Südkorea: Historischer Bericht an den CESCR der UN
Zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten von Kriegsdienstverweiger*innen
(30.06.2025) Connection e.V. hat soeben eine Stellungnahme zu den Verletzungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen in der Republik Korea (Südkorea) verfasst und beim UN Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) eingereicht, um die Kriegsdienstverweigerung endlich auch in Bezug auf die Verletzungen dieser spezifischen Rechte, wie z.B. das Recht auf Arbeit, zu behandeln.
Die vollständige Stellungnahme kann hier gelesen werden. Mit der Stellungnahme soll dem CESCR vorgeschlagen werden, bestimmte Themen in die aktuelle Überprüfung des Landes aufzunehmen.
Zum Hintergrund
Die Republik Korea wird demnächst vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) überprüft, einem Ausschuss, der sich auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stützt, der mit der Resolution 2200A (XXI) der Generalversammlung vom 16. Dezember 1966 angenommen und zur Unterzeichnung, Ratifizierung und zum Beitritt aufgelegt wurde und am 3. Januar 1976 in Kraft getreten ist.
Die Zivilgesellschaft hat die Möglichkeit, zur Überprüfung der Vertragsstaaten beizutragen und sich daran zu beteiligen, indem sie einen Parallelbericht über die Lage der Menschenrechte in dem zu überprüfenden Land vorlegt.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird häufiger vom UN-Menschenrechtsausschuss behandelt, und Connection e.V. leistet regelmäßig Beiträge zu den Überprüfungen in diesem Ausschuss.
Kriegsdienstverweiger*innen sind nicht nur häufig Opfer der Verletzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung, sondern auch von anderen daraus resultierenden Menschenrechtsverletzungen betroffen, z.B. in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Soziales und so weiter.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dieses Thema auch in anderen Vertragsorganen zu behandeln, in denen andere Rechte überprüft werden.
Es gibt zehn Menschenrechtsvertragsorgane, die sich aus unabhängigen Expert*innen mit anerkannter Kompetenz auf dem Gebiet der Menschenrechte zusammensetzen, die von den Vertragsstaaten für eine feste, verlängerbare Amtszeit von vier Jahren nominiert und gewählt werden.
Die Stellungnahme an CESCR zur Republik Korea
Mit der Stellungnahme zur Republik Korea setzt Connection e.V. die Kriegsdienstverweigerung in Bezug zu daraus resultierenden Verletzungen spezifischer Rechte, wie z.B. das Recht auf Arbeit.
Die vorgelegte Stellungnahme über die Situation in der Republik Korea hebt insbesondere hervor,
- Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte vor der Einführung des Ersatzdienstes
- Verletzung von Artikel 6 des ICESCR und möglicherweise anderer Artikel in Bezug auf die Dauer des Ersatzdienstes
- Mögliche Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte von Verweiger*innen, die nach der geltenden Gesetzgebung immer noch bestraft werden (einschließlich durch Haft)
Ziel ist es, auch den CESCR mit den Verletzungen der Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen zu befassen, deren Leben überall dort, wo das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt oder vollständig umgesetzt wird, stark beeinträchtigt wird.
Südkorea war lange das Land mit der höchsten Zahl inhaftierter Kriegsdienstverweiger*innen. Obwohl es einige Verbesserungen in der Gesetzgebung gibt, die einen Ersatzdienst vorsehen, hat dieser immer noch Strafcharakter und wird in Justizvollzugsanstalten durchgeführt, die nicht den internationalen Standards entsprechen, was das alarmierende Problem der sozialen Stigmatisierung verstärkt, von dem Kriegsdienstverweiger*innen im Land immer noch stark betroffen sind.
Sie können den vollständigen Bericht hier lesen. Mit diesem Bericht sollen dem CESCR spezifische Themen vorgeschlagen werden, die in die aktuelle Überprüfung des Landes einbezogen werden sollen.
Zaira Zafarana: South Korea - Historical reporting to the UN CESCR - On the economical, social and cultural rights of conscientious objectors. 30.06.2025
Stichworte: ⇒ Kriegsdienstverweigerung ⇒ Menschenrechte ⇒ Südkorea