Hintergrundfoto: © Diana Krotova / Unsplash

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JULI • Connection e.V. beteiligt sich an der UPR von Österreich und Georgien bei den Vereinten Nationen

27. Dezember 2025


»Connection e.V.« hat zwei Berichte für die kommende 51. Sitzung des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) der Vereinten Nationen eingereicht, betreffend Österreich und Georgien.

Das UPR ist ein zentrales Verfahren zur Analyse der Menschenrechtssituation in einem Land und zu deren Verbesserung.

Zivilgesellschaftliche Organisationen können Berichte einreichen, um auf spezifische Problemlagen aufmerksam zu machen und konkrete Empfehlungen vorzuschlagen. Dieses Überprüfungsverfahren betrifft alle UN—Mitgliedstaaten, ist daher von hoher Relevanz und bietet eine besondere Gelegenheit, für bestimmte Rechte einzutreten, etwa für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, und die einschlägigen internationalen Standards öffentlich in Erinnerung zu rufen.


ÖSTERREICH

Vollständiger Bericht zu Österreich ↷

»Connection e.V.« thematisierte die strafende und diskriminierende Dauer des Ersatzdienstes, der neun Monate beträgt, während der Militärdienst nur sechs Monate dauert. Zudem wurde die fehlende Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für bereits dienende Angehörige der Streitkräfte sowie das Problem der Rekrutierung von Minderjährigen angesprochen. Weitere behandelte Punkte sind die unzureichende Vergütung für Kriegsdienstverweigerinnen, strenge Fristen für die Antragstellung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin sowie automatisch ausschließende Bedingungen.

»Connection e.V.« spricht die folgenden Empfehlungen aus:

⸻ die Dauer des zivilen Ersatzdienstes verkürzen, um den Empfehlungen des Menschenrechtsausschusses zu entsprechen;

⸻ allen Kriegsdienstverweiger*innen eine Alternative zum Militärdienst zur Verfügung stellen, die in ihrer Art, ihren Kosten und ihrer Dauer nicht strafend oder diskriminierend ist;

⸻ Artikel 1 Absatz 2 des Zivildienstgesetzes, der eine Frist für die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger*in vorsieht, so überarbeiten, dass Wehrpflichtige und Freiwillige vor Beginn des Militärdienstes oder in jeder Phase während oder nach dem Militärdienst den Dienst verweigern können;

⸻ alle automatisch ausschließenden Bedingungen für Antragsteller*innen des zivilen Ersatzdienstes, wie etwa solche im Zusammenhang mit früheren Straftaten, abschaffen, um den internationalen Menschenrechtsstandards zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung und zum Recht auf Änderung der eigenen Überzeugungen zu entsprechen;

⸻ die Vergütung sowohl für Wehrpflichtige als auch für Kriegsdienstverweiger*innen im Militärdienst beziehungsweise im zivilen Ersatzdienst erhöhen;

⸻ den rechtlichen Rahmen so ändern, dass auch bereits dienende Angehörige der Streitkräfte aus Gewissensgründen eine vorzeitige Entlassung beantragen können;

⸻ das Mindestalter für die freiwillige Rekrutierung in die Streitkräfte auf 18 Jahre anheben, entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child, CRC), des Menschenrechtsausschusses und früherer UPR—Empfehlungen.


GEORGIEN

Vollständiger Bericht zu Georgien ↷

»Connection e.V.« berichtete über die Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, mit besonderem Fokus auf die strafende und diskriminierende Dauer des zivilen Ersatzdienstes sowie auf das Fehlen entsprechender Regelungen für Berufsangehörige der Streitkräfte. Der Bericht thematisiert außerdem die militärische Ausbildung von Minderjährigen, die den Umgang mit Schusswaffen einschließt, und untersucht darüber hinaus die Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zu ändern, um die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern unter 18 Jahren in bewaffneten Konflikten durch staatliche Streitkräfte und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen ausdrücklich unter Strafe zu stellen.

»Connection e.V.« spricht die folgenden Empfehlungen aus:

⸻ die Dauer des zivilen Ersatzdienstes für Kriegsdienstverweiger*innen so verkürzen, dass sie der Dauer des Militärdienstes entspricht;

⸻ allen Kriegsdienstverweiger*innen eine Alternative zum Militärdienst zur Verfügung stellen, die in ihrer Art, ihren Kosten und ihrer Dauer nicht strafend oder diskriminierend ist;

⸻ spezifische Regelungen einführen, die es Berufsangehörigen der Streitkräfte ausdrücklich ermöglichen, aus Gewissensgründen eine vorzeitige Entlassung zu beantragen; entsprechende Anträge sollten von einer unabhängigen und unparteiischen Stelle geprüft werden;

⸻ Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Schüler*innen unter 18 Jahren an höheren militärischen Bildungseinrichtungen von militärischer Ausbildung, die den Umgang mit Schusswaffen und militärische Disziplin umfasst, ausgenommen werden, entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes;

⸻ das Strafgesetzbuch ändern und die Rekrutierung sowie den Einsatz von Kindern unter 18 Jahren in bewaffneten Konflikten durch staatliche Streitkräfte und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen ausdrücklich unter Strafe stellen, im Einklang mit den Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes.

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