Foto ⸻ Zaira Zafarana

Foto ⸻ Zaira Zafarana

Aufruf zum Schutz von Kriegsdienstverweiger*innen aus der Türkei beim UN—Menschenrechtsrat

30 . September 2025


Während jeder Tagung des Menschenrechtsrats gibt es einen eigenen Tagesordnungspunkt zum Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR). In diesem Rahmen beschließt der Rat die Annahme der Ergebnisse der Überprüfungen der Staaten, die an der letzten Sitzung der UPR teilgenommen haben. Jeder überprüfte Staat kann die Empfehlungen annehmen oder sie lediglich zur Kenntnis nehmen, was faktisch bedeutet, dass er sie nicht akzeptiert.

Die Türkei wurde in der letzten Sitzung der UPR überprüft und erhielt im Rahmen ihres vierten UPRs, die am 6. Mai 2025 stattfand, insgesamt 334 Empfehlungen (Abs. 40) Rund 74 dieser Empfehlungen wurden von der Türkei lediglich zur Kenntnis genommen.

»Connection e.V.« ergriff gemeinsam mit »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) im Plenum des UN—Menschenrechtsrats das Wort, um seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck zu bringen, dass es keine einzige Empfehlung zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gab. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass dieses Recht in der Türkei nicht anerkannt ist und Kriegsdienstverweiger*innen dort dauerhaft in einem Zustand des sogenannten »zivilen Todes« leben.

Die Erklärung endete mit einem eindringlichen Appell an den Rat, den einzigartigen Mechanismus des UPRs des Menschenrechtsrats vollständig und rechtzeitig zu nutzen, um die umfassende Verwirklichung aller Menschenrechte im überprüften Staat zu unterstützen, ohne dabei jene Bürger*innen zurückzulassen, deren Leben in Gefahr ist.


31. Sitzung ⸻ 60. Sitzung des Menschenrechtsrats ↷


UN—Menschenrechtsrat, 60. Sitzung ⸻ Genf, 29. September 2025
Tagesordnungspunkt 6: Allgemeine Debatte
Mündliche Erklärung von WRI und »Connection e.V.« ↷

Herr Präsident,

die Republik Türkiye hat im Rahmen ihres Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens, die am 6. Mai 2025 stattfand, insgesamt 334 Empfehlungen erhalten und rund 74 davon lediglich zur Kenntnis genommen.

Mehrere Empfehlungen betrafen die Meinungs— und Ausdrucksfreiheit. Mit großer Besorgnis stellen wir jedoch fest, dass keine einzige Empfehlung das schwerwiegende Problem der Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen angesprochen hat, obwohl dieses Recht untrennbar mit der Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit verbunden ist. Konkrete Empfehlungen zu diesem Thema wurden im zweiten Zyklus im Jahr 2015 (von Slowenien, Deutschland und Kroatien) sowie im dritten Zyklus im Jahr 2020 (von Kroatien) ausgesprochen.

Türkiye ist der einzige Mitgliedstaat des Europarates, der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen bislang nicht anerkannt hat. Es existiert kein Verfahren, an das sich Kriegsdienstverweiger*in wenden können, ebenso wenig wie ein ziviler Ersatzdienst. Obwohl Artikel 24 der Verfassung die Gedanken—, Glaubens— und Gewissensfreiheit schützt, gelten Kriegsdienstverweiger*innen weiterhin als wehrpflichtig und werden als Straftäter*innen behandelt, wie etwa im Fall von Çınar Koçgiri Doğan, der im vergangenen August inhaftiert, anschließend unter Auflagen freigelassen wurde und dessen neuer Prozess für den 10. Oktober angesetzt ist.

Kriegsdienstverweiger*innen sind wiederholten administrativen und strafrechtlichen Verfahren sowie Bestrafungen ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte in seinem Urteil Ülke gegen Türkiye fest, dass diese fortgesetzten Verletzungen einer »Situation des zivilen Todes« gleichkommen. Ihre sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte werden fortlaufend verletzt.

Auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat dieses Problem in seinen abschließenden Bemerkungen zur Überprüfung der Türkiye im November 2024 hervorgehoben.

War Resisters’ International (WRI) fordert gemeinsam mit seiner Partnerorganisation Connection e.V. Türkiye auf, dieses Menschenrecht umzusetzen, und ruft die Mitglieder*innen des Rates dazu auf, weiterhin auf diese schwerwiegende Verletzung aufmerksam zu machen. Diese betrifft zahlreiche türkische Bürgerinnen und Bürger sowie deren Familien, die gezwungen sind, im Verborgenen zu leben oder im Ausland Schutz und ein Leben in Würde zu suchen. Zugleich appellieren wir an den Rat, den einzigartigen Mechanismus des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens des Menschenrechtsrats vollständig und rechtzeitig zu nutzen, um die umfassende Verwirklichung aller Menschenrechte im überprüften Staat zu unterstützen, ohne dabei Bürgerinnen und Bürger zurückzulassen, deren Leben in Gefahr ist.

Ich danke Ihnen.


Eingabe zur 49. Sitzung des UPRs ⸻ Türkiye, Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und damit zusammenhängende Fragen ↷

Stichworte:    ⇒ Kriegsdienstverweigerung   ⇒ Türkei   ⇒ Vereinte Nationen