»Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Zeiten des Krieges«...
...Nebenveranstaltung bei UN unter Beteiligung von Kriegsdienstverweiger*innen aus Israel, Russland und Ukraine
15 . September 2025
Am 15. September 2025, haben wir gemeinsam mit »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) im Rahmen der 60. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (United Nations Human Rights Council, UNHRC) eine Nebenveranstaltung durchgeführt, um über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Zeiten des Krieges zu sprechen.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht und damit universell sowie nicht derogierbar. Im Rahmen der Nebenveranstaltung wurden Fälle von Verletzungen dieses Rechts aus Israel, der Ukraine und Russland vorgestellt.
Unter den Panelist*innen:
⸻ Rachel Brett, Beraterin bei Quäker—Büro bei den Vereinten Nationen (Quaker United Nations Office, QUNO);
⸻ Tal, Kriegsdienstverweigerer aus Israel ⸻ »Verweigernde« (מסרבות, Mesarvot; Israel);
⸻ Andrej, Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine ⸻ hier können Sie seinen Beitrag lesen;
⸻ Elisej, Kriegsdienstverweigerer aus Russland;
⸻ Artem Klyga, Koordinator des Osteuropa—Programms bei »Connection e.V.«.
Die Veranstaltung wurde von Zaira Zafarana, internationale Advocacy—Koordinatorin von »Connection e.V.«, moderiert und war gut besucht von Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, von UN—Stellen sowie von Mitgliedstaaten.
Menschenrechtsverteidigerinnen und Kriegsdienstverweigerinnen nach Genf einzuladen, ist ein wichtiger Beitrag zur Advocacy—Arbeit. Es ermöglicht den direkten Austausch mit Betroffenen und das Anhören von Zeugenaussagen aus erster Hand. Während des Aufenthalts der Gäste von »Connection e.V.« in Genf bot sich zudem die Gelegenheit, sie in informelle Treffen einzubeziehen, das UN—System aus nächster Nähe zu erleben, an Sitzungen des Menschenrechtsrates teilzunehmen und sich mit anderen NGOs zu vernetzen.




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