Connection e.V. setzt sich gemeinsam mit WRI bei den Vereinten Nationen ...
... für Kriegsdienstverweiger*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen aus Belarus ein
12. März 2026
»Connection e.V.« gab in Zusammenarbeit mit »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) eine mündliche Erklärung im Plenum des UN-Menschenrechtsrates in Genf ab. Dies geschah während der Diskussion über den Bericht von Karinna Moskalenko, der Vorsitzenden der unabhängigen Expertengruppe zur Menschenrechtssituation in Belarus.
Der Vertreter von Belarus wies den Bericht zurück. Eritrea unterstützte die Stellungnahme von Belarus und hob verschiedene angebliche positive Entwicklungen im Land hervor, wie etwa die vollständige Beseitigung extremer Armut.
Zaira Zafarana, Koordinatorin für internationale Advocacy bei »Connection e.V.«, ergriff das Wort, um auf die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung im Land, die Militarisierung von Kindern, die Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie die zunehmende transnationale Repression gegen Verweiger*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und betroffene Organisationen aufmerksam zu machen. Zudem prangerte sie die Praxis des De-Bankings an, von der auch die Organisation »Unser Haus« (Наш dом; Belarus) und deren Leiterin Olga Karatch betroffen sind.
Herr Präsident,
»War Resisters’ International« dankt zusammen mit seinem Partner »Connection e.V.« der Gruppe unabhängiger Expert*innen für ihren Bericht1, der mehrere besorgniserregende Praktiken hervorhebt. Diese betreffen auch Belarussen im Exil, darunter transnationale Repression, öffentliche Drohungen, Gerichtsverfahren in Abwesenheit sowie die Einstufung zivilgesellschaftlicher Organisationen als »extremistisch«.
Wir sind zutiefst besorgt über die Unterstützung von Belarus für den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie über die anhaltenden Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung [und die öffentliche Zensur gegenüber Verweiger*innen].
Jüngste Gesetzesänderungen haben die militärischen Verpflichtungen erheblich verschärft und die strafrechtliche Haftung für die Entziehung der Einberufung erhöht (Gesetz vom 17. Februar 2025; Strafgesetzbuch Art. 435). Personen, denen eine Strafverfolgung droht, können sich dieser nun entziehen, indem sie eine schriftliche Erklärung unterzeichnen, in der sie sich zur Ableistung des Militärdienstes bereit erklären [was faktisch eine Zwangspraxis schafft (»Wahl ohne Wahl«)]. [Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt stark eingeschränkt], da ein ziviler Ersatzdienst nur für diejenigen anerkannt wird, die sich auf religiöse Überzeugungen berufen, während säkulare oder pazifistische Überzeugungen ausgeschlossen sind2.
Die Militarisierung von Kindern und ihre Ausbildung in paramilitärischen Trainings ist ebenfalls alarmierend3.
Wie bereits vom Sonderberichterstatter4 berichtet wurde, zielen repressive Gesetze und politische Maßnahmen weiterhin auf zivilgesellschaftliche Basisorganisationen ab5. Diejenigen, die diese Verstöße dokumentieren — darunter das [Zentrum für Menschenrechte und Hilfe] »Unser Haus« —, sind transnationalem Druck, Überwachung, Drohungen und Cyberangriffen ausgesetzt. Wir wurden darüber informiert, dass diese Organisation und ihre Leiterin Olga Karatch, die belarussische Kriegsdienstverweigerin im Exil und in Belarus unterstützen, derzeit von »De-Banking«-Praktiken betroffen sind. Dies betrifft auch andere belarussische Menschenrechtsverteidiger*innen und führt zu operativen Schwierigkeiten, beispielsweise in Litauen.
Wir begrüßen die Empfehlung [der Gruppe unabhängiger Expert*innen] an die Mitgliedstaaten, »internationalen Flüchtlingsschutz für Opfer und Zeugen [von Menschenrechtsverletzungen] zu gewährleisten, die aus Belarus geflohen sind oder gewaltsam ausgewiesen wurden«6, und somit belarussischen Kriegsdienstverweiger*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen im Einklang mit den UNHCR-Richtlinien [zum internationalen Schutz] Asyl zu gewähren7.
Vielen Dank.
Statement auf Englischen hier herunterladen ↷
Sie können diesen interaktiven Dialog beim UN-Menschenrechtsrat hier ansehen ↷
Sie können den Bericht der Gruppe unabhängiger Experten hier herunterladen ↷
1 A/HRC/61/57
2 Erzwungene Pflicht: Rechtliche Neugestaltung der Militärdienstpflicht in Belarus, 2025
3 Jahresbericht zu systematischen Menschenrechtsverletzungen in Belarus: Verweigerung der Kriegsdienstverweigerung und Zwangsrekrutierung
4 A/HRC/59/59
5 A/HRC/56/65, Abs. 6
6 A/HRC/61/57
7 UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 10: Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Zusammenhang mit dem Militärdienst im Kontext von Artikel 1A(2) des Abkommens von 1951 und/oder des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
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