PRESSEMITTEILUNG • STOPPT DIE STRAFVERFOLGUNG DES TÜRKISCH—ZYPRIOTISCHEN KRIEGSDIENSTVERWEIGERERS HASAN RAHVANCIOĞLU
Connection e.V., EBCO, IFOR, WRI
⸻ vom 24. November 2025

»Connection e.V.«, »Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung« (European Bureau for Conscientious Objection, EBCO), »Internationaler Versöhnungsbund« (International Fellowship of Reconciliation, IFOR) und »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) verurteilen die Strafverfolgung des Kriegsdienstverweigerers Hasan Rahvancıoğlu aufs Schärfste. Sein Prozess ist für den 27. November 2025 vor dem Gericht der Sicherheitskräfte im selbsternannten Staat der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) angesetzt. Dies stellt eine klare Verletzung des grundlegenden Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung dar, und wir fordern die Behörden der TRNZ auf, alle Anklagen unverzüglich fallenzulassen.
Hasan Rahvancıoğlu hat seine Kriegsdienstverweigerung friedlich und öffentlich erklärt. Er hat angekündigt, dass er keine vom Gericht verhängten Geldstrafen zahlen wird, was bedeutet, dass ihm eine Haft droht, nur weil er sein Recht auf Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit ausübt.
Diese Strafverfolgung widerspricht in eklatanter Weise den internationalen Rechtsstandards. Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, das im Recht auf Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit verankert ist, wird durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) garantiert. Im wegweisenden »Fall Murat Kanatlı gegen Türkiye« hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Auf nationaler Ebene haben sowohl das Verfassungsgericht als auch das Militärberufungsgericht der TRNZ dieses Recht ebenfalls anerkannt. Doch in Abwesenheit einer gesetzlichen Reform werden Kriegsdienstverweiger*innen weiterhin kriminalisiert.
Als internationale Menschenrechts— und Friedensorganisationen sind wir zutiefst besorgt über die anhaltende Strafverfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen in der TRNZ, trotz klarer Entscheidungen sowohl nationaler als auch internationaler Gerichte, die ihre Rechte bestätigen. Der Fall von Hasan Rahvancıoğlu verdeutlicht den dringenden Bedarf an einer gesetzlichen Reform.
Wir fordern die Behörden der TRNZ nachdrücklich auf, das Wehrdienstgesetz dringend zu ändern, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen, einschließlich im Hinblick auf den Reservedienst, und das Kanatlı—Urteil umzusetzen, indem die Strafverfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen unverzüglich eingestellt wird. Solange kein Gesetz verabschiedet wird, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennt, bleiben Personen wie Hasan Rahvancıoğlu dem Risiko ungerechter Bestrafung und Inhaftierung ausgesetzt.
Wir werden den Prozess gegen Hasan Rahvancıoğlu aufmerksam verfolgen und weiterhin in Solidarität mit ihm und allen Kriegsdienstverweiger*innen aus Zypern stehen. Ihr Einsatz ist ein friedlicher Appell für Würde, Freiheit und Gerechtigkeit.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN UND INTERVIEWANFRAGEN wenden Sie sich bitte an:
MURAT KANATLI
Vorstandsmitglied von EBCO und Ko—Koordinator von »Kıbrıs’ta vicdani ret« (»Kriegsdienstverweigerung in Zypern«)
muratkanatli@gmail.com
Seit der Besetzung des nördlichen Teils Zyperns durch die türkische Armee im Jahr 1974 wird das Gebiet von einer türkisch-zyprischen Verwaltung kontrolliert. 1983 rief sie die »Türkische Republik Nordzypern« (TRNZ) aus. Diese Entität wird außer von der Türkei von keinem Staat anerkannt. Die TRNZ verfügt über eigene Streitkräfte und ein Wehrpflichtsystem, dem zufolge alle Männer zwischen 19 und 30 Jahren wehrpflichtig sind. Die Dauer des Militärdienstes beträgt 15 Monate, und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird nicht anerkannt.
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