André Shepherd

André Shepherd

Solidarität mit André Shepherd!

von AStA der FH Düsseldorf

Der AStA der Fachhochschule Düsseldorf unterstützt den Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd und fordert das Bundesamt für Migration und die Verwaltungsgerichte auf, diesen Antrag nicht nur mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen, sondern auch angesichts der von allen EU-Staaten proklamierten und immer wieder eingeforderten Achtung vor den Menschenrechten – hier geht es um die Verbindung von Gewissensfreiheit und Asylrecht angesichts völkerrechtswidriger Handlungen – positiv zu entscheiden.

Weil nach unserer Überzeugung jeder Mensch das Recht auf Gewissensfreiheit im Allgemeinen und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Besonderen haben muss. Auf dem Papier wird dies von der Menschenrechtserklärung 1948 bis zur Verabschiedung der EU-Charta 2007 auch grundsätzlich anerkannt. Entscheidend ist, wie sich Justiz und Verwaltung im konkreten Einzelfall verhalten. Menschenrechte sind nur dann etwas wert, wenn sie in ein rechtsstaatliches, überprüfbares Verfahren eingebettet sind. André Shepherd ist einer von vielen, die erleben, wie sehr das Militär die ansteckende Kraft mutiger Gewissensentscheidungen zu fürchten scheint.

André Shepherd war als Mechaniker für den Kampfhubschrauber Apache in Katterbach (Bayern) stationiert. Ein halbes Jahr lang wurde er 2004 und 2005 in der Nähe von Tikrit im Irak eingesetzt. Vor einer erneuten Verlegung im Jahre 2007 entschloss er sich, die Armee unerlaubt zu verlassen. André Shepherd:“ Wenn ich einen erneuten Kriegseinsatz verweigere, droht mir eine Verfolgung wegen Desertion, Haft oder sogar die Todesstrafe.“ Er ergänzte, dass ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung für ihn nicht in Frage gekommen sei, da seine Überzeugung nicht den Regelungen des US-Militärs für Kriegsdienstverweigerer entsprächen. Sie verlangten, dass grundsätzlich jeder Krieg abgelehnt werde.

Kein Mensch darf gezwungen werden, gegen seinen Willen in einem Krieg zu kämpfen.

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit und schafft keine tragfähigen Konfliktlösungen. Im Gegenteil, er schafft unzählige neue Probleme auf Kosten der beteiligten Menschen. Das ist im Irak so, wie Shepherd aus seiner Perspektive eindringlich schildert, und in allen anderen Kriegsgebieten auf der Welt ebenso. Solange “Vorrang für zivil“ als die zukunftsweisende Alternative sich noch nicht gegen die Macht der militärisch-industriell organisierten Interessen durchsetzen kann, bleibt die individuelle Gewissensentscheidung deR Einzelnen eines der entschiedensten Zeichen gegen den Krieg und erst recht gegen einen völkerrechtswidrigen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 über die völkerrechtliche Qualität des Irakkrieges entschieden: Gegen diesen Krieg "bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht. Für den Krieg konnten sich die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates noch auf das in Art. 51 UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen."

André Shepherd droht "Strafverfolgung und Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes bei dem der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die unter die Ausschlussklauseln des Artikels 12 Absatz 2 fallen.“

Nach der Qualifizierungsrichtlinie der Europäischen Union besteht damit ein Anspruch auf Asyl!

AStA der FH Düsseldorf: Solidarität mit André Shepherd, 31. März 2009.

Die ausführliche Begründung von André Shepherd und weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter www.mc-network.de und www.Connection-eV.org

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