Call to Safeguard the Right to Refuse to Kill and Resist Wars. June 6, 2025. www.ebco-beoc.org

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