Connection e.V. setzt sich bei der OSZE in Warschau für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein

Zwischen dem 7. und 16. Oktober 2025 organisierte das »Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte« (Office for Democratic Institutions and Human Rights, ODIHR) der »Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa« (OSZE) in Warschau die »Konferenz zur menschlichen Dimension«. Es handelte sich um eine zehntägige Konferenz mit Plenarsitzungen und Nebenveranstaltungen zu Themen aus dem gesamten OSZE—Raum. »Connection e.V.« nahm an der Konferenz teil und setzte sich dort für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein.
Am 16. Oktober organisierte »Connection e.V.« eine Nebenveranstaltung zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit der russischen »Bewegung der Kriegsdienstverweiger*innen« (auch bekannt als »Stoparmy Movement«; Движение сознательных отказчиков) sowie mit »Kriegsdienstverweigerungswacht« (Vicdani Ret İzleme) aus der Türkei durchgeführt.
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Zaira Zafarana, internationale Advocacy—Koordinatorin bei »Connection e.V.«, stellte den völkerrechtlichen Rahmen des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung sowie die #ObjectWarCampaign vor.
Hülya Uçpınar, Menschenrechtsanwältin von »Kriegsdienstverweigerungswacht«, präsentierte die Situation türkischer Kriegsdienstverweiger*innen, die mit einem sogenannten »zivilen Tod« konfrontiert sind.
Sasza Belik von der »Bewegung der Kriegsdienstverweiger*innen« beschrieb die Lage von Wehrpflichtigen und Kriegsdienstverweiger*innen in Russland.
Artem Klyga, Osteuropa—Koordinator bei »Connection e.V.«, erläuterte die konkrete Arbeit der Organisation bei der Unterstützung von Kriegsdienstverweiger*innen, die Schutz in Europa suchen.
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Grafik: © OSZE


Zwischen dem 7. und 16. Oktober 2025 organisierte das »Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte« (Office for Democratic Institutions and Human Rights, ODIHR) der »Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa« (OSZE) in Warschau die »Konferenz zur menschlichen Dimension«. Es handelte sich um eine zehntägige Konferenz mit Plenarsitzungen und Nebenveranstaltungen zu Themen aus dem gesamten OSZE—Raum. »Connection e.V.« nahm an der Konferenz teil und setzte sich dort für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein.

Am 16. Oktober organisierte »Connection e.V.« eine Nebenveranstaltung zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier. Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit der russischen »Bewegung der Kriegsdienstverweiger*innen« (auch bekannt als »Stoparmy Movement«; Движение сознательных отказчиков) sowie mit »Kriegsdienstverweigerungswacht« (Vicdani Ret İzleme) aus der Türkei durchgeführt.



Zaira Zafarana, internationale Advocacy—Koordinatorin bei »Connection e.V.«, stellte den völkerrechtlichen Rahmen des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung sowie die #ObjectWarCampaign vor.

Hülya Uçpınar, Menschenrechtsanwältin von »Kriegsdienstverweigerungswacht«, präsentierte die Situation türkischer Kriegsdienstverweiger*innen, die mit einem sogenannten »zivilen Tod« konfrontiert sind.

Sasza Belik von der »Bewegung der Kriegsdienstverweiger*innen« beschrieb die Lage von Wehrpflichtigen und Kriegsdienstverweiger*innen in Russland.

Artem Klyga, Osteuropa—Koordinator bei »Connection e.V.«, erläuterte die konkrete Arbeit der Organisation bei der Unterstützung von Kriegsdienstverweiger*innen, die Schutz in Europa suchen.



Am selben Tag befasste sich das Plenum der Konferenz mit dem Thema »Grundrechte«, und Zaira Zafarana ergriff im Namen von »Connection e.V.« das Wort. Sie wandte sich direkt an die anwesenden Vertreter*innen der Staaten und machte auf die Dringlichkeit aufmerksam, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu schützen.



»Ich fühle mich geehrt, im Namen von "Connection e.V." zu sprechen, einer Organisation, die sich seit mehr als 30 Jahren für die Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen einsetzt.

Wie vom UN—Menschenrechtsausschuss in seinem Allgemeinen Kommentar Nr. 22 [zum Artikel 18] sowie in nachfolgenden Resolutionen des UN—Menschenrechtsrats festgehalten, ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung dem Menschenrecht auf Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit [Artikel 18] inhärent. Obwohl dieses Recht universell und nicht derogierbar ist, wird es fortlaufend verletzt, und Hunderte von Menschen werden verfolgt und sind oft gezwungen, im Ausland Schutz zu suchen.

So hat etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] die Situation von Kriegsdienstverweiger*innen in der Türkei als "zivilen Tod" bezeichnet. In Israel werden Kriegsdienstverweiger*innen wiederholt mit Disziplinarstrafen in Militärgefängnissen belegt [Anhäufung von insgesamt 90 bis 120 Tagen Haft]. Im Kontext des anhaltenden Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie der Zwangsmobilisierung in den von Russland besetzten Gebieten kann die Verweigerung des Militärdienstes zu Strafgeldern oder Inhaftierung führen. Eritrea setzt faktisch einen unbefristeten Nationaldienst durch.

In der Russischen Föderation mangelt es an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Kriegsdienstverweigerung [A/HRC/57/59 (PDF—Datei) ⸻ Empfehlungen]. Dies betrifft Militärangehörige wie Vertragssoldat*innen, die versuchen zu kündigen, zwangsrekrutierte Männer sowie Reservist*innen.

Wir bekräftigen nachdrücklich die Empfehlung des UN—Sonderberichterstatters an alle Mitgliedstaaten auf der letzten Sitzung des Menschenrechtsrats, die heute erneut in Erinnerung gerufen wurde, "die Menschenrechte russischer Staatsangehöriger, die innerhalb ihrer Zuständigkeit Schutz benötigen, zu wahren, indem sie das Prinzip des NonRefoulement in Bezug auf alle Folterüberlebenden und Asylsuchenden aus der Russischen Föderation respektieren, insbesondere Menschenrechtsverteidiger, Antikriegsaktivist*innen, unabhängige Journalist*innen und Medienschaffende, Kriegsdienstverweiger*innen sowie Personen, die die Zwangsmobilisierung für den Krieg gegen die Ukraine verweigert haben" [A/HRC/60/59 (PDF—Datei) ⸻ Empfehlungen, Paragraph 142].

Viele belarussische Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen suchen Schutz im Ausland, und diejenigen, denen die Flucht gelungen ist, sind dem Risiko ausgesetzt, nach Belarus abgeschoben zu werden, wo ihnen strafrechtliche Verfolgung, Folter und langjährige Haft drohen.

In der Ukraine wurde uns eine faktische Aussetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung gemeldet. Wir erinnern an die Stellungnahme der Venedig—Kommission und warten auf ein positives Ergebnis der Verfassungsbeschwerden, unter anderem von Vitalii Alekseienko, der aus religiösen Gründen den Dienst verweigert hat.

Viele Kriegsdienstverweiger*innen sind zugleich Menschenrechtsverteidig*innen, und zahlreiche Gruppen und Einzelpersonen, die sich für ihre Rechte einsetzen, werden häufig verfolgt und diskriminiert. Wir fordern daher ihren Schutz, beispielsweise für den Menschenrechtsverteidiger Yurii Sheliazhenko.

Wir möchten außerdem einige der Empfehlungen des "OSZE—Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte" in Erinnerung rufen, die im Handbuch zu den Menschenrechten von Angehörigen der Streitkräfte und den Grundfreiheiten von Angehörigen der Streitkräfte aufgeführt sind [Seiten 8586]:

" [...]

⸻ Informationen über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und die Möglichkeiten, den Status als Kriegsdienstverweiger*in zu erlangen, sollten allen vom Militärdienst betroffenen Personen zugänglich gemacht werden;

⸻ Kriegsdienstverweigerung sollte sowohl für Wehrpflichtige als auch für Berufssoldat*innen vor und während des Militärdienstes möglich sein, im Einklang mit den Empfehlungen internationaler Gremien;

⸻ wenn ein Staat eine Erklärung der Kriegsdienstverweigerung nicht ohne Weiteres akzeptiert, sollten unabhängige Prüfungsgremien eingerichtet werden oder, falls diese nicht unabhängig sind, angemessene verfahrensrechtliche Garantien bestehen;

⸻ Kriegsdienstverweiger*innen sollten nicht wiederholt wegen der Verweigerung des Militärdienstes bestraft werden;

⸻ es darf keine Diskriminierung von Kriegsdienstverweiger*innen in Bezug auf Dienstbedingungen oder wirtschaftliche, soziale, kulturelle, zivile oder politische Rechte geben;

⸻ der Ersatzdienst sollte mit den Gründen der Kriegsdienstverweigerung vereinbar sein, nichtkämpfender oder ziviler Natur, im öffentlichen Interesse liegen und nicht strafend ausgestaltet sein;

⸻ der Ersatzdienst sollte unter einer ausschließlich zivilen Verwaltung durchgeführt werden, ohne Beteiligung militärischer Behörden;

⸻ Personen im Ersatzdienst sollten die gleichen wirtschaftlichen und sozialen Rechte genießen wie Personen im Militärdienst.

[...]" 

Abschließend fordern wir die Mitgliedstaaten auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das im Artikel 18 verankert ist, zu schützen und vollständig umzusetzen sowie Kriegsdienstverweiger*innen, die im Ausland Schutz suchen, Asyl zu gewähren, im Einklang mit den Leitlinien des UNHCR zum internationalen Schutz [UNHCR, Leitlinien zum internationalen Schutz Nr. 10: Anträge auf Flüchtlingsstatus im Zusammenhang mit dem Militärdienst im Rahmen von Artikel 1A(2) des Abkommens von 1951 und/oder des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge]

 

Laden Sie hier die vollständige Erklärung herunter, die von »Connection e.V.« im Plenum der »OSZE—Konferenz zur menschlichen Dimension« vorgetragen wurde.


Die internationale Advocacy—Koordinatorin von »Connection e.V.« ergriff nach der Präsentation der UN—Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage in der Russischen Föderation, Mariana Katzarova, das Wort. Ebenfalls meldete sich Artem Klyga, Osteuropa—Koordinator bei »Connection e.V.«, zu Wort, um näher auf die Problematik der Asylanträge von Kriegsdienstverweiger*innen einzugehen.


OSCE/Piotr Dziubak

Foto: © OSCE / Piotr Dziubak


KONFERENZ ZUR MENSCHLICHEN DIMENSION

Die Konferenz wurde anlässlich des 50. Jahrestages der Schlussakte von Helsinki der OSZE organisiert und war der Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten im gesamten OSZE—Raum gewidmet. Sie bot eine Plattform zur Bewertung der Umsetzung der Verpflichtungen in den 57 teilnehmenden OSZE—Staaten und stellte ein Forum für den Austausch von Standpunkten, das Teilen bewährter Praktiken sowie das Aufwerfen von Fragen zur Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft bereit.


OSZE

Die Ursprünge der OSZE reichen in die frühen 1970er Jahre zurück, als Staaten begannen, die Einrichtung eines multilateralen Forums für Dialog und Verhandlungen zu diskutieren, das sich im Laufe der Zeit zur »Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa« (KSZE) entwickelte.

 

Die KSZE wurde am 3. Juli 1973 in Helsinki offiziell gegründet und von 35 Staaten getragen. Nach zweijährigen Verhandlungen in Helsinki und Genf einigten sich die Staaten auf einen Rahmen von Grundsätzen und Verpflichtungen für alle Teilnehmenden ⸻ die Schlussakte von Helsinki, die am 1. August 1975 formell unterzeichnet wurde.


ODIHR

Das »OSZE—Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte« (Office for Democratic Institutions and Human Rights, ODIHR) arbeitet im gesamten OSZE—Raum daran, Sicherheit zu stärken, indem es Demokratie und Menschenrechte schützt und fördert.

Das ODIHR unterstützt die 57 teilnehmenden Staaten bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zur Stärkung demokratischer Institutionen, zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, zur uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zur Förderung von Toleranz in den vielfältigen Gesellschaften der Region.


Zusätzliche Informationen ↷

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