Connection e.V. berichtet über Kriegsdienstverweigerung im Rahmen der UN—UPR zu Singapur und Lettland
10. Oktober 2025
»Connection e.V.« hat zwei Berichte für die kommende 52. Sitzung des Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) eingereicht. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden in regelmäßigen Abständen vom UN—Menschenrechtsrat überprüft. Dieses Verfahren ist politischer Natur. Andere Mitgliedstaaten können dem überprüften Staat Empfehlungen aussprechen, die dieser annehmen und sich zu deren Umsetzung verpflichten und darüber berichten oder ablehnen kann.
Die 52. UPR—Sitzung findet zwischen April und Mai 2026 bei den Vereinten Nationen in Genf statt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Akteur*innen haben die Möglichkeit, sechs Monate vor der Sitzung länderbezogene Berichte einzureichen und sich anschließend im Rahmen von Advocacy—Aktivitäten während der sogenannten Pre—Session zu engagieren, die zwei Monate im Voraus stattfindet, in diesem Fall vom 10. bis 13. Februar 2026.
»Connection e.V.« wird sich im Rahmen des UPRs mit Singapur und Lettland befassen.
SINGAPUR
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»Connection e.V.« berichtete über die fehlende Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowie über die Rekrutierung Minderjähriger und bezog sich dabei ausdrücklich auf die Arbeit des UN—Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child, CRC) zu diesem Staat.
»Connection e.V.« schlug folgende Empfehlungen vor:
⸻ alle inhaftierten Kriegsdienstverweiger*innen freizulassen und zu entschädigen sowie Gesetze zu erlassen, die einen alternativen zivilen Ersatzdienst für Personen vorsehen, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern, im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen und entsprechenden Standards;
⸻ das Mindestalter für die freiwillige Rekrutierung in die Streitkräfte auf 18 Jahre anzuheben, entsprechend den Empfehlungen des CRCs, und die Erklärung zu Artikel 3 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict, OP—CRC—AC) zurückzuziehen;
⸻ die vollständige Umsetzung aller weiteren Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes zum OP—CRC—AC sicherzustellen, einschließlich unter anderem:
— des Verbots aller Formen körperlicher Züchtigung sowie ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz von Kindern, die in bewaffneten Konflikten rekrutiert oder eingesetzt wurden,
— der Definition und Bestrafung der Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen,
— der Einrichtung unabhängiger Beschwerdemechanismen für Angehörige der Streitkräfte, insbesondere für Personen unter 18 Jahren, außerhalb des Verteidigungsministeriums,
— der Nichtunterstellung minderjähriger Freiwilliger unter Militärgerichte sowie der frühzeitigen Identifizierung von Asylsuchenden, Flüchtlings— oder Migrantenkindern, die möglicherweise an bewaffneten Konflikten im Ausland beteiligt waren;
⸻ den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN—Zivilpakt, IPbpR) zu ratifizieren und vollständig umzusetzen;
⸻ Bestimmungen zu überprüfen und aufzuheben, die die Bewegungsfreiheit einschränken, insbesondere die Verpflichtung männlicher Einwohner im Alter zwischen 13 und 40 Jahren, eine militärische Genehmigung einzuholen, um das Land verlassen oder sich im Ausland aufhalten zu dürfen;
⸻ das Recht auf Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit vollständig anzuerkennen und umzusetzen, einschließlich des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, und einen echten, nicht strafenden zivilen Ersatzdienst vorzusehen.
LETTLAND
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»Connection e.V.« berichtete über Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, über die Rekrutierung Minderjähriger sowie über Zwangsrekrutierungen. Der Bericht thematisierte außerdem den internationalen Schutz für Kriegsdienstverweiger*innen, die aufgrund von Verfolgung gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen.
»Connection e.V.« formulierte folgende Empfehlungen:
⸻ die Empfehlungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zu Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen umzusetzen;
⸻ die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen vollständig anerkannt wird, im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen und entsprechenden Standards (A/HRC/41/23, A/HRC/50/43, A/HRC/56/30), insbesondere durch:
— die Einführung eines echten zivilen Ersatzdienstes, der mit den Gründen der Kriegsdienstverweigerung vereinbar ist, im öffentlichen Interesse liegt und keinen strafenden Charakter hat,
— die vollständige Übertragung der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger*in an zivile Behörden, wobei das zuständige Gremium vollständig vom Verteidigungsministerium getrennt, ohne militärische Beteiligung sowie mit größtmöglicher Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausgestattet sein muss,
— die ausdrückliche Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch für Berufssoldat*innen im innerstaatlichen Recht;
⸻ die Abschaffung gesetzlicher Bestimmungen, die Zwangsrekrutierungen durch die Militärpolizei von Personen vorsehen, die nicht zum Militärdienst erscheinen;
⸻ die Gewährung von Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen, denen in ihrem Herkunftsland aufgrund der Verweigerung des Militärdienstes Verfolgung droht, wenn es dort keine Regelung oder keine ausreichende Regelung zur Kriegsdienstverweigerung gibt; dabei sollte insbesondere Kriegsdienstverweiger*innen aus der Russischen Föderation, der Ukraine und Belarus besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden;
⸻ ein Verbot militärischer Ausbildung unter Einsatz von Waffen für Personen unter 18 Jahren generell sowie insbesondere im Rahmen der Jugendgarde und des Nationalen Verteidigungskurses;
⸻ die ausdrückliche strafrechtliche Verfolgung der Rekrutierung, des Einsatzes, der Beteiligung und der Teilnahme an Feindseligkeiten von Kindern (unter 18 Jahren) durch staatliche Streitkräfte sowie durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen.
Stichworte: ⇒ Internationaler Schutz ⇒ Kriegsdienstverweigerung ⇒ Lettland ⇒ Rekrutierung Minderjähriger ⇒ Singapur


