Zeugen Jehovahs: UKRAINE — Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen

22. April 2026

Bild: Gemini


Die »Zeugen Jehovahs« (ZJ) sind eine in der UKR anerkannte religiöse Organisation. Seit 2025 werden ihre Mitglieder wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert. Gegenwärtig befinden sich 17 in Gefängnissen.

Das stellt eine Verletzung von Art. 35 der Ukrainischen Verfassung, Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 18 des Internationalen Paktes über zivile und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) dar, sowie das von der Ukraine am 14. Mai 2025 beschlossene EU-Beitrittsvorhaben, welches das Recht auf Kriegsdienstverweigerung beinhaltet. Zudem steht es in Widerspruch zur Amicus Curiae-Entscheidung der Venedig-Kommission: »Der Staat darf die Notwendigkeit, die nationale Sicherheit zu gewährleisten, nicht als ausschließliche Grundlage benutzen für die Einschränkung der Ausübung des Rechts einer Person oder einer Gruppe zur Ausübung ihrer Religion.«


STÖRUNG DER RELIGIONSAUSÜBUNG

Polonne, Region Zhytomyr: Am 11. Februar 2025 kamen nach dem Gottesdienst Einberufungs- und Polizeibeamte zum Ort des Gottesdienstes an der Lesi Ukrainky-Straße Nr. 171. Sie blockierten die Tore und verlangten die Ausweise der Besucher. Eine Woche später, am 18. Februar 2025, kamen sie erneut, was bei den Besuchern Furcht auslöste.

Stryi, Region Lviv: Am 22. Mai 2025 fuhr ein Minivan mit behelmten Einberufungsbeamten zum Ort es Gottesdienstes in der Dobrivlianska Straße Nr. 74, nachdem der Gottesdienst geendet hatte. Sie blieben dort etwa 40 Minuten.

Ivano-Frankivsk: Sieben Einberufungsbeamte fuhren am 8. Juni 2025 zum Ort des Gottesdienstes in der Nezaleshnosti Straße Nr. 2 in Krykhivtso nachdem der Gottesdienst geendet hatte. Sie verlangten dass zwei ZJ im Militärdienstalter zu ihnen gebracht werden, dann würden sie wieder gehen. Sie verhielten sich aggressiv und verwendeten eine obszöne Sprache. Ein Einberufungs-Minivan wird nahe des Gottesdienstortes regelmäßig gesehen, auch am Gottesdienstort Fedkovycha Straße Nr. 36. Deshalb haben die ZJ beschlossen, ihre Gottesdienste nun als Videokonferenz abzuhalten.


EINSCHRÄNKUNGEN DER RELIGIÖSEN AKTIVITÄTEN

Am 14. August 2025 informierte das Büro der Generalstaatsanwaltschaft alle regionalen Staatsanwaltschaften über ein Urteil des Obersten Gerichts vom 13. Juni 2024 (Fall Nr. 601/249/22). Es betraf den Adventisten D. B. Zelinsky, wobei Pastor bescheinigte, dass dessen Kirche den Kriegsdienst in der Armee ohne Waffen nicht ablehnt.

Das Oberste Gericht hatte geurteilt, dass religiöse Gründe kein Grund seien, die Mobilisierungsbefehle abzulehnen bzw. die Pflicht zum Schutz des Staates. Demnach sei also der waffenlose Dienst in der Armee für religiöse Verweigerer akzeptabel. Wer ihn trotzdem verweigert, kann nach Art. 336 (336, 336-1, 336-2) des ukrainischen StGB wegen »Vermeidung des Militärdienstes« verurteilt werden. Das Büro der Staatsanwaltschaft: »Das Recht, eine Religion auszuüben oder seinen Glauben, ist nicht absolut, und kann eingeschränkt werden. Die Einberufung von D. B. Zelinsky zum Militärdienst per Mobiliiserung bedeutet nicht automatisch, dass er Waffen tragen muss.«

Das führte unmittelbar dazu, dass die Anzahl der Verfahren gegen ZJ sprunghaft zunahmen, von 15 im August 2024 auf 357 im Februar 2026.

Am 15. April 2025 urteilte das Oberste Gericht der Ukraine (Fall Nr. 573/406/24): Das von der Verfassung garantierte Recht auf einen alternativen (nicht-militärischen) Dienst sei nur in Zeiten des Friedens möglich und in Kriegszeiten ausgesetzt.


WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND SCHLÄGE

Seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 wurden 2.800 Angehörige der ZJ willkürlich durch Einberufungsbeamte festgenommen und in über 2.100 Fällen per Zwang zu Militäreinheiten gebracht.

Es folgen einige, von etwa 200 ungeheuerlichen Beispielen, begangen von Einberufungsbehörden, Militäreinheiten oder ihrer Chefs.

Andrii Dutchak aus Mala Liubasha: Er weigerte sich am 1. Sept. 2025 in der Militäreinheit eine Uniform anzuziehen. Deshalb nahmen ihn zwei Soldaten zur Seite, zogen ihn am Bart, drückten ihn nieder und drehten ihn um. Einer schlug Andrii mehrere Male mit der Hand auf die Schläfe und auf den Hinterkopf und verursachte durch harte Schläge mit einem Holzstock auf Andriis Beine und Rücken mehrere Blasen. Der Soldat verkündete, dass alle ZJ vernichtet werden sollten. Nachdem er geschlagen worden war, wurde Andrii schwarz vor den Augen. Er bekam schwere Kopfschmerzen, Läuten im Ohr, Schummrigkeit, Gleichgewichtsstörung und kalten Schweiß und musste sich übergeben. Medizinische Hilfe wurde ihm verweigert; auf seine entsprechende Bitte wurde nicht reagiert. Der Ambulanz wurde der Zutritt zu Andrii untersagt.

Viktor Savrak aus Hanychi: Am 21. Juli 2025 griffen ihn zwei Polizeibeamte auf der Straße auf, fassten ihn an den Armen, zwangen ihn auf den Boden, verhinderten, dass er mit dem Ellbogen seinen Nacken schützte, schlugen ihn zweimal auf den Kopf und legten ihm Handschellen an. Viktor gab ihnen bekannt, dass er Insulin-abhängig sei und der einzige Versorger seiner Mutter, die als behinderte Person nach Klasse II eingestuft ist. Er hatte in seinem Rucksack Insulin, ein medizinisches Gutachten, die seine Krankheit bestätigte, eine Bescheinigung, dass er ZJ ist, und eine offizielle Bestätigung über die Behinderung seiner Mutter. Die Polizei nahm ihn trotzdem mit zur Einberufungsbehörde (MCO), wo das medizinische Personal einen Glukosetest seines Blutes durchführte und bestätigte, dass er dringend eine Insulin-Spritze benötigt. Trotzdem verweigerte das Personal ihm den Zugang zum Insulin und sogar zu Nahrung. Viktor wurde zur Militäreinheit gebracht und erhielt dort Insulin erst den nächsten Tag.

Andrii Shkarnulis aus Zaporizhia: Da er sich am 13. Juni 2025 weigerte, eine Uniform anzuziehen und auf Befehl zu kriechen, wurde in der Militäreinheit zum Jux eine Granate unter ihn gelegt. Sie explodierte, zerriß sein T-Shirt und seinen Pulli und setzte sie in Flammen. Anschließend zogen sie ihn durch das Gras und Pfützen und schlugen ihn mit einem Stock. Als er sich weigerte, Waffen anzunehmen und den Eid zu schwören, verbrannte man seine Zivilkleider und so musste Andrii zwei Tage in seiner Unterwäsche bleiben. Ohne Kleidung, wurde ihm verboten in den Esssaal zu gehen. Am 27. Juli 2025, um 2 Uhr nachts, schlug ihn der betrunkene Sergeant Vladyslav Mykolaiovych, mehrmals auf seinen Kopf und den Nacken.

Andrii Fedorov aus Lviv: Andrii, der ausgemustert worden war, übte am 30. Mai 2025 seinen Glauben mit anderen auf seinem Display, mit biblischer Literatur, aus. Ohne nach seinem Ausmusterungsdokument zu fragen, zwangen Einberufungsbeamte ihn in einen Minivan. Während der nachfolgenden medizinischen Untersuchung beleidigten ihn Beamte wegen seiner Religion, nannten ihn »Idiot« und schlugen seinen Kopf gegen die Wand. Beim Versuch, ihn in eine Militäreinheit zu transportieren, verschlechterte sich sein Gesundheitszustand; es musste ein Krankenwagen geholt werden, der ihn ins Krankenhaus brachte.

Taras Liashko und Valentyn Horb aus Dnipro: Am 16. Februar 2025, in der Hvardiyske Militäreinheit, zwang Leutnant Sheremet Valentyn sich auszuziehen und er musste so bei eisiger Temperatur in seiner Unterwäsche stehen. Der Leutnant besprühte dann vor den versammelten Soldaten seine Unterwäsche mit grüner Farbe und bedrohte und demütigte ihn über etwa 15 Minuten wegen seiner Weigerung eine Militäruniform anzuziehen.

Der Leutnant schlug Taras auf die Brust und ins Gesicht und schoss mit einer Luftdruckpistole auf seine Beine. Er erlaubte den beiden nicht im Zelt zu schlafen, stattdessen gab er ihnen eine Schaufel, womit sie sich ein Loch graben sollten, bei 15 Grad minus, was zu einer Unterkühlung führte. Am nächsten Tag warf der Leutnant ein langes Jagdmesser in Richtung von Taras, welches die Wand in seiner Nähe beschädigte. Taras litt an Bluthochdruck (gemessen 220/110) und fühlte Schmerzen in seiner Brust, aber er bekam keine medizinische Hilfe. Nachdem sie während des siebentägigen Kurses weiter übel behandelt wurden und sie um ihre Sicherheit bangten, flohen sie und sind nun in einem Versteck.

Yuriy Papailo aus Stryi: Am 1. März 2025 trat Yuriy im Einberufungszentrum ein Oberstleutnant mehrere Male auf seine Beine, schlug ihm wiederholt ins Gesicht und beleidigte ihn über 10 bis 15 Minuten. Er trat ihn bösartig, zuerst gegen das Rückgrat, dann wiederholt auf seinen rechten Fuß; schließlich packte er ihn hinten am Genick und drückte ihn gegen die Tür — wobei er ihn demütigte. Die wiederholten Schläge verursachten verschiedene Schwellungen und Blutungen auf Yuriys rechtem Bein. Ein Soldat schlug Yuryiy wiederholt mit seinen Fäusten auf den Oberkörper, die Beine und den Kopf für weitere fünf Minuten.

Ilhor Semchuk aus Sheptytskyi: Am 13. Januar 2025 traten und schlugen ihn im Einberufungszentrum sieben Beamte mit ihren Händen ins Gesicht und noch stärker auf die Brust, was bei ihm Atemnot hervorrief.

Ilhor Hnativ aus Lviv: Am 4. Januar 2025 wurde Ilhor im Einberufungszentrum auf den Flur geworfen, geschlagen und in ein Fahrzeug gezogen, um ihn zur Militäreinheit zu bringen. Man verstopfte ihm den Mund, damit er nicht schreien konnte. Eine Strafanzeige gegen Ilhor wurde nach Art. 336 StGB eingeleitet.

Vasyl Boyan aus Ivano-Frankivsk: Am 31. Januar 2025 weigerte sich Vasyl in der Militäreinheit als Soldat aufgenommen zu werden. Ein Einberufungsbeamter nahm ihn in einem Raum, wo er ihn auf den Kopf und andere Teile seines Körpers schlug. Nachdem Vasyl in der medizinischen Abteilung sich weiter weigerte, der Militäreinheit beizutreten, zog ihn derselbe Einberufungsbeamte in einen Raum, warf ihn auf einen Tisch und schlug ihn weiter auf den Kopf bis ein anderer Beamter intervenierte.

Valentyn Poliovyi aus Hlyboka: Am 1. Dezember 2024 wurde Valentyn von zwei Beamten im Einberufungszentrum überall auf seinen Körper und den Kopf mit Fäusten, Tritten und einem Staubwischer aus Metall schwer geschlagen. Die Schläge wurden begleitet von Bedrohungen: »Du wirst deinen Glauben widerrufen und zum Dienst in der Armee kommen«. Valentiyns Frau hatte deswegen die Polizei angerufen; diese kam auch mehrere Male ins Einberufungszentrum, unternahm aber nichts.

Vsevolod Dobrovinskyi aus Rivne: Am 9. September 2024 schlugen ihn zwei Einberufungsbeamte, da er sich weigerte zum Ausbildungsplatz zu gehen. Dort wurde er erneut schwer geschlagen, was Atemnot verursachte, Brustschmerzen und Schwierigkeiten beim Gehen. Auf Vsevolods Beschwerde antwortete der Chef des Einberufungszentrums Rivne in einem Brief vom 14. Januar 2025: »Untersuchungen der Handlungen des Einberufungsbeamten aus Varash haben keine [Vorschrifts-]Verletzungen ergeben.«


ANSCHULDIGUNG »MILITÄRDIENSTVERMEIDUNG«

Dazu wurden über 975 strafrechtliche Untersuchungen gegen ZJ nach Art. 336 des StGBs eingeleitet, wovon 357 Fälle von den Gerichten verhandelt wurden. Die Gerichte verhängten 66 Schuldsprüche, 14 davon wurden von den Widerspruchskammern aufrechterhalten und drei vom Obersten Gericht.

Von Februar 2022 bis August 2024, also in den ersten zweieinhalb Jahres des Krieges, gab es lediglich 15 Strafverfahren wegen Kriegsdienstverweigerung nach Art. 336 des StGBs. Seit August 2024 schoß die Zahl auf 357 hoch.


KRIEGSDIENSTVERWEIGER*INNEN IN GEFÄNGNISSEN

Serhii Ivanushchenko aus Bilopillia: Am 22. Februar 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen ihn nach Art. 336 des StGBs wegen Militärdienstvermeidung ein. Am 28. März 2024 verurteilte das Bezirksgericht von Bilopillia ihn zu drei Jahren Gefängnis. Seine Widersprüche wurden sowohl vom den Kammern, am 13. November 2024, als auch vom Obersten Gericht, am 15. April 2025, zurückgewiesen. Serhii begann seine Haft am 11. Februar 2025.

Vitalii Kryushenko aus Bilopillia: Auch bei ihm leitete die Polizei am 9. Februar 2024 ein Strafverfahren wegen Militärdienstentziehung ein. Am 8. Juli 2024 verurteilte ihn das Bezirksgericht Bilopillia zu drei Jahren Haft. Die Widerspruchskammer bestätigte das Urteil am 5. Dezember 2024. Er kam am 26. Januar 2025 in Haft. Das Oberste Gericht dagegen überwies seinen Fall an die Gemeinsame Strafkammer des Obersten Gerichts, welche schließlich am 27. Oktober 2025 das Urteil bestätigte, aber die Haftstrafe (wohl zur »Bewährung«) aussetzte. Vitalii wurde noch am selben Tag freigelassen. (Siehe auch Schluß!)

Andrii Khomenko aus Okhtyrka: Die Polizei leitete am 10. April 2024 ein Strafverfahren gegen ihn wegen Militärdienstvermeidung ein. Am 26. Juli 2024 verurteilte ihn das Bezirksgericht Okhtyrka zu drei Jahren Haft. Das Widerspruchsgericht bestätigte dasUrteil am 23. Dezember 2024. Das Oberste Gericht setzte die Verhandlung für den 25. September 2025 an. Andrii begann seine Haftstrafe am 3. Februar 2025.

Serhii Nechuaiuk aus Khmelnytskyi: Am 27. Juli 2023 leitete die Polizei das Strafverfahren gegen ihn wegen Militärdienstvermeidung ein. Am 10. Dezember 2024 verurteilte ihn das Gericht zu drei Jahren Haft. Die Widerspruchskammer bestätigte das Urteil am 17. Februar 2025. Der Termin vor dem Obersten Gericht ist am 21. August 2025. Serhii begann seine Haft am 1. April 2025.

Vitalii Popov aus Charkiv: Die Polizei leitete am 5. April 2023 das Strafverfahren gegen ihn wegen »Militärdienstvermeidung« ein. Am 25. September 2024 verurteilte das Stadtgericht Kharkiv Vitalii zu drei Jahren Haft. Die Widerspruchskammer bestätigte das Urteil am 2. März 2025. Das Oberste Gericht hat bislang noch keinen Verhandlungstermin festgesetzt. Vitalii begann seine Haft am 6. Juni 2025.


BESCHULDIGUNG »MILITÄRSTRAFTATEN«

Seit dem zweiten Halbjahr 2024 begannen die Einberufungszentren Kriegsdienstverweigerer als »Soldaten« zu kategorisieren. Das ermöglicht, sie wegen »Militärstrafsachen«, wie z.B »Befehlsverweigerung« (Art. 402(4)) oder »Unerlaubte Abwesenheit« (Art 407(5)) nach dem StGB anzuklagen. 67 Fälle wurden gemeldet, wovon 28 vor Gerichte kamen, wo wiederum 25 gegen Kaution frei kamen und sechs in Untersuchungshaft verblieben.

Anatolii Paun aus Chernivitsi: Anatolii weigerte sich in einer Militäreinheit eine Uniform anzuziehen. Er wurde deshalb geschlagen und man zog ihm mit Gewalt seine Kleider aus. Er musste mehrere Tage, nur mit seiner Unterwäsche bekleidet, in einer Zelle verbringen. Er bekam kein Essen. Dann zogen ihm Soldaten zwangsweise eine Militäruniform an und fesselten seine Hände, damit er diese nicht wieder auszog. Die Hände blieben auch während der Nacht gefesselt, wobei ihn mehrere Soldaten bewachten. Schließlich wurde ein Verfahren gegen ihn als »Soldat« wegen »Befehlsverweigerung« (Art. 402) eingeleitet. Das Gericht verhängte Untersuchungshaft und stellte die Möglichkeit der Entlassung durch Bezahlung einer Kaution in Höhe von 90.840 Hrywnia (1.900 €) in Aussicht. Mit Unterstützung von Freunden bezahlte er die Kaution.

Oleksandr Radashko aus Ivano-Frankivsk: Gegen ihn wurde am 26. Februar 2025 ein Strafverfahren wegen einer behaupteten Militärstraftat eingeleitet. Das Gericht verurteilte ihn zu Untersuchungshaft mit der Möglichkeit, freizukommen, wenn er 211.000 Hrywnia (4.400 €) bezahlt. Neben der unbegründet hohen Kaution bekam er die Auflage, zum Einberufungsbüro zurückzukehren und dort militärische Befehle zu befolgen. Oleksandr entschied, im Gefängnis zu verbleiben. Der nächste Gerichtstermin ist für den 18. Juli 2025 angesetzt. Er verblieb im Gefängnis bis zum 1. Oktober, als das Gericht die Bedingung, dass er sich im Einberufungszentrum einfinden und militärische Befehle befolgen solle, aufhob. Trotzdem: Der Gerichtsprozess geht weiter.

Vladyslav T. aus Cherkasy: Gegen ihn wurde am 24. Januar 2025 ein Strafverfahren wegen einer »Militärstraftat« eingeleitet, Untersuchungshaft verhängt, mit der Möglichkeit freizukommen, wenn er 242.000 Hrywnia (5.000 €) Kaution bezahlt. Vladyslav´s Familie erhielt finanzielle Unterstützung von anderen um die Kaution zu bezahlen.


NEGATIVE MEDIENBERICHTERSTATTUNG

Seit September 2024 sind in der Ukraine über 70 Online-Beiträge veröffentlicht worden, die eine voreingenommene Perspektive von Militärpersonal und Anwälten zeigten, mit Auszügen aus Gerichtsentscheidungen, in denen behauptet wird, ZJ würden als Kriegsdienstverweigerer die Mobilisierung »umgehen« und hätten während des Kriegsrechts kein Recht auf einen Alternativdienst.

Um die gegen die ZJ in der Ukraine ausgeübten Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, haben sich diese an eine Vielzahl von Institutionen der Ukraine als auch international gewandt; wobei insbesondere ukrainische, vorgeschlagene Treffen ablehnten.


POSITIVE ENTWICKLUNGEN

Die Venedig-Kommission sandte an das Verfassungsgericht der Ukraine ihre anfangs zitierte Amicus Curiae-Entscheidung vom 14./15. März 2025.

Am 27 Oktober 2025 ersetzte das Oberste Gericht der Ukraine Vitalii Kryushenkos dreijährige Haftstrafe durch eine einjährige, die ausgesetzt wurde. Er wurde noch am selben Tag entlassen.

Zwei Richter veröffentlichten zu seiner Verurteilung einen davon abweichenden Standpunkt. Sie erklärten: »Das Gericht hätte seine (Vitaliis) Handlung nicht als bestrafbare Militärpflichtumgehung während der Mobilisierung einstufen sollen, sondern als Inanspruchnahme seines Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Der Staat hat es versäumt, die Bedingungen eines solchen Dienstes per Gesetz zu erfüllen, was eine positive Verpflichtung ist, nach Artikel 35 der Verfassung der Ukraine, Artikel 9 der Konvention und Artikel 18 des Abkommens betreffend der Ersetzung des Militärdienstes durch einen (nicht-militärischen) Alternativ-Dienst.«


European Association of Jehovah´s Witnesses: Ukraine. Okt. 25. Aktualisiert um Addendum vom 20.2.26. Auswahl und Übersetzung: fn

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