Belarus - Kriegsdienstverweigerung und weitere Themen

Connection e.V. berichtet dem UN-Menschenrechtsrat zur 50. Sitzung UPR

von Connection e.V.

(März 2025) Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist noch nicht vollständig umgesetzt. Der Ersatzdienst beträgt weiterhin 36 Monate bzw. 24 Monate für Hochschulabsolventen, während der Militärdienst 18 Monate bzw. 12 Monate für Hochschulabsolventen beträgt. Damit dauert der Ersatzdienstes weiterhin doppelt so ist wie der Militärdienst. Außerdem: „Nur ein begrenzter Teil der religiösen Männer qualifiziert sich für den zivilen Ersatzdienst, während viele von ihnen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie sich weigern, in die Armee einzutreten“. Darüber hinaus wird das Recht auf Verweigerung weder für Berufssoldaten noch für Reservisten anerkannt.

Download: www.Connection-eV.org/ohchr/50th_UPR-Belarus_EN-Connection.pdf

Wir berichteten für die Allgemeine Regelmäßíge Überprüfung (UPR) auch über die Verfolgung von Menschenrechtsaktivist*innen wie Olga Karatch, die sich über Nash Dom auch für die Menschenrechte von Belarussen einsetzt, die sich weigern, in die Armee einzutreten, und oft aus dem Land fliehen und im Ausland Schutz suchen.

Download des Annex: www.Connection-eV.org/ohchr/50th_UPR-Belarus_ANNEX-Connection.pdf

Zaira Zafarana: International News. 15. Juni 2025. Auszug. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Juni 2025

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