PRESSEMITTEILUNG • Russischer Staatsangehöriger erhält Asyl in Finnland ...

... — Entscheidung unter Berücksichtigung militärrechtlicher und politischer Risiken

13. Februar 2026


Ein russischer Staatsangehöriger R. (Name anonymisiert) hat nach mehr als drei Jahren Verfahrensdauer – von September 2022 bis November 2025 – internationalen Schutz in Finnland erhalten.

Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, da in Finnland weiterhin hohe Anforderungen an den Nachweis individueller Gefährdung gestellt werden – insbesondere für russische Staatsangehörige, die ihr Land nach der Ankündigung der Teilmobilmachung im Jahr 2022 verlassen haben und die Teilnahme an einem Krieg verweigern, der zugleich einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Die bloße Furcht vor Einberufung gilt – trotz dokumentierter rechtswidriger Praktiken, auf die unter anderem der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in der Russischen Föderation hingewiesen hat – häufig als nicht ausreichend, sofern keine zusätzlichen individuellen Risikofaktoren vorliegen.

Zum Zeitpunkt seiner Ausreise war R. weder Deserteur noch leistete er aktiven Militärdienst. Er hatte den Status eines Reservisten. Im Herbst 2022 verließ er nach der Ankündigung der Teilmobilmachung Russland aus Angst vor einer Einberufung und einer möglichen Entsendung in den Krieg.

Wie die Entscheidung deutlich macht, reicht die bloße Zugehörigkeit zur Gruppe der Wehrpflichtigen oder Reservisten in Finnland in der Regel nicht aus, um Schutz zu erhalten. Die finnische Praxis verlangt den Nachweis konkreter individueller Risiken – sowohl militärrechtlicher als auch sonstiger Art.

Im Jahr 2025 wurde im Fall von R. eine gutachterliche Stellungnahme durch die deutsche Menschenrechtsorganisation Connection e.V. erstellt, die auf die Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern und Personen spezialisiert ist, die eine Beteiligung an Kriegshandlungen ablehnen. Das Gutachten analysierte detailliert die militärrechtlichen Risiken für Männer seiner Kategorie vor dem Hintergrund der fortgesetzten Mobilisierungspolitik, der zunehmenden Digitalisierung der Militärverwaltung und der dokumentierten Praxis erzwungener Mobilisierung sowie der bestehenden Verfolgungspraxis. Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von Artem Klyga, Experte bei »Connection e.V.« mit Schwerpunkt auf der Analyse der Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und der Mobilisierungspraxis in Osteuropa.

Ausschlaggebend waren jedoch nicht allein die militärrechtlichen Risiken. R. war in Russland zudem politisch aktiv. Seine öffentliche Haltung und sein zivilgesellschaftliches Engagement erhöhten das Risiko politischer Verfolgung im Falle einer Rückkehr.

In der Gesamtschau – das Risiko einer zwangsweisen Einbindung in militärische Handlungen sowie das Risiko politischer Repression – wurden diese Umstände von den finnischen Behörden als schutzbegründend anerkannt.

»Connection e.V.« begleitet derzeit einen weiteren Fall in Finnland mit vergleichbaren Umständen und appelliert an die finnischen Behörden, die fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation, die auch Personen betreffen, die den Militärdienst verweigern und die Teilnahme an einem völkerrechtswidrigen Krieg ablehnen, ernsthaft zu berücksichtigen. Zudem wird auf die Leitlinien des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (United Nations Human Rights Council, UNHRC) zum internationalen Schutz verwiesen, wonach Personen, denen im Herkunftsstaat wegen der Verweigerung des Militärdienstes Verfolgung droht, grundsätzlich internationalen Schutz beanspruchen können.

»Connection e.V.« wird sich weiterhin für eine faire Bewertung der Risiken einsetzen, denen sich Wehrpflichtige und Reservisten ausgesetzt sehen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen und die Teilnahme am Krieg ablehnen, und für deren umfassenden Schutz eintreten.


KONTAKTPERSON:
Artem Klyga, Osteuropa-Programmkoordinator von »Connection e.V.«
artem.klyga@connection-ev.org


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