Aufruf an Eritrea das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung zu achten

Statement beim UN-Menschenrechtsrat auf der 59. Sitzung

(16.06.2025) Connection e.V. in Partnerschaft mit War Resisters International, ergriff im Plenum zur Eröffnung der 59. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf das Wort, um die Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in Eritrea zu fordern.

Der Interaktive Dialog begann mit der Vorstellung des ausgezeichneten Berichts des UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte in Eritrea, Mohamed Abdelsalam Babiker, der die dramatischen Auswirkungen des unbefristeten Militärdienstes auf das tägliche Leben der Eritreer*innen und die besorgniserregende Situation ständiger Menschenrechtsverletzungen beschreibt. Der Sonderberichterstatter erwähnte ausdrücklich die fehlende Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Es ist erwähnenswert, dass die von der EU-Delegation abgegebene Erklärung die einzige von Regierungen abgegebene Erklärung war, die sich eindeutig auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bezog. Sie können es hier lesen.

Es wird erwartet, dass bis zum Ende der laufenden Sitzung des Menschenrechtsrates eine spezielle Resolution zu Eritrea unter Federführung der EU verabschiedet wird. Sie können den interaktiven Dialog hier verfolgen.

Sie können die von Connection e.V. in Zusammenarbeit mit der WRI abgegebene Erklärung hier herunterladen.

Der vollständige Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Eritrea kann hier heruntergeladen werden.


UN-Menschenrechtsrat, 59. Sitzung

16. Juni 2025

Thema 2: Interaktiver Dialog mit dem Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in Eritrea

Statement von War Resisters International, in Zusammenarbeit mit Connection e.V.

Sehr geehrter Herr Präsident,

War Resisters International (WRI) dankt zusammen mit dem Partner Connection e.V. dem Sonderberichterstatter für seinen Bericht1 [und bringt ihre ernste Besorgnis über die Menschenrechtslage in Eritrea zum Ausdruck].

Insbesondere möchten wir uns der Besorgnis des SR über die dramatischen Auswirkungen des unbefristeten Militärdienstes auf das Leben der eritreischen Bevölkerung anschließen.2 Viele eritreische Flüchtlinge fliehen oft vor einem System eines de facto unbefristeten Nationaldienstes3, das „Personen ihrer Grundfreiheiten beraubt“4 und Praktiken darstellt, die in vielen Fällen einer Zwangsarbeit gleichkommen.

Alarmierend ist die zunehmende Militarisierung des Bildungswesens und die Zwangsrekrutierung von Minderjährigen, die in dem Bericht ausführlich beschrieben wird. Außerdem wurden in den besetzten Gebieten in der Region Tigray Praktiken der Zwangsrekrutierung registriert.

In Eritrea ist es nicht möglich, den Status der Kriegsdienstverweigerung zu beantragen. Diejenigen, die das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen wollen, werden „als Verräter abgestempelt und müssen mit Verfolgung rechnen“.5 Wir möchten insbesondere auf die Situation der Zeugen Jehovas hinweisen, die derzeit inhaftiert sind.6

Die WRI und ihr Partner Connection e.V. schließen sich den Empfehlungen des SR an die internationale Gemeinschaft an, „sicherzustellen, dass Menschenrechtsfragen im Mittelpunkt aller Beziehungen zu Eritrea stehen“, „eritreischen Staatsangehörigen, die aus dem Land fliehen, wirksamen Schutz zu gewähren“ und sie „vor transnationaler Repression“ zu schützen.7

Wir fordern Eritrea nachdrücklich auf, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, einschließlich des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, in dem das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung verankert ist.8

Herzlichen Dank.

1 Special Rapporteur Moahamed Abdelsalam Babiker; A/HRC/59/24 https://docs.un.org/en/A/HRC/59/24

2 A/HRC/59/24 par 26.

3 A/HRC/59/24 par 25.

4 A/HRC/59/24 par 26.

5 A/HRC/59/24 par 51.

6 Anhang der von Connection e.V. 2025 beim Sonderberichterstatter eingereichten Stellungnahme. https://en.connection-ev.org/article-4399

7 A/HRC/59/24 par 90.

8 UN Human Rights Council resolution 24/17, September 2013. UN Human Rights Committee General Comment 22 on Article 18, 1993

Human Rights Council, 59th Session. 16. Juni 2025. Item 2: Interactive dialogue with the Special Rapporteur on the situation of human rights in Eritrea. Oral statement delivered by War Resisters International, in collaboration with Connection e.V.

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