Maintaler Erklärung
Zu Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung, Asyl und Ziviler Konfliktbearbeitung
Am 23. Mai 2009 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 60 Jahre alt. Im Kern war diese Verfassung eine Antwort auf den Krieg, die Barbarei und die millionenfachen Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland. Die noch immer gültige Forderung „Nie wieder Krieg“ sollte vor allem durch das Verbot von Angriffskriegen sowie durch die Grundrechte und den Schutz vor Zwangs-Kriegsdienst gegen das Gewissen der Betroffenen garantiert werden – formuliert in einer Zeit, als es kein deutsches Militär gab. Der Staat hat den Menschen zu dienen und nicht umgekehrt.
Sechzig Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes halten wir es für notwendig,
… sich auf die friedensstaatlichen Elemente der Verfassung von 1949 zu besinnen.
Der verbindliche Grundrechtekatalog, insbesondere die Garantie von Gewissensfreiheit, und das Verbot von Angriffskriegen sind antimilitaristische Grundpositionen gegen den Nationalsozialismus. Überblickt man die vielen Friedenshinweise und Absagen an den Militarismus der NS-Zeit, so ist das Grundgesetz nicht nur eine „freiheitlich demokratische Grundordnung“, sondern auch eine friedensstaatliche. Die Wehrverfassung von 1955 änderte das radikal und schuf trotz der feierlichen Garantien der Grundrechte verfassungswidriges Verfassungsrecht, weil es den Wesensgehalt der Grundrechte antastete, ja zum Teil aufhob. Aber das hat das Bundesverfassungsgericht nicht etwa beanstandet sondern im Gegenteil die Wehrpflicht, die erst nachträglich ermöglicht, aber nicht verlangt wurde, als „staatsbürgerliche Pflicht hohen Ranges“ bezeichnet.
Wir halten es für dringend notwendig, die friedensstaatlichen und antimilitaristischen Prinzipien des Grundgesetzes, die zu Unrecht verlassen wurden, in Erinnerung zu rufen und sie bis nach Berlin und Karlsruhe deutlich zu machen.
… die Wehrpflicht abzuschaffen.
Der Vernichtungskrieg der Wehrmacht wäre ohne allgemeine Kriegsdienstpflicht nicht denkbar und möglich gewesen. Die Hochrüstung beider deutscher Staaten war ohne Wehrpflicht nicht umsetzbar. Ihr militärischer Zweck ist die Massenrekrutierung zur Führung von Massenkriegen, ihr gesellschaftspolitischer Zweck, den Schulterschluss zwischen Militär und Gesellschaft herzustellen und zu sichern. Bereits in „Friedenzeiten“ unterliegen Wehrpflichtige massiven Grundrechtseinschränkungen. Das KDV-Grundrecht bietet dabei keinen umfassenden Schutz des Einzelnen gegenüber den Kriegsdienstpflichten und wird auch heute noch als ein Grundrecht praktiziert, das erst auf Antrag und nach Überprüfung durch staatliche Instanzen gewährt wird. Der Umgang mit Kriegsdienstverweigerern ist eine endlose Geschichte von persönlicher Benachteiligung und Ungleichbehandlung.
Wir treten für die materielle und geistige Abrüstung ein und fordern die Achtung der Grundrechte. Friedens- und menschenrechtlich ist die Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland überfällig.
… die Beratung von Kriegsdienstverweigerern wieder deutlich an der grundsätzlichen Frage von Krieg und Frieden zu orientieren.
Der massive Eingriff der Wehrpflicht in die Ausbildungs- und Berufsplanung junger Männer hat in deren Beratung die Tendenz zur praktischen Lebensberatung verstärkt. Ohne dies aufzugeben, muss das Bewusstsein dafür geweckt werden, dass Kriege aus unterschiedlichsten Interessen weiterhin geführt und Menschen verletzt und getötet werden. Gerade auch dann, wenn es keine Wehrpflicht mehr geben sollte, wird die Weigerung von Soldaten und Zivilisten gegenüber Kriegsvorbereitung und Kriegsführung zum notwendigen Zeichen für eine gerechtere und friedlichere Welt.
Wir meinen, dass die Frage von Krieg und Frieden und die ethische Verantwortung des Einzelnen nicht nur in der KDV-Beratung, sondern auch in der Gesellschaft stärker thematisiert werden muss.
… Kriegsdienstverweigerer aus Kriegsgebieten aufzunehmen.
Die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren ist nach der Rechtsprechung kein Asylgrund. Dahinter steht: Desertion gilt als Verrat – sowohl im eigenen Land als auch für Deserteure anderer Länder.
Wir meinen dagegen: Desertion ist die praktische individuelle Konsequenz, sich gegen die Beteiligung am Krieg, an Kriegsverbrechen und militärischer Gewalt zu entscheiden. Das Nein zum Krieg ist ein wichtiger Schritt zur Beendigung des jeweiligen Krieges
Wir fordern die Umsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung und des Rechts auf Unverletzlichkeit des Lebens für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer.
… Prinzipien und Methoden ziviler Konfliktbearbeitung stärker in den Blick zu nehmen.
Von der Tatsache ausgehend, dass Krieg und Gewalt niemals Frieden und Gerechtigkeit schaffen können, wurden aus der Zivilgesellschaft heraus in den letzten Jahren vielfältige Methoden ziviler Konfliktbearbeitung entwickelt und (entsprechend der ungenügenden Finanzausstattung lediglich) in kleinem Maßstab praktiziert.
Wir treten für die Fortentwicklung, staatliche Finanzierung und Praktizierung ziviler Konfliktbearbeitung und den gleichzeitigen Abbau von Militär und Rüstungsproduktion als untaugliche und kriegsfördernde Auseinandersetzungsmittel ein.
Verabschiedet von den Delegierten der 26 Mitgliedsverbände der Zentralstelle KDV und von den 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung „60 Jahre Grundgesetz, 60 Jahre KDV-Recht, 53 Jahre Wehrpflicht - ... und (k)ein bisschen Frieden?!“ am 9. Mai 2009 in Maintal
Stichworte: ⇒ Asyl ⇒ Deutschland ⇒ Friedensbewegung ⇒ Kriegsdienstverweigerung ⇒ Wehrpflicht