Stellungnahme anlässlich des Interaktiven Dialogs mit dem Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Belarus
UN-Menschenrechtsrat, 59. Sitzung
(26.06.2025) Heute fand in Genf anlässlich der 59. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates der Interaktive Dialog mit der Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte in Belarus statt. Connection e.V. ergriff in Zusammenarbeit mit der War Resisters’ International (WRI) das Wort, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu thematisieren und die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, darunter auch des Bildungssystems, mit dem Minderjährige militärischer Ausbildung unterworfen werden.
Herr Nils Muižnieks stellte dem Rat seinen Bericht vor, in dem er aufzeigte, dass es „keine Anzeichen für eine allgemeine Verbesserung der bürgerlichen und politischen Rechte im Lande“ gibt. Der vollständige Bericht des Sonderberichterstatters ist abrufbar unter https://docs.un.org/en/A/HRC/59/59.
Statement of WRI and Connection e.V. as pdf-file
Sehr geehrter Herr Präsident,
War Resisters International (WRI) dankt dem Sonderberichterstatter für seinen detaillierten Bericht1. Es ist sehr beunruhigend, dass es „keine Anzeichen für eine allgemeine Verbesserung der bürgerlichen und politischen Rechte im Lande“ gibt.
Repressive Gesetze und politische Maßnahmen richten sich weiterhin gegen zivilgesellschaftliche Organisationen2 und Menschenrechtsverteidiger*innen wie Our House und Olga Karatch [die Kriegsdienstverweiger*innen unterstützt und] die bereits zu einer ersten Haftstrafe verurteilt worden ist.
Wir möchten die Aufmerksamkeit auf die mangelnde Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung lenken. Der Ersatzdienst hat nach wie vor Strafcharakter, und die Behörden [einschließlich der Einberufungsbehörden] gehen mit Stigmatisierung und öffentlicher Zensur gegen Kriegsdienstverweiger*innen vor.
Websites und Telegram-Kanäle, die Kriegsdienstverweiger*innen unterstützen, werden als extremistisch eingestuft, und Extremismus wird mit bis zu 7 Jahren Gefängnis bestraft.3
Es ist auch besorgniserregend, dass die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, einschließlich des Bildungssystems, dazu führt, dass Minderjährige militärischer Ausbildung ausgesetzt werden. Herr Sonderberichterstatter, welche besonderen Maßnahmen sehen Sie vor, um diesen alarmierenden Trend der Verletzung von Kinderrechten umzukehren, und welche besonderen Maßnahmen könnten die Mitgliedstaaten ergreifen, um dem zu begegnen?
WRI und Connection e.V. fordern den Rat auf, den Schutz derjenigen zu gewährleisten, deren Leben im Herkunftsland bedroht ist; fordern Belarus auf, das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und die Resolution der Generalversammlung zur Todesstrafe4 zu respektieren.
Wir fordern die einzelnen Mitgliedstaaten auf, belarussischen Kriegsdienstverweiger*innen [die im Ausland Schutz suchen] im Einklang mit den UNHCR-Richtlinien für internationalen Schutz5 Asyl zu gewähren und würdige Lebensbedingungen für belarussische Asylbewerber*innen zu gewährleisten.
Herzlichen Dank
2 A/HRC/56/65, par. 6.
4 https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/764/50/PDF/N2276450.pdf?OpenElement
5 UNHCR, Guidelines on International Protection No.10: Claims to refugee status related to military service within the context of Article 1A(2) of the 1951 Convention and/or 1967 Protocol relating to the Status of Refugees
Connection e.V. und War Resisters’ International: Oral statement given at Interactive dialogue with the Special Rapporteur on the situation of human rights in Belarus, 59th Session. 26. Juni 2025
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