AUFNAHMEPROGRAMME
Connection e.V. ⸻ vom 28. August 2025
§ 22 Satz 2 AufenthG sieht vor, dass Ausländern aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn die Aufnahme zur Wahrung der politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt wird. Ausdrücklich waren deshalb die russischen und belarussischen Menschen genannt, die aufgrund ihres Einsatzes gegen den Krieg, für Demokratie und Menschenrecht besonders gefährdet sind.
Immer wieder forderten die politischen Parteien, die illegale Einreise zu stoppen. Und dann wird exakt dieser einzige Weg der legalen Einreise für gefährdete Menschen verschlossen.
Es wird immer wieder gefordert, dass der Krieg gegen die Ukraine gestoppt werden muss. Nur denjenigen Menschen, die sich an diesem Krieg nicht beteiligen wollen, wird jedwede Hilfe entzogen.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Aussetzung der Aufnahmeprogramme zurückzunehmen und Kriegsdienstverweiger*innen und — Entzieher*innen sowie Deserteur:innen Schutz zu bieten.
Stichworte: ⇒ Asyl und KDV

