Israel: Das Verweigerungsverfahren – eine erste Einschätzung
(19.10.2004) Die Fünf Refuseniks (von: to refuse, deutsch: verweigern) Haggai Matar, Matan Kaminer, Shimri Tsameret, Noam Bahat und Adam Maor, die sich wegen der Besatzung weigerten, in der Armee zu dienen, wurden vor kurzem aus der Armee entlassen. Das war der Höhepunkt einer beispiellosen und öffentlichen Kampagne, die ich als Anwalt der Fünf eng begleitete. Es war ein langer Kampf, der mehr als zwei Jahre andauerte. Zu Beginn waren die Fünf wiederholt zu Arreststrafen im Militär verurteilt worden. Gegen Ende saßen sie ihre Haftstrafe in Zivilgefängnissen ab.
Eine Gesamt-Einschätzung wird erst nach einiger Zeit möglich sein. Dennoch kann es in einer Sache keinen Zweifel geben. Der enorme Aufwand des Militärs, die Fünf zu brechen, schlug fehl. Die Fünf zahlten einen großen persönlichen Preis, aber sie kamen hocherhobenen Kopfes aus dem Gefängnis. Sie wichen nicht von ihrem moralischen Standpunkt zurück. Sie beugten sich nicht und sie blieben sich treu.
Der Fall rief großes Interesse in Israel und im Ausland hervor. Im Staatsfernsehen wurde eine Dokumentation darüber ausgestrahlt. Weitere Dokumentarsendungen wurden von ausländischen Sendern erstellt. Das Verfahren wurde in Form eines Dokumentartheaters aufgearbeitet und auf die Bühne gebracht. Umfangreiche Auszüge aus den Protokollen wurden vom Verlag Babel Press in einem Buch veröffentlicht. Viele Artikel erschienen in und außerhalb Israels. Bekannte KünsterInnen und Intellektuelle, wie die Regisseure Bernardo Bertolucci, Jean-Luc Goddard und Ken Loach, die Künstlerinnen Jane Fonda und Emma Thompson, die Schriftsteller Paul Auster und Tony Kushner unterstützten sie öffentlich. Tausende in und außerhalb von Israel unterzeichneten eine Petition für ihre Freilassung. Die Armee verlor viel von ihrem Prestige wegen ihres harten Vorgehens gegen die Refuseniks. Es ist nur zu hoffen, dass sie ihre Lektion gelernt haben.
Der Prozess der Refuseniks war ganz bestimmt ein politischer Prozess. Der politische Kontext formte das Verfahren und bestimmte seinen Charakter und in nicht geringem Maße seine Ergebnisse. Der politische Kontext drückte sich auch in einer von der Armee nicht vorhergesehenen Art des Verfahrens selbst aus. Während vieler langer Verhandlungstage hörte sich ein Militärgericht die gewichtigen Aussagen der Fünf über die Besatzung und deren Funktion an. Wie kam das zustande? Wie konnte das Gericht dazu gezwungen werden, sich diese Aussagen anhören zu müssen? Um diese Fragen zu beantworten, muss angemerkt werden, dass ein politisches Verfahren erst einmal ein Strafverfahren ist. Und im Gericht kann die Politik nur unter fest definierten Regeln zum Ausdruck kommen. Es war der Job der Verteidigung, dies zu ermöglichen.
Das erste Ziel der Armee war, mit dem Verfahren vor dem Militärgericht den Willen der Fünf zu brechen. Das zweite Ziel war, die Höhe der Bestrafung für Verweigerung erheblich zu erhöhen, über ein Jahr Gefängnis hinaus, zu dem Gadi Algazi vor Jahren verurteilt worden war. Die Fünf wurden vom Militärgericht angeklagt, nachdem die Armee zu dem Schluss gekommen war, dass die Serie von Arresten und Disziplinarmaßnahmen nicht effektiv genug sei. Nach allen Arresten und Disziplinarmaßnahmen blieben die Fünf ihrer Auffassung treu und erklärten, dass sie aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern. Sie wurden vor Gericht gestellt, um eine höhere Strafe zu erreichen, damit mögliche weitere Refuseniks gewarnt sein sollten. Für die Armee stellten die Fünf ein Mittel dar, um der wachsenden Bewegung von Refuseniks ihre Botschaft ins Gesicht zu schleudern: "Ihr könnt Euch auf etwas gefasst machen!"
Das Festlegen einer Verteidigungsstrategie ist in jedem Verfahren eine grundlegende Frage. Die Verteidigung muss sich auf gegebene Fakten stützen. Die Verteidigungsstrategie wird durch die Betonung bestimmter Aspekte innerhalb dieses Rahmens entworfen. Und die grundlegenden Fakten waren hier folgende: Die Fünf waren Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sie sind Verweigerer der Besatzung aufgrund ihrer Gewissensentscheidung. Sie sind keine Pazifisten, wodurch sich ihre Fälle von dem von Yonathan Ben-Artzi unterscheiden. Ihre Weigerung, aus Gewissensgründen nicht in der Armee zu dienen, ist klar, aber die Armee ist nicht bereit, diese Kategorie von Gewissensgründen anzuerkennen, weil es einen direkten Zusammenhang mit der Besatzung und all den damit zusammenhängenden Fragen gibt.
Die Verweigerung der Fünf ist eine Kampfansage an die Teilung von Gewissen und Politik. Sie weigerten sich, ihren Kampf nur als persönliche Angelegenheit zu begreifen, sondern hoben sie auf eine allgemein moralische Ebene. Sie stellten ihre Verweigerung nicht als persönliches Problem eines besonders empfindlichen Gewissens dar, sondern als Folge einer nicht zu akzeptierenden Realität aufgrund des weitgefassten moralischen Standpunktes. Deshalb war es für sie wichtig, öffentlich ihre Gründe vortragen zu können. Es war wichtig für sie, ihren auf dem Gewissen beruhenden Standpunkt im Gerichtssaal darzustellen, für den sie bereit waren, einen hohen Preis zu zahlen. Die Verteidigungsstrategie sollte dies ermöglichen: Das Gericht dazu zu zwingen, ihnen zuzuhören, so schwierig und scharf ihre Worte auch sein mochten.
Auch ein politisches Verfahren muss juristischen Regeln gehorchen. Die Verteidigungsstrategie sollte es den Refuseniks ermöglichen, sich selbst auszudrücken, aber innerhalb der Regeln des Verfahrens. Deswegen wurde eine Strategie gewählt, in der die persönlichen Erklärungen der Verweigerer ein integraler Bestandteil der Verteidigung waren, eine Strategie, die es allen Fünf ermöglichte, ihre Verweigerung zu erklären und warum es ihnen angesichts des Verhaltens der Armee nicht möglich ist, Teil dieser Armee zu sein.
Die juristische Argumentation war, dass mit dem Nachweis, dass es sich um Kriegsdienstverweigerung handelt - mit einer Entscheidung, die auf tiefen, inneren persönlichen Überzeugungen beruht - sie in einen Bereich vorstoßen, der heutzutage durch israelisches Recht gestützt wird. Das Wesentliche der juristischen Argumentation ist ganz einfach: Als Israel das Grundlegende Gesetz zur Würde und Freiheit der Menschen verabschiedete, schrieb es die Freiheit des Gewissens fest. Gewissen ist sicher das Herz der Freiheit, das Herz der persönlichen Würde. Wenn wir nicht das Recht des Gewissens verteidigen, hat die Verteidigung der Freiheit und Würde des Menschen keine Bedeutung mehr. Und die Gewissensfreiheit kommt nur dann zu seiner Bedeutung, wenn sie in Konfliktsituationen und Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung kommen kann.
Auf der formalen juristischen Ebene ist das verfassungsrechtliche Argument stimmig und stark, aber dieser Blick reicht nicht aus. Es sollte klar sein, dass dies Argument nicht in naiver Weise gewählt wurde. Wir alle wissen, dass es eine große Spannbreite zwischen einem liberalen Verfassungsdiskurs und der allgemeinen israelischen Wirklichkeit gibt, insbesondere zur Wirklichkeit der Armee. Aber es war genau dieser unmögliche Widerspruch - von der israelischen Gesellschaft so gern beschönigt - den wir im Verfahren hervorheben wollten. Mit unserer Verteidigungsstrategie wollten wir die klare Grenze aufzeigen, die gezogen werden muss zwischen der Neigung zu Unterdrückungsmaßnahmen auf der einen Seite und der Unterstützung liberaler Prinzipien auf der anderen. Der Kontrast zwischen diesen beiden Polen war der wahre Kern des Verfahrens, was sich auch im Urteil des Gerichts und der Strafzumessung widerspiegelte.
Das Gericht hörte sich viele Tage lang die nüchternen und bewegenden Aussagen der Verweigerer an. Die Aussagen waren tatsächlich schwierig, aber sie beeindruckten ohne Zweifel die drei Militärrichter angesichts der anziehenden Persönlichkeiten der Fünf, ihrer Ehrenhaftigkeit, Mut und Aufrichtigkeit. Alle Fünf standen im Kreuzverhör des Militärstaatsanwaltes gut da. Das Schlussplädoyer der Verteidigung dauerte einen ganzen Tag lang.
Nach der Entscheidung ging noch ein ganzer Verhandlungstag hin, um umfassende Plädoyers zur Strafzumessung vorzutragen, bei dem wir auf die verfassungsmäßigen Punkte zurückkamen, mit dem Argument, dass auch nach einer Verurteilung die verfassungsmäßigen Rechte relevant seien. Wir argumentierten, dass die Nichtbeachtung des Gewissens der Fünf durch die Armee bei der Erwägung über die Strafe zu beachten sei, sowohl wegen der bisherigen Nichtbeachtung des Gewissens der Fünf, wie auch wegen der schweren Diskriminierung im Vergleich zu verschiedenen anderen Fällen. Wir betonten die niedrige Höhe von Strafen, die das Militär bislang bei Strafvergehen ohne moralischen Hintergrund ausgesprochen hatte. Wir argumentierten, dass diese moralische Unempfindlichkeit - Schikanierung von wehrlosen Menschen in den besetzten Gebieten, wahlloses Schießen, Erniedrigungen und Gewalt - als soziale Gefahr angesehen werden muss, die viel ernster ist, als moralische Sensibilität (selbst wenn diese Sensibilität vom Militärgericht als unberechtigt angesehen wird). Es ist klar, dass diese Argumente das Gericht in Schwierigkeiten brachte, auch wenn es am Ende darauf nicht Bezug nahm.
Aber ein bestimmter Grad von Erfolg kann in den erheblichen Unterschieden gesehen werden, die zwischen den Richtern bei der Strafzumessung offenbar wurden. Das gab es bislang bei ähnlichen Fällen nicht. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Entscheidung der Bewährungskommission, die Fünf vorzeitig zu entlassen mit Verweis auf ihren positiven Charakter und ihren Beitrag für die israelische Gesellschaft.
Die Saga der Gewissensfreiheit und der juristische Kampf für ihre Verteidigung ist mit der Freilassung der Fünf Gewissensgefangenen aus dem Gefängnis nicht beendet. Aber es ist klar, dass die Fünf ein wichtiges Kapitel in dem großen Kampf für die Seele der israelischen Gesellschaft geschrieben haben.
Dov Khenin: The Refuseniks Trial - First Summary. 1. Oktober 2004. Übersetzung: Rudi Friedrich. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Januar 2005.
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