Connection e.V. und WRI setzen sich bei den Vereinten Nationen...
...für belarussische Kriegsdienstverweiger*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen ein
19 . September 2025
»Connection e.V.« nahm in Partnerschaft mit »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) am interaktiven Dialog mit der Gruppe unabhängiger Expert*innen zur Menschenrechtslage in Belarus teil.
Die internationale Advocacy—Koordinatorin von »Connection e.V.«, Zaira Zafarana, ergriff im Plenum nach der Präsentation des Berichts durch Ms. Karinna Moskalenko, Präsidentin der Expertengruppe zu Belarus, das Wort. Sie thematisierte repressive Gesetze, die sich gegen Menschenrechtsverteidigerin wie Olga Karatch von »Unser Haus« (Наш dом) richten, sowie die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Die abgegebene Erklärung verwies zudem auf die anhaltende Militarisierung von Kindern im Land und auf die Notwendigkeit, Kriegsdienstverweigerinnen zu schützen, die im Ausland Asyl suchen. Abschließend enthielt die Erklärung einen konkreten Aufruf an die Mitgliedstaaten, sich umfassend an der bevorstehenden Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) von Belarus zu beteiligen und Kriegsdienstverweigerinnen, die im Ausland Schutz suchen, vollumfänglich zu schützen.
19. Sitzung ⸻ 60. Sitzung des Menschenrechtsrates ↷
UN—Menschenrechtsrat, 60. Tagung ⸻ Genf, 19. September 2025
Tagesordnungspunkt 4: Interaktiver Dialog mit der Gruppe unabhängiger Expert*innen zu Belarus
Mündliche Erklärung von WRI in Zusammenarbeit mit Connection e.V. ↷
Herr Vizepräsident,
War Resisters International (WRI) dankt gemeinsam mit seinem Partner Connection e.V. der Gruppe unabhängiger Expertinnen für ihren Bericht, der zu dem Schluss kommt, dass »jede Initiative zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Belarus nicht auf rechtliche Maßnahmen beschränkt ist, sondern darauf abzielt, alle grundlegenden Rechte der Opfer zu gewährleisten« [Internationale Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie zur Entwicklung einer nachhaltigen Kultur der Rechenschaftspflicht und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus beitragen].*
[Wie zuvor bereits von der Sonderberichterstatterin berichtet], richten sich repressive Gesetze und Politiken weiterhin gegen zivilgesellschaftliche Basisorganisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen wie »Unser Haus« und Olga Karatch, die zusammen mit mehreren anderen Menschenrechtsverteidigerinnen bereits in Abwesenheit zu einer ersten Strafe verurteilt wurde.
Wir sind zutiefst besorgt über die Unterstützung der derzeitigen belarussischen Regierung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie über die anhaltenden Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und die öffentliche Zensur gegenüber Kriegsdienstverweiger*innen.
Viele belarussische Kriegsdienstverweigerinnen und Deserteurinnen suchen Schutz im Ausland. Jene, denen die Flucht aus dem Land gelingt, laufen Gefahr, nach Belarus abgeschoben zu werden, wo ihnen strafrechtliche Verfolgung, Folter und langjährige Haftstrafen drohen. Uns wurden jüngst Fälle von Siarhei Nikitsin, Mikita Svyrid, Raman Hladkikh, Illiya Hladkikh und Hleb Smirnou gemeldet, die in Litauen Schutz beantragt haben.
Ebenso alarmiert uns die zunehmende Militarisierung von Kindern sowie ihre Einbindung in paramilitärische Trainings.
WRI und Connection e.V. rufen diesen Rat dazu auf, sich aktiv an der bevorstehenden Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) von Belarus zu beteiligen und die vollständige Umsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowie der Resolution der Generalversammlung zur Todesstrafe zu empfehlen und Artikel 356 [des Strafgesetzbuches] aufzuheben.
Darüber hinaus fordern wir die einzelnen Mitgliedstaaten auf, belarussischen Kriegsdienstverweigerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen, die im Ausland Schutz suchen, Asyl zu gewähren, im Einklang mit den Leitlinien des UNHCR zum internationalen Schutz.
Ich danke Ihnen.
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