GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG • Yurii Sheliazhenko*, Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsverteidiger...

...unter unmittelbarer Bedrohung

23. Januar 2026


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Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre ernste Besorgnis über die fortgesetzte Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen. Gegen ihn besteht derzeit eine alarmierende Gefahr der Festnahme und der zwangsweisen Einberufung im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen militärischen Registrierung, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Festnahmen und erzwungene Vorführungen zu Einberufungsstellen durchgesetzt wird. Solche Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer faktisch dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und stellen einen direkten Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) dar, der jede Form von Zwang verbietet, welche die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion beeinträchtigt.

Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kürzlich zu Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Schreiben von mehreren Behörden¹, in denen übereinstimmend schriftlich erklärt wurde, dass es in der Ukraine in Kriegszeiten keine Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gebe. Das Sekretariat des Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine entsprechende Beschwerde: »Die Mobilisierung durch den Staat Ukraine ist die einzig notwendige und dringliche Maßnahme zur Abwehr der Aggression eines anderen Staates, wobei die Möglichkeit eines Ersatzdienstes ausgeschlossen ist (da die Mobilisierung selbst nicht lediglich auf die Ableistung des Militärdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung eine Haftung für Personen vor, die gegen die Vorschriften über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.«

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte von Personen dar, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern. Tatsächlich lassen sich gute Praxisbeispiele für Regelungen zum Ersatzdienst während bewaffneter Konflikte in der Geschichte anderer Staaten finden².

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 der IPbpRs zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit³ sowie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Nach internationalem Menschenrechtsrecht und internationalen Standards gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie vom Menschenrechtsausschuss anerkannt4. Artikel 4 Absatz 2 des IPbpRs lässt selbst im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, keine Abweichung von den Verpflichtungen eines Vertragsstaates in Bezug auf Artikel 18 zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu5.

Berichten des Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR) sowie des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert6.

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung kann auch demokratische Prinzipien untergraben, die das Überleben einer inklusiven Gesellschaft sichern sollen, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die sich beispielsweise für Alternativen zur Kriegsführung einsetzen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen ihrer Gemeinschaft zu gewährleisten.

Wir fordern die ukrainischen Behörden auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der seit 1998 öffentlich als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen bekannt ist, und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung jener zu beenden, die das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.

Wir fordern die ukrainischen Behörden auf, die Anschuldigung der angeblichen »Rechtfertigung der russischen Aggression« gegen Herrn Sheliazhenko7 zurückzunehmen, die auf seinen pazifistischen Äußerungen beruht, in denen er zu gewaltfreiem Widerstand gegen die russische Aggression aufrief und diese ebenso wie alle anderen Kriege verurteilte, sowie seine Meinungsfreiheit zu gewährleisten und seine Rechte gemäß ukrainischem Recht im Einklang mit internationalen Standards zu schützen.

Der Fall von Herrn Sheliazhenko wurde zuvor in einer Mitteilung der Mandatsträger des Sonderberichterstatters über das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen sowie des Sonderberichterstatters über Religions- und Glaubensfreiheit aufgenommen8. Der Fall von Herrn Sheliazhenko, die Mitteilung der Sonderberichterstatter sowie die Antwort der ukrainischen Behörden wurden zudem vom OHCHR in seinem Bericht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hervorgehoben, insbesondere im Kapitel mit dem Titel »Unterlassen Sie eine unangemessene Einschränkung der Menschenrechte von Personen, die die Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen vertreten oder verteidigen«9. Sein Fall wurde außerdem im Jahresbericht von »Amnesty International« 2023/2024 hervorgehoben10.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen und Friedensaktivist*innen nicht wegen ihres Einsatzes für Frieden und Gewaltfreiheit kriminalisiert werden; darüber hinaus fordern wir, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen vollständig im Einklang mit internationalen Standards umgesetzt wird und dass Kriegsdienstverweiger*innen den notwendigen Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland erhalten, einschließlich des Zugangs zu Asyl.


* Herr Sheliazhenko ist Akademiker, geschäftsführender Sekretär der »Ukrainischen Pazifistischen Bewegung« (Український Рух Пацифістів) — Mitgliedsorganisation der 1921 gegründeten »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) — sowie Vorstandsmitglied des »Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung«11 (European Bureau for Conscientious Objection, EBCO) und von »Welt jenseits des Krieges« (World Beyond War, WBW)


UNTERZEICHNENDE ORGANISATIONEN:

Agir pour la Paix — Belgien

Aktive Arbeitslose Österreich — Österreich

Anglican Pacifist Fellowship

Another Development Foundation

Artist for Peace — Schweden

Aseistakieltäytyjäliitto (AKL) — Finnland

Association of Conscientious Objectors — Griechenland

Associazione Comunità Papa Giovanni XXIII (APG23) — Italien

Associazione Nazionale Giuristi Democratici — Italien

Board of Green Alternative e.V.

BOCS Civilization Planning Foundation — Ungarn

Bottna för Fred (Bottna for Peace) — Schweden

Bund für Soziale Verteidigung (Federation for Social Defence)

Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. — Deutschland

Campaign for Nuclear Disarmament — Vereinigtes Königreich

Center for Global Nonkilling

Center for Nonviolent Action, Lausanne — Schweiz

Center on Conscience & War — USA

Centre d’Estudis per la pau JM Delàs — Spanien

Church and Peace e.V. (European Ecumenical Peace Network)

Community of Christ British Isles Mission Centre

Connection e.V.

Conscientious Objection Initiative — Zypern

Conscientious Objection Watch — Türkei

Coordinamento Fiorentino contro il Riarmo — Italien

Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience

De Nieuwe Vredesbeweging — Niederlande

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Frankfurt — Deutschland

DFG-VK — Deutschland

Dhesarme — Brazilian Action for Humanitarian Disarmament — Brasilien

DiEM25

EAK — Deutschland

European Bureau for Conscientious Objection (EBCO)

Falu United Nations Association — Schweden

FemArtAct social cooperative — Griechenland

Folk mot DCA — Schweden

Forum Friedensethik in the Protestant Church of Baden — Deutschland

Forum Nord-Sud — Belgien

Friedensinitiative Hersfeld-Rotenburg

Friedenszentrum Braunschweig e.V.

gewaltfrei grün e.V. (non-violent green association)

Global Strategy of Nonviolence — USA

Global Veterans Peace Network

Halte aux guerres, halte à la guerre sociale — Belgien

Independent and Peaceful Australia network — Australien

Institute of Peace and Law — Ukraine

International Fellowship of Reconciliation (IFOR)

International Peace Bureau

Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)

Internationaler Versöhnungsbund — österreichischer Zweig (IFOR branch) — Österreich

Internationaler Versöhnungsbund e.V. (IFOR branch) — Deutschland

Iona Community

ISP VIENNA — AbFaNG — Österreich

Kerk en Vrede — Niederlande

La Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) — Kolumbien

Lay Down Your Arms — Norwegen und Schweden

Le Cercle de libre Pensée — Kring voor het Vrije Denken (CLP-KVD)

Le Mouvement de la Paix — Frankreich

Leuven Peace Movement — Belgien

Lex Innocentium 21st Century — Irland

Meeting of Friends of Ukraine — Ukraine

MERA25 — Italien

Mesarvot — Israel

MIR France (IFOR branch) — Frankreich

Montreal for a World Beyond War — Kanada

Movimento Internazionale della Riconciliazione — MIR Italy (IFOR branch) — Italien

Movimento Nonviolento — Italien

Netzwerk Friedenssteuer e.V. — Deutschland

No to war — no to NATO

Nouveaux Droits de l’Homme — Kamerun

Observatorio de Militarismo — Kolumbien

Ökopax e.V. Würzburg — Deutschland

Our House — Belarus und Litauen

Pax Christi England & Wales

Pax Christi Flanders

Pax Christi Germany

Pax Christi Rhein-Main — Deutschland

PDF-Africa — Uganda

Peace and Social Concerns committee of Ottawa Quakers — Kanada

Peace SOS — Niederlande

Post-Soviet Left

Presbyterian Peace Fellowship — USA

Public Council of the South Coast of the Gulf of Finland

Quaker Council for European Affairs

Quäker-Hilfe e.V. — Deutschland

Quakers in Flanders

Re-Imagining New Communities

Religious Society of Friends (Quakers) — Niederlande

School of the Americas Watch (SOAW) — Chile

September 11th Families for Peaceful Tomorrows — USA

SERAPAZ — Mexiko

Service Civil International (SCI)

Stop Fuelling War Cessez d’alimenter la guerre

Stop the War Coalition

Stop the War Coalition Philippines

Stop Wapenhandel — Niederlande

Stoparmy Movement — Russland

Sustainable Peace and Development Organization (SPADO)

Svenska fredskommitten Göteborg — Schweden

Swedish Peace and Arbitration Society — Schweden

Swedish Peace Committee — Schweden

The Association of Conscientious Objectors — Griechenland

The Center on Conscience & War — USA

The Fellowship of Reconciliation England and Scotland (IFOR branch) — Vereinigtes Königreich

The Peace Committee of The Swedish Society of Friends — Schweden

The Peace Institute, Ljubljana — Slowenien

The Peace Movement of Orust — Schweden

transform! Italia — Italien

Transnational Institute

Ukrainian Pacifist Movement — Ukraine

Un ponte per — Italien

Victoria Peace Coalition — Kanada

Vrede vzw (Belgian Peace organisation) — Belgien

Vredesactie — Belgien

Vredesbeweging Pais (Dutch section of War Resisters’ International) — Niederlande

War Resisters’ International (WRI)

WILPF Bergen — Norwegen

Women Against Nuclear Power — Finnland

Women for Peace — Finnland

World BEYOND War

World BEYOND War Ireland

World Without War — Südkorea


1 Behörden, darunter Herr Stanislav Kulish — Direktor der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung der Rechte im Verteidigungssektor sowie der Rechte von Veteranen, Militärangehörigen, Kriegsgefangenen und deren Familienangehörigen im Sekretariat des Beauftragten für Menschenrechte der Werchowna Rada der Ukraine —, Oberst Serhii Kalugin — Kommandeur des Territorialen Einberufungszentrums des Bezirks Petschersk in der Stadt Kyjiw — sowie Herr Taras Kovalchuk — stellvertretender Leiter der Dritten Ermittlungsabteilung der Territorialdirektion des Staatlichen Ermittlungsbüros mit Sitz in der Stadt Kyjiw

2 »Jahresbericht zur Kriegsdienstverweigerung in Europa 2024« — EBCO, Seiten 199-204

3 »Min-Kyu Jeong et al. v. Republic of Korea« (CCPR/C/101/D/1642‐1741/2007) — UN-Menschenrechtsausschuss, Abs. 7.3

4 CCPR/CO/82/FIN — Abs. 14

5 Auch sehen: »Warum das Ausreiseverbot für Männer aus der Ukraine ihre Menschenrechte verletzt« von Amy Maguire

6 42. Periodischer Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine (1. Dezember 2024 bis 31. Mai 2025) — Abs. 85, 86
41. Periodischer Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine (1. September bis 30. November 2024) — Abs. 90, 91
Memorandum zu menschenrechtlichen Elementen für den Frieden in der Ukraine — Abs. 49, 50

7 Herr Sheliazhenko wird nach Artikel 436-2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt, der Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug sowie die Einziehung von Vermögenswerten vorsieht; Grundlage der Anklage ist die Übersendung einer pazifistischen Stellungnahme mit dem Titel »Friedensagenda für die Ukraine und die Welt« an den Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj; die Erklärung enthält neben der Unterstützung der Verurteilung der russischen Aggression durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen auch Appelle an alle Parteien des bewaffneten Konflikts, die Rechte von Kriegsdienstverweigerinnen aus Gewissensgründen zu respektieren, ihnen gewaltfreien Widerstand gegen den Krieg zu ermöglichen und den Gegner nicht in einem Ausmaß zu dämonisieren, das jegliche Verhandlungen ausschließt. Nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden sollen diese Aussagen eine »Rechtfertigung der russischen Aggression« darstellen; im Jahr 2023 wurde Yuriis Wohnung durchsucht, sein Smartphone und sein Computer wurden beschlagnahmt; er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest; das Gerichtsverfahren — mehrfach vertagt — dauert bis heute an

8 »Mandate des Sonderberichterstatters für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen sowie des Sonderberichterstatters für Religions- oder Glaubensfreiheit«, 8. November 2023 — Seiten 5, 6

9 A/HRC/56/30, 23. April 2024 — Abs. 45

10 »Der Zustand der Menschenrechte weltweit: April 2024« — Seite 385

11 EBCO Board