Connection e.V. berichtet über Kolumbien auf der 60. Tagung des Menschenrechtsrats
27 . August 2025
Organisationen der Zivilgesellschaft mit Konsultativstatus beim Wirtschafts— und Sozialrat der Vereinten Nationen (United Nations Economic and Social Council, ECOSOC) sind berechtigt, dem UN—Menschenrechtsrat eine schriftliche Stellungnahme zu übermitteln, um spezifische Themen darzulegen, die während der bevorstehenden Sitzung behandelt werden und die im Rahmen einer mündlichen Stellungnahme von 90 Sekunden während der Sitzung nicht vollständig präsentiert werden können.
»Connection e.V.« hat eine solche Stellungnahme zu Kolumbien für die 60. Sitzung des Menschenrechtsrats, die vom 8. September bis zum 3. Oktober 2025 stattfinden wird, vorbereitet. Diese wurde gemeinsam mit »Friedensgemeinschaft von San José de Apartadó« (Comunidad de Paz de San José de Apartadó; Kolumbien), »Friedenspräsenz der Versöhnungsgemeinschaft« (Fellowship of Reconciliation Peace Presence, FOR Peace Presence; Kolumbien), »Internationalem Versöhnungsbund ⸻ Österreich« sowie in Partnerschaft mit »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) erarbeitet.
Das Dokument mit dem Titel »Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung: Versöhnungsprozess in Kolumbien im Gange« ist Teil der fortlaufenden Zusammenarbeit mit einer lokalen Gemeinschaft, die das Kriegssystem und die Militarisierung in der Region ablehnt und ihnen aktiv widersteht. Diese Gemeinschaft lebt einen alternativen Ansatz, der den Friedensprozess fördert und ein Modell bietet, das den militaristischen Lebensweisen entgegenwirkt.
Das Dokument wurde unter Tagesordnungspunkt 3 des Rates eingereicht: Förderung und Schutz aller Menschenrechte, der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung. Insbesondere wird unter diesem Punkt während der 60. Sitzung der interaktiven Dialog mit dem UN—Sonderberichterstatter zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht—Wiederholung, Herrn Bernard Duhaime, stattfinden.
Die Stellungnahme enthält Verweise auf den laufenden Friedensprozess in Kolumbien und stellt die »Friedensgemeinschaft von San José de Apartadó« vor, die am 23. März 1997 ihre Neutralität im kolumbianischen bewaffneten Konflikt erklärt hat. Bis heute wurden 312 Mitglieder der Friedensgemeinschaft von den kolumbianischen staatlichen Sicherheitskräften, paramilitärischen Gruppen und der FARC—EP (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia ⸻ Ejército del Pueblo, Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens ⸻ Volksarmee) ermordet. Diese Verbrechen wurden von der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.

Die Stellungnahme erwähnt außerdem den Akt der Anerkennung internationaler Verantwortung, der Wiedergutmachung sowie der öffentlichen Entschuldigung von Präsident Gustavo Petro gegenüber der Freidensgemeinschaft, den er am 5. Juni 2025 abgegeben hat.
Darüber hinaus verweist die Stellungnahme auf Fragen der Gerechtigkeit und der kollektiven Wiedergutmachung, ein Prinzip, auf das die Freidensgemeinschaft besonderen Wert legt und das bislang noch nicht vollständig anerkannt ist.
Die Stellungnahme schließt mit einer Liste von Empfehlungen, die gemeinsam von den mitunterzeichnenden Organisationen unterstützt werden.
An den UN—Hochkommissar für Menschenrechte:
⸻ die Umsetzung der Empfehlungen der kolumbianischen Wahrheitskommission eng zu überwachen und Unterstützung für die laufenden Versöhnungsprozesse auf der Grundlage von Gerechtigkeit, Nicht—Wiederholung und Wiedergutmachung zu leisten;
⸻ die internationale Gemeinschaft dazu aufzurufen, die Versöhnungsprozesse in Kolumbien umfassend zu unterstützen und insbesondere von Handlungen abzusehen, die die vollständige Umsetzung der Prinzipien der Nicht—Wiederholung und der Wiedergutmachung sowie die Zerschlagung illegaler bewaffneter Gruppen beeinträchtigen könnten;
⸻ die Umsetzung kollektiver Wiedergutmachungsmaßnahmen in Gemeinschaften wie der »Friedensgemeinschaft von San José de Apartadó« zu unterstützen und zu fördern.
An Kolumbien:
⸻ Schutzmechanismen für die »Friedensgemeinschaft von San José de Apartadó« vollständig umzusetzen und konkrete Garantien der Nicht—Wiederholung sicherzustellen;
⸻ das Freundschaftliche Vergleichsabkommen vom Dezember 2024 vollständig umzusetzen, das einen entscheidenden Schritt hin zur kollektiven Wiedergutmachung der der Friedensgemeinschaft zugefügten Schäden darstellt;
⸻ die Generalstaatsanwaltschaft dazu aufzufordern, die Ermittlungen zu allen in den letzten 28 Jahren in der Friedensgemeinschaft begangenen Verbrechen und Massakern voranzutreiben, einschließlich der Morde an Nalleli Sepúlveda und Edison David am 19. März 2024;
⸻ kollektive Wiedergutmachungsmaßnahmen umzusetzen, die das historische Gedächtnis der Friedensgemeinschaft stärken, unter anderem durch Gedenkstätten und Orte, an denen ihre Kinder die Wahrheit über das Erlebte erfahren, der Ermordeten gedenken und an einer Zukunft ohne Wiederholung arbeiten können;
⸻ die Unabhängigkeit der kolumbianischen Justiz vollständig zu gewährleisten, wie sie in der kolumbianischen Verfassung verankert und durch die Resolutionen 40/32 vom 29. November 1985 und 40/146 vom 13. Dezember 1985 der UN—Generalversammlung garantiert ist;
⸻ die vollständige Zerschlagung illegaler bewaffneter Gruppen in Kolumbien sicherzustellen, insbesondere paramilitärischer Gruppen.
An den Sonderberichterstatter:
⸻ kollektive Wiedergutmachungsmaßnahmen zu unterstützen, die auf die Bewahrung des historischen Gedächtnisses abzielen, um Wiederholungen von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt zu verhindern.
Zur vollständigen Stellungnahme ↷
Friedensgemeinschaft von San José de Apartadó ↷
Friedenspräsenz der Versöhnungsgemeinschaft ↷
60. ordentliche Sitzung des Menschenrechtsrats: Dokumentation ↷
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