GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG • Yurii Sheliazhenko*, Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsverteidiger...
...unter unmittelbarer Bedrohung
23. Januar 2026

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Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre ernste Besorgnis über die fortgesetzte Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen. Gegen ihn besteht derzeit eine alarmierende Gefahr der Festnahme und der zwangsweisen Einberufung im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen militärischen Registrierung, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Festnahmen und erzwungene Vorführungen zu Einberufungsstellen durchgesetzt wird. Solche Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer faktisch dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und stellen einen direkten Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) dar, der jede Form von Zwang verbietet, welche die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion beeinträchtigt.
Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kürzlich zu Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Schreiben von mehreren Behörden¹, in denen übereinstimmend schriftlich erklärt wurde, dass es in der Ukraine in Kriegszeiten keine Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gebe. Das Sekretariat des Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine entsprechende Beschwerde: »Die Mobilisierung durch den Staat Ukraine ist die einzig notwendige und dringliche Maßnahme zur Abwehr der Aggression eines anderen Staates, wobei die Möglichkeit eines Ersatzdienstes ausgeschlossen ist (da die Mobilisierung selbst nicht lediglich auf die Ableistung des Militärdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung eine Haftung für Personen vor, die gegen die Vorschriften über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.«
Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte von Personen dar, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern. Tatsächlich lassen sich gute Praxisbeispiele für Regelungen zum Ersatzdienst während bewaffneter Konflikte in der Geschichte anderer Staaten finden².
Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 der IPbpRs zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit³ sowie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Nach internationalem Menschenrechtsrecht und internationalen Standards gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie vom Menschenrechtsausschuss anerkannt4. Artikel 4 Absatz 2 des IPbpRs lässt selbst im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, keine Abweichung von den Verpflichtungen eines Vertragsstaates in Bezug auf Artikel 18 zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu5.
Berichten des Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR) sowie des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert6.
Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung kann auch demokratische Prinzipien untergraben, die das Überleben einer inklusiven Gesellschaft sichern sollen, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die sich beispielsweise für Alternativen zur Kriegsführung einsetzen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen ihrer Gemeinschaft zu gewährleisten.
→ Wir fordern die ukrainischen Behörden auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der seit 1998 öffentlich als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen bekannt ist, und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung jener zu beenden, die das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.
→ Wir fordern die ukrainischen Behörden auf, die Anschuldigung der angeblichen »Rechtfertigung der russischen Aggression« gegen Herrn Sheliazhenko7 zurückzunehmen, die auf seinen pazifistischen Äußerungen beruht, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese ebenso wie alle anderen Kriege verurteilte, sowie seine Meinungsfreiheit zu gewährleisten und seine Rechte gemäß ukrainischem Recht im Einklang mit internationalen Standards zu schützen.
Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandatsträger des Sonderberichterstatters über das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen sowie des Sonderberichterstatters über Religions- und Glaubensfreiheit aufgenommen8. Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter sowie die Antwort der ukrainischen Behörden wurden zudem vom OHCHR in seinem Bericht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel »Unterlassen Sie eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte von Personen, die die Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen vertreten oder verteidigen«9. Sein Fall wurde außerdem im Jahresbericht von »Amnesty International« 2023/2024 hervorgehoben10.
→ Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltfreiheit kriminalisiert werden; darüber hinaus fordern wir, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen vollständig im Einklang mit internationalen Standards umgesetzt wird und dass Kriegsdienstverweiger*innen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland erhalten, einschließlich des Zugangs zu Asyl.
* Herr Sheliazhenko ist Akademiker, geschäftsführender Sekretär der »Ukrainischen Pazifistischen Bewegung« (Український Рух Пацифістів) — Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) — sowie Vorstandsmitglied des »Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung«11 (European Bureau for Conscientious Objection, EBCO) und von »Welt jenseits des Krieges« (World Beyond War, WBW)
UNTERZEICHNENDE ORGANISATIONEN:
Agir pour la Paix — Belgien
Aktive Arbeitslose Österreich — Österreich
Anglican Pacifist Fellowship
Another Development Foundation
Artist for Peace — Schweden
Aseistakieltäytyjäliitto (AKL) — Finnland
Association of Conscientious Objectors — Griechenland
Associazione Comunità Papa Giovanni XXIII (APG23) — Italien
Associazione Nazionale Giuristi Democratici — Italien
Board of Green Alternative e.V.
BOCS Civilization Planning Foundation — Ungarn
Bottna för Fred (Bottna for Peace) — Schweden
Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)
Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. — Deutschland
Campaign for Nuclear Disarmament — Vereinigtes Königreich
Center for Global Nonkilling
Center for Nonviolent Action, Lausanne — Schweiz
Center on Conscience & War — USA
Centre d’Estudis per la pau JM Delàs — Spanien
Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)
Community of Christ British Isles Mission Centre
Connection e.V.
Conscientious Objection Initiative — Zypern
Conscientious Objection Watch — Türkei
Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo — Italien
Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience
De Nieuwe Vredesbeweging — Niederlande
Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt — Deutschland
DFG-VK — Deutschland
Dhesarme — Brazilian Action for Humanitarian Disarmament — Brasilien
DiEM25
EAK — Deutschland
European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)
Falu United Nations Association — Schweden
FemArtAct social cooperative — Griechenland
Folk mot DCA — Schweden
Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden — Deutschland
Forum Nord-Sud — Belgien
Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg
Friedenszentrum Braunschweig e.V.
gewaltfrei grün e.V. (non-violent green association)
Global Strategy of Nonviolence — USA
Global Veterans Peace Network
Halte aux guerres, halte à la guerre sociale — Belgien
Independent and Peaceful Australia network — Australien
Institute of Peace and Law — Ukraine
International Fellowship of Reconciliation (IFOR)
International Peace Bureau
Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)
Internationaler Versöhnungsbund — österreichischer Zweig (IFOR branch) — Österreich
Internationaler Versöhnungsbund e.V. (IFOR branch) — Deutschland
Iona Community
ISP VIENNA — AbFaNG — Österreich
Kerk en Vrede — Niederlande
La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) — Kolumbien
Lay Down Your Arms — Norwegen und Schweden
Le Cercle de libre Pensée — Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)
Le Mouvement de la Paix — Frankreich
Leuven Peace Movement — Belgien
Lex Innocentium 21st Century — Irland
Meeting of Friends of Ukraine — Ukraine
MERA25 — Italien
Mesarvot — Israel
MIR France (IFOR branch) — Frankreich
Montreal for a World Beyond War — Kanada
Movimento Internazionale della Riconciliazione — MIR Italy (IFOR branch) — Italien
Movimento Nonviolento — Italien
Netzwerk Friedenssteuer e.V. — Deutschland
No to war — no to NATO
Nouveaux Droits de l’Homme — Kamerun
Observatorio de Militarismo — Kolumbien
Ökopax e.V. Würzburg — Deutschland
Our House — Belarus und Litauen
Pax Christi England & Wales
Pax Christi Flanders
Pax Christi Germany
Pax Christi Rhein-Main — Deutschland
PDF-Africa — Uganda
Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers — Kanada
Peace SOS — Niederlande
Post-Soviet Left
Presbyterian Peace Fellowship — USA
Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland
Quaker Council for European Affairs
Quäker-Hilfe e.V. — Deutschland
Quakers in Flanders
Re-Imagining New Communities
Religious Society of Friends (Quakers) — Niederlande
School of the Americas Watch (SOAW) — Chile
September 11th Families for Peaceful Tomorrows — USA
SERAPAZ — Mexiko
Service Civil International (SCI)
Stop Fuelling War Cessez d’alimenter la guerre
Stop the War Coalition
Stop the War Coalition Philippines
Stop Wapenhandel — Niederlande
Stoparmy Movement — Russland
Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)
Svenska fredskommitten Göteborg — Schweden
Swedish Peace and Arbitration Society — Schweden
Swedish Peace Committee — Schweden
The Association of Conscientious Objectors — Griechenland
The Center on Conscience & War — USA
The Fellowship of Reconciliation England and Scotland (IFOR branch) — Vereinigtes Königreich
The Peace Committee of The Swedish Society of Friends — Schweden
The Peace Institute, Ljubljana — Slowenien
The Peace Movement of Orust — Schweden
transform! Italia — Italien
Transnational Institute
Ukrainian Pacifist Movement — Ukraine
Un ponte per — Italien
Victoria Peace Coalition — Kanada
Vrede vzw (Belgian Peace organisation) — Belgien
Vredesactie — Belgien
Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters’ International) — Niederlande
War Resisters’ International (WRI)
WILPF Bergen — Norwegen
Women Against Nuclear Power — Finnland
Women for Peace — Finnland
World BEYOND War
World BEYOND War Ireland
World Without War — Südkorea
1 Behörden, darunter Herr Stanislav Kulish — Direktor der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung der Rechte im Verteidigungssektor sowie der Rechte von Veteranen, Militärangehörigen, Kriegsgefangenen und deren Familienangehörigen im Sekretariat des Beauftragten für Menschenrechte der Werchowna Rada der Ukraine —, Oberst Serhii Kalugin — Kommandeur des Territorialen Einberufungszentrums des Bezirks Petschersk in der Stadt Kyjiw — sowie Herr Taras Kovalchuk — stellvertretender Leiter der Dritten Ermittlungsabteilung der Territorialdirektion des Staatlichen Ermittlungsbüros mit Sitz in der Stadt Kyjiw
2 »Jahresbericht zur Kriegsdienstverweigerung in Europa 2024« — EBCO, Seiten 199-204
3 »Min-Kyu Jeong et al. v. Republic of Korea« (CCPR/C/101/D/1642‐1741/2007) — UN-Menschenrechtsausschuss, Abs. 7.3
4 CCPR/CO/82/FIN — Abs. 14
5 Auch sehen: »Warum das Ausreiseverbot für Männer aus der Ukraine ihre Menschenrechte verletzt« von Amy Maguire
6 42. Periodischer Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine (1. Dezember 2024 bis 31. Mai 2025) — Abs. 85, 86
41. Periodischer Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine (1. September bis 30. November 2024) — Abs. 90, 91
Memorandum zu menschenrechtlichen Elementen für den Frieden in der Ukraine — Abs. 49, 50
7 Herr Sheliazhenko wird nach Artikel 436-2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug sowie die Einziehung von Vermögenswerten vorsieht; Grundlage der Anklage ist die Übersendung einer pazifistischen Stellungnahme mit dem Titel »Friedensagenda für die Ukraine und die Welt« an den Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj; die Erklärung enthält neben der Unterstützung der Verurteilung der russischen Aggression durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen auch Appelle an alle Parteien des bewaffneten Konflikts, die Rechte von Kriegsdienstverweigerinnen aus Gewissensgründen zu respektieren, ihnen gewaltfreien Widerstand gegen den Krieg zu ermöglichen und den Gegner nicht in einem Ausmaß zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden sollen diese Aussagen eine »Rechtfertigung der russischen Aggression« darstellen; im Jahr 2023 wurde Yuriis Wohnung durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden beschlagnahmt; er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest; das Gerichtsverfahren — mehrfach vertagt — dauert bis heute an
8 »Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen sowie des Sonderberichterstatters für Religions- oder Glaubensfreiheit«, 8. November 2023 — Seiten 5, 6
9 A/HRC/56/30, 23. April 2024 — Abs. 45
10 »Der Zustand der Menschenrechte weltweit: April 2024« — Seite 385
11 EBCO Board

