Menschenrechtsorganisationen äußern tiefe Besorgnis über drohende Abschiebung ...
... des russischen Kriegsdienstverweigerers Maksim Kusmin in die Russische Föderation
30. März 2026
Die unterzeichnenden Organisationen bringen ihre ernsthafte Besorgnis über die unmittelbare Gefahr einer Abschiebung von Maksim Kusmin nach Russland zum Ausdruck. Ihm steht am 2. April 2026 eine weitere — und voraussichtlich entscheidende — Anhörung vor dem Regionalen Verwaltungsgericht in Kaunas, Litauen, bevor.
Maksim Kusmin ist ein russischer Staatsbürger aus Kaliningrad und Reserveoffizier, der sich weigerte, den illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterstützen. Aufgrund seiner Antikriegsaktivitäten war er gezwungen, sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen. Er stellte einen Asylantrag in Litauen, wo er jedoch als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft wurde, was ihn in die unmittelbare Gefahr einer Abschiebung bringt.
HINTERGRUND
Nach dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 verurteilte Maksim Kusmin den Krieg öffentlich und beschloss, Russland dauerhaft zu verlassen. Von 1995 bis 2000 studierte er an der Militäringenieurakademie. Nach seinem Abschluss diente er ein Jahr lang in der Bauverwaltung des Moskauer Militärbezirks, wo er am Bau von Wohnraum für Militärangehörige arbeitete. Im Jahr 2002 schied er aus der Armee aus und war anschließend über zwanzig Jahre lang im zivilen Bausektor und in der Wirtschaft tätig. Im November 2022 zog er mit seiner Familie nach Litauen und beantragte eine Aufenthaltserlaubnis.
ENTSCHEIDUNGEN DER MIGRATIONSBEHÖRDEN UND GERICHTSVERFAHREN
Die litauische Migrationsbehörde verweigerte ihm die Aufenthaltserlaubnis und erklärte ihn zur Bedrohung für die nationale Sicherheit, wobei sie sich auf seine Ausbildung an einer Militärakademie vor mehr als zwanzig Jahren berief. Maksim Kusmin focht diese Entscheidung gerichtlich an und gewann: Das Gericht hob sowohl die Abschiebungsanordnung als auch das Einreiseverbot auf. Der Oberste Gerichtshof Litauens bestätigte dieses Urteil später.
Trotz dieser Entscheidungen wurde er 2023 festgenommen und sah sich gezwungen, Asyl zu beantragen, um einer drohenden Abschiebung nach Russland zu entgehen. Im Jahr 2024 lehnte die Migrationsbehörde seinen Asylantrag erneut ab und ordnete seine Abschiebung in die Russische Föderation an — ungeachtet der vorangegangenen Gerichtsurteile, die feststellten, dass er keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellt. Im Januar 2026 reichte er Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft, dem Innenministerium und anderen staatlichen Institutionen Litauens ein, da eine Abschiebung nach Russland seine Sicherheit aufgrund seiner Antikriegshaltung und seines Status als Reserveoffizier gefährden würde.
ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT IN LITAUEN
Während seiner Zeit in Litauen hat sich Maksim Kusmin aktiv am öffentlichen Leben beteiligt. Er organisierte eine Laufgemeinschaft und half beim Start des internationalen parkrun-Projekts in Vilnius. Laut den Organisatoren brachten diese Veranstaltungen Tausende von Sporttouristen in die Stadt. Er nahm zudem an Antikriegsdemonstrationen und Benefiz-Sportveranstaltungen zur Unterstützung russischer Kriegsdienstverweiger*innen sowie an Spendeninitiativen für die Ukraine teil.
AUFRUF ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ
Die unterzeichnenden Organisationen sind alarmiert: Da Maksim Kusmin ein konsequenter und glaubwürdiger Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen ist, besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass ihm im Falle einer Rückkehr in die Russische Föderation die Mobilmachung droht. Er könnte gewaltsam in den Krieg gegen die Ukraine geschickt und unter Androhung von Gewalt oder schwerer Strafe dazu gezwungen werden, sich an Kriegsverbrechen zu beteiligen. Während seines Aufenthalts in Litauen hat er keinerlei Anlass zu der Annahme gegeben, dass er Russlands verbrecherischen Krieg gegen die Ukraine unterstützt. Wir fordern daher sofortigen internationalen Schutz für Maksim Kusmin.
APPELL AN DAS LITAUISCHE GERICHT
In Anbetracht der oben genannten Punkte rufen wir das Gericht respektvoll dazu auf:
— alle Umstände des Falles sorgfältig zu prüfen;
— die vorangegangenen Gerichtsurteile zu berücksichtigen, die bestätigen, dass Maksim Kusmin keine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellt;
— das reale Risiko einer Mobilmachung und Verfolgung im Falle einer Abschiebung nach Russland abzuwägen;
— die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen und Menschenrechten zu gewährleisten;
— Maksim Kusmin die Möglichkeit zu geben, internationalen Schutz zu erhalten.
Wir erinnern daran, dass der Schutz von Personen, die sich weigern, an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit teilzunehmen, sowie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im internationalen Menschenrechtsrecht fest verankert sind. Abschließend fordern wir die litauischen Behörden auf, sich vollumfänglich an internationalen Standards auszurichten und die UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 10 ordnungsgemäß umzusetzen.
UNTERZEICHNENDE ORGANISATIONEN (in alphabetischer Reihenfolge):
— »Agir pour la Paix« (Handeln für den Frieden; Belgien)
— »Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden« (AGDF; Deutschland)
— »Associazione Good Samaritan« (Vereinigung Guter Samariter; Italien)
— »Beendet die Finanzierung des Krieges« (Cessez d’alimenter la guerre, Stop Fuelling War, SFW; Frankreich)
— »Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit« (Österreich)
— »Bewegung der Kriegsdienstverweiger*innen« (Dвижение сознательных отказчиков, Stoparmy Movement; Russland)
— »Center on Conscience & War« (Zentrum für Gewissen und Krieg, CCW; USA)
— »Centro Gandhi di Ivrea« (Gandhi-Zentrum von Ivrea; Italien)
— »Community of Christ — British Isles« (Gemeinschaft Christi — Britische Inseln; Großbritannien)
— »Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen« (DFG-VK; Deutschland)
— »Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung« (European Bureau for Conscientious Objection, EBCO)
— »Fellowship of Reconciliation« (Versöhnungsbund, FOR; USA)
— »FemArtAct« (Griechenland)
— »FOR Indien« (Indischer Zweig des IFORs)
— »FOR Simbabwe« (Simbabwischer Zweig des IFORs)
— »Friedensbewegung Löwen« (Leuvense Vredesbeweging; Belgien)
— »INNATE« (Irisches Netzwerk für Training und Ausbildung in gewaltfreier Aktion)
— »Institut für Frieden und Recht« (Інститут миру і права; Ukraine)
— »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (IDK; Deutschland)
— »Internationaler Versöhnungsbund« (International Fellowship of Reconciliation, IFOR)
— »Internationaler Versöhnungsbund — Österreich« (österreichischer Zweig des IFORs)
— »Internationales Friedensbüro« (International Peace Bureau, IPB)
— »Kerk en Vrede« (Kirche und Frieden; Niederlande)
— »Koordination der Vereinigungen und Einzelpersonen für die Gewissensfreiheit« (Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience, Coordination of Associations and Individuals for Freedom of Conscience, CAP Freedom of Conscience; Frankreich)
— »Kriegsdienstverweigerung in Zypern« (Kıbrıs’ta vicdani ret)
— »Kriegsdienstverweigerungswacht« (Vicdani Ret İzleme; Türkei)
— »Mesarvot« (מסרבות, Verweigernde; Israel)
— »MIR Frankreich« (Mouvement international de la réconciliation, französischer Zweig des IFORs)
— »MIR Italien« (Movimento internazionale della riconciliazione, MIR; italienische Vertretung von IFOR)
— »Nationale Vereinigung demokratischer Jurist*innen« (Associazione Nazionale Giuristi democratici, GD; Italien)
— »Un Porte Per« (Italien)
— »Unser Haus« (Наш dом; Belarus)
— »Verband der Kriegsdienstverweiger*innen« (Σύνδεσμος Αντιρρησιών Συνείδησης; Griechenland)
— »Vrede« (Frieden; Belgien)
— »Vredesactie« (Friedensaktion; Belgien)
— »War Resisters’ International« (Internationale der Kriegsdienstgegnerinnen, WRI)*
— »Welt ohne Krieg« (전쟁없는세상, Südkorea)

