SEPTEMBER • Connection e.V. berichtet dem UN—CESCR über die Menschenrechtssituation in Russland
26. Dezember 2025
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Am 10. September nahm die internationale Advocacy—Koordinatorin von »Connection e.V.«, Zaira Zafarana, an einem Briefing mit Mitgliedern des UN—Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN Committee on Economical, Social and Cultural Rights, CESCR) teil, um auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Zwangsrekrutierung und Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der Russischen Föderation aufmerksam zu machen. Die Russische Föderation wird während der 78. Sitzung des CESCRs überprüft. Im Vorfeld dieser Sitzung haben Organisationen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, den Mitgliedern des Ausschusses zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die bei der Staatenprüfung berücksichtigt werden.
Connection e.V. arbeitet seit mehreren Monaten an diesem Verfahren und hat einen umfassenden Bericht zu diesen Themen vorbereitet, der dem Ausschuss im August schriftlich vorgelegt wurde.
Der Bericht benennt und beschreibt mehrere Problembereiche im Zusammenhang mit der Russischen Föderation, darunter unverhältnismäßige Zwangsmobilisierung und Wehrpflicht sowie die fehlende Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für freiwillige bzw. professionelle Angehörige der Streitkräfte. Zudem befasst er sich mit dem Thema alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Militärs sowie mit der Rolle der Rüstungsindustrie.
Der Bericht konzentriert sich auf Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, insbesondere auf das Recht auf Freiheit von Diskriminierung (Art. 2 Abs. 2) und das Recht auf Arbeit (Art. 6), sowie auf weitere hiervon betroffene Rechte, etwa das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 15) oder das Recht auf den weitestmöglichen Schutz und Beistand für die Familie (Art. 10). Diese Rechte werden im Kontext von Militärdienst, Zwangsmobilisierung und Wehrpflicht sowie des zivilen Ersatzdienstes für Kriegsdienstverweiger*innen beeinträchtigt.
»Connection e.V.« hat zudem die folgenden Empfehlungen ausgesprochen:
⸻ die sofortige Beendigung jeglicher Zwangsmobilisierung und Wehrpflicht sowie die Ergreifung von Maßnahmen zur Bekämpfung unverhältnismäßiger oder diskriminierender Mobilisierung und Einberufung von Angehörigen indigener Völker, von Minderheiten oder von Gruppen mit besonderer sozialer Herkunft oder Stellung im Staat;
⸻ die sofortige Beendigung jeglicher Mobilisierung und Wehrpflicht in anderen Gebieten, die unter der effektiven Kontrolle des Staates stehen;
⸻ die gesetzliche Anerkennung und praktische Gewährleistung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, einschließlich selektiver Kriegsdienstverweigerung, auch für freiwillige bzw. professionelle Angehörige der Streitkräfte; die bedingungslose Freilassung aller Personen, die eine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen entwickelt haben, ohne jegliche Bestrafung, einschließlich Kosten oder Gebühren;
⸻ die Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherstellung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Militärs und der Rüstungsindustrie;
⸻ die Sicherstellung, dass etwaige Gebühren oder Kosten, die bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstes in den Streitkräften (unabhängig von Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen) zurückzuzahlen sind, verhältnismäßig sind;
⸻ die Verkürzung der Dauer des zivilen Ersatzdienstes, sowohl absolut als auch im Vergleich zur Dauer des Militärdienstes, damit dieser nicht im Widerspruch zu den im Pakt verankerten Verpflichtungen steht (Art. 2 Abs. 2, 6, 10, 15).
Stichworte: ⇒ Kriegsdienstverweigerung ⇒ Russland


