Aserbaidschan

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Aserbaidschan: Alternativer Dienst steht nicht zur Diskussion

Trotz aktueller Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

von Felix Corley, Forum 18

(05.11.2021) Trotz einer erneuten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Aserbaidschan die Menschenrechte von zwei weiteren Kriegsdienstverweigerern verletzt hat, erklärte Saadat Novruzova von der Abteilung für Menschenrechtsschutz der Präsidialverwaltung gegenüber Forum 18, dass eine Änderung des Gesetzes zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes für die Wehrpflicht "nicht zur Debatte steht". Aserbaidschan hat sich gegenüber dem Europarat verpflichtet, bis Januar 2003 einen Ersatzdienst einzuführen. Die Entscheidung des EGMR vom 7. Oktober erinnerte Aserbaidschan an eine ähnliche frühere Entscheidung, in der "grundsätzlich gesetzgeberische Maßnahmen" gefordert werden, um "den Verpflichtungen nachzukommen, die dem Land obliegen, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu gewährleisten".

Mit der Entscheidung des EGMR vom Oktober 2021 erhöht sich die Zahl der aserbaidschanischen Kriegsdienstverweigerer, deren Fälle vor dem Straßburger Gericht verhandelt und zu ihren Gunsten entschieden wurden, auf sieben.

“Es ist einfacher, ein paar Mal im Jahr die wenigen Beschwerdeführer auszuzahlen“

Im Einklang mit den rechtsverbindlichen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Aserbaidschans verlangen die Entscheidungen sowohl des EGMR als auch des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen (UN), dass das Regime seine Gesetze und Praktiken ändert, damit es keine Verletzungen der Religions- und Glaubensfreiheit mehr gibt.1 Forum 18 ist nicht bekannt, dass die Regierung rechtliche oder andere Änderungen vorgeschlagen hat, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

Ein Anwalt argumentiert, dass mehr getan werden muss, um die Entscheidungen des EGMR zu erfüllen. "Gegenwärtig bietet die Regierung lediglich eine Entschädigung für die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an", sagte der Anwalt, der aus Angst vor staatlichen Repressalien nicht genannt werden wollte, im Juni gegenüber Forum 18.2 "Der Europarat muss Regelungen einführen, um dies durchzusetzen. Das Urteil des Gerichtshofs alleine reicht nicht aus, um Gerechtigkeit zu schaffen. Nur das Gerichtsurteil zusammen mit einem Mechanismus zur Durchsetzung kann Gerechtigkeit schaffen.“

"Es ist einfacher, ein paar Mal im Jahr die wenigen Beschwerdeführer, die es bis zum Europäischen Gerichtshof schaffen, auszuzahlen, als das etablierte System zu ändern, das den Behörden genehm ist", sagte Eldar Zeynalov vom Aserbaidschanischen Menschenrechtszentrum im März in Baku.3 "Und wenn es möglich ist, dies zu tun, ohne dass der Kern des Problems der Öffentlichkeit überhaupt zur Kenntnis gebracht wird, ist dies für die Regierung ideal. Genau das passiert, wenn gütliche Einigungen abgeschlossen werden oder wenn der EGMR eine einseitige Erklärung der Regierung akzeptiert."

Der Bakuer Anwalt Asabali Mustafayev, der vor dem EGMR in Sachen Religions- und Glaubensfreiheit geklagt hat, kommentierte im Juni: "Die von außen an die Regierung gestellten Forderungen sind zu schwach. Der Europarat und andere internationale Organisationen sind nicht nachdrücklich genug, so dass die Regierung mit der Missachtung [ihrer Verpflichtungen] davonkommt."4

Verpflichtungen des Europarates werden ignoriert

Es gibt eine Wehrpflicht für alle jungen Männer. Der Militärdienst dauert 18 Monate, 12 Monate für Personen mit einer höheren Schulbildung. Artikel 76 Abschnitt 2 der aserbaidschanischen Verfassung besagt: “Wenn die Überzeugungen von Bürgern in Konflikt mit einem Dienst in der Armee stehen ist in einigen Fällen ein gesetzlich vorgesehener alternativer Dienst anstelle eines regulären Militärdienstes möglich.” Es gibt jedoch keine Regelung, um diese Bestimmung umzusetzen.

Vor dem Beitritt zum Europarat im Januar 2001 versprach Aserbaidschan “innerhalb von zwei Jahren nach dem Beitritt ein Gesetz über einen Alternativdienst in Übereinstimmung mit europäischen Standards zu verabschieden und bis dahin alle Kriegsdienstverweigerer, die derzeit Haftstrafen verbüßen oder in Strafeinheiten Dienst leisten, zu begnadigen und ihnen zu erlauben, stattdessen (wenn das Gesetz über einen Alternativdienst in Kraft tritt) einen nicht-bewaffneten Militärdienst oder einen alternativen zivilen Dienst abzuleisten.”5

Das hat Aserbaidschan nie umgesetzt. Kriegsdienstverweigerer wurden wiederholt strafrechtlich verfolgt und sogar nach Artikel 321 Abs. 1 des Strafgesetzbuches inhaftiert. Dort heißt es: “Die Vermeidung der Einberufung oder Mobilisierung ohne berechtigte Gründe, um sich dem Militärdienst zu entziehen, wird (in Friedenszeiten) mit Gefängnis von bis zu zwei Jahren bestraft.”6

Die Menschenrechtinstitutionen der Vereinten Nationen wie auch die Venedig-Kommission des Europarates und ihre Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) haben wiederholt kritisiert, dass Aserbaidschan keine zivile Alternative zum verpflichtenden Militärdienst eingeführt hat.

In den abschließenden Bemerkungen zum Bericht Aserbaidschans an das UN-Menschenrechtskomitee (CCPR/C/AZE/CO/4) vom November 2016 äußerte sich dieses erneut besorgt über das Fehlen einer zivilen Alternative zum Militärdienst.7

Das Komitee erklärte, Aserbaidschan “sollte unverzüglich und ohne Verzögerung die notwendigen Rechtsvorschriften verabschieden, damit das verfassungsrechtlich anerkannte Recht auf Kriegsdienstverweigerung ohne Einschränkung der Gewissensgründe in der Praxis anerkannt wird. Darüber hinaus sollte ein alternativer Dienst zivilen Charakters für Kriegsdienstverweigerer vorgesehen und alle Sanktionen gegen sie aufgehoben werden.”

Im März 2016 verurteilte auch ECRI die Verstöße Aserbaidschans gegen die Religions- und Glaubensfreiheit sowie andere Menschenrechte und wies auf die fortgeführte Verurteilung von Kriegsdienstverweigerern hin. "ECRI empfiehlt den Behörden nachdrücklich, die mit dem Beitritt zum Europarat eingegangene Verpflichtung zu erfüllen, Gesetze zu einem Alternativen Dienst einzuführen."8

Die Regierung behauptete in ihrer Antwort an ECRI, dass „Aserbaidschan aufgrund des Krieges mit Armenien nicht in der Lage ist, ein separates Gesetz über den Ersatzdienst zu erlassen".

Am 3. April 2019 erklärte ECRI in ihren Schlussfolgerungen zu Aserbaidschan nach dem Bericht vom März 2016: "ECRI stellt fest, dass die aserbaidschanischen Behörden keine Initiative zum Erlass eines Gesetzes über Alternativen zum Militärdienst ergriffen haben. ECRI ist daher der Ansicht, dass diese Empfehlung nicht umgesetzt wurde."9

Forum 18 fragte das Büro der Ombudsperson für Menschenrechte in Baku am 17. Dezember 2018 und erneut am 30. April 2019 schriftlich an, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um auf die Verabschiedung eines Gesetzes zu drängen, mit dem Kriegsdienstverweigerer einen zivilen Alternativdienst ableisten können. Forum 18 erhielt keine Antwort der Ombudsperson.10

Gesetz über Alternativen Dienst “steht nicht zur Diskussion”

Saadat Novruzova, Beraterin der Abteilung für Menschenrechtsschutz der Präsidialverwaltung, lehnte es am 3. November 2021 gegenüber Forum 18 ab, die Entscheidung des EGMR in den Fällen Mehdiyev und Abilov zu diskutieren. Erinnert an die Verpflichtung Aserbaidschans, bis Januar 2003 eine zivile Alternative zum Militärdienst einzuführen, und mit der Frage, ob fast zwei Jahrzehnte später ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung sei, antwortete sie: "Im Moment steht dies nicht zur Diskussion." Dann legte sie den Hörer auf.

Am 30. März 2020 machte Siyavush Novruzov, ein hochrangiger Politiker der Regierungspartei, eine kurze Bemerkung vor dem Parlament, dem Milli Majlis, dass ein Gesetz über den Alternativen Dienst verabschiedet werden sollte. Vom 3. bis zum 5. November 2021 konnte Forum 18 ihn telefonisch nicht erreichen.

"Bislang sehen wir keine Fortschritte bei der Einführung einer zivilen Alternative zum Militärdienst", sagte ein Zeuge Jehovas, der die Fälle verfolgt, am 5. November in Baku gegenüber Forum 18. "Aber andererseits sind wir froh, dass im Moment niemand wegen seiner Kriegsdienstverweigerung verfolgt wird.

Die Zeugen Jehovas fügten hinzu, dass die Gemeinschaft hofft, dass die Entscheidungen des EGMR sowohl im Oktober 2019 als auch im Oktober 2021 "zur baldigen Verabschiedung eines Gesetzes über einen Alternativen Dienst beitragen werden".

Die Zeugen Jehovas ergänzten, dass von Zeit zu Zeit junge Männer zur Musterung vorgeladen werden, aber "wenn sie ihre religiöse Einstellung erklärt haben, werden sie in der Regel gemustert, aber nicht zum Militärdienst einberufen".

Etwa zehn junge Männer der Zeugen Jehovas haben seit 2015 den Militärdienst verweigert und angeboten, einen Alternativen Dienst abzuleisten. Einigen von ihnen wurde vom Rekrutierungsbüro mitgeteilt, dass ihre Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet würden. Anderen wurde untersagt, das Land zu verlassen.11 Es wurden jedoch keine Strafverfahren eingeleitet und niemand wurde gewaltsam zur Armee gebracht.

Rashad Niftaliyev, der 2008 zum ersten Mal zum Rekrutierungsbüro vorgeladen wurde und dem eine strafrechtliche Verfolgung drohte, wurde am 15. Mai 2020 erneut vorgeladen, wo er gemustert wurde. Trotz mündlicher und schriftlicher Erklärungen, in denen er seine Kriegsdienstverweigerung darlegte, ordneten die Beamten an, dass er sich am 1. Juli 2020 zum Militärdienst melden müsse. Das Rekrutierungsbüro schrieb ihm am 23. Februar 2021, dass er sich dem Militärdienst entziehe und wenn er sich nicht am 10. März 2021 zum Militärdienst melde, Maßnahmen zur Verfolgung ergriffen würden. Er hat sich nicht zum Militärdienst gemeldet.

Jalal Gasimov wurde seit September 2019 mehrmals zum Rekrutierungsbüro vorgeladen, obwohl er erklärt hatte, dass er aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann. Nachdem ihm eine Strafverfolgung angedroht wurde, wurde er erneut vorgeladen - zuletzt am 21. Juni 2021.

EGMR: Aserbaidschan verletzt Menschenrechte der Kriegsdienstverweigerer

Am 7. Oktober 2021 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dass Aserbaidschan die Menschenrechte von zwei jungen Männern der Zeugen Jehovas, Emil Mehdiyev und Vahid Abilov, verletzt hat. Sie waren 2018 wegen Kriegsdienstverweigerung verurteilt worden.

Mehdiyev verweigerte den Militärdienst aus Gewissensgründen und bot an, einen Alternativen Dienst abzuleisten (den es in Aserbaidschan nicht gibt). Im Juli 2018 wurde er vom Bezirksgericht Barda zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.12 Das Berufungsgericht in Ganca wies seine Berufung im Oktober 2018 zurück,13 der Oberste Gerichtshof seine Revision im April 2019.14

Abilov verweigerte den Militärdienst aus Gewissensgründen und bot an, einen Alternativen Dienst abzuleisten. Im September 2018 befand ihn das Bezirksgericht Agdam für schuldig und verurteilte ihn zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung.15 Das Berufungsgericht in Ganca wies seine Berufung im Oktober 2018 zurück,16 der Oberste Gerichtshof seine Revision im April 2019.17

Mehdiyev reichte seinen Fall am 7. Oktober 2019 beim EGMR ein (Antrag Nr. 52773/19),18 Vahid Abilov am 17. Oktober 2019 (Antrag Nr. 54768/19).19 Aufgrund der Ähnlichkeit der Verstöße hat der EGMR die Fälle gemeinsam geprüft. Am 1. März 2021 stellte der EGMR dem Regime Fragen zu beiden Fällen.20

Aserbaidschan antwortete dem Gericht am 5. Juli 2021 mit einer "einseitigen Erklärung", dass es die Menschenrechte von Mehdiyev und Abilov verletzt habe, und bot an, den beiden Männern Entschädigung und Prozesskosten zu zahlen. Das Straßburger Gericht akzeptierte dies in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 2021.

Der EGMR ordnete an, dass Aserbaidschan jedem der Opfer 3.500 Euro (6.850 aserbaidschanische Manats) als Entschädigung und Prozesskosten zu zahlen hat.

Mehdiyev und Abilov begrüßten das Eingeständnis der Regierung, dass ein Verstoß vorliegt, und die Gewährung einer Entschädigung, schrieben jedoch am 10. August an den EGMR, dass sie unzufrieden darüber seien, dass das Regime noch immer kein Gesetz zur Einführung einer zivilen Alternative zur Wehrpflicht für diejenigen verabschiedet habe, die aus Gewissensgründen keinen Dienst leisten können.

In seiner Entscheidung erinnerte der EGMR das Regime daran, dass es "eine klare und umfassende Rechtsprechung zu Aserbaidschan in Bezug auf die strafrechtliche Verurteilung der Verweigerung des Militärdienstes aus religiösen Gründen" gibt, und verwies auf die Entscheidung vom Oktober 2019, wonach das Regime die Menschenrechte von fünf Kriegsdienstverweigerern verletzt hat.

In der Entscheidung heißt es weiter: "Der Gerichtshof weist auch darauf hin, dass die Frage der Verabschiedung eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst durch Aserbaidschan vom Gerichtshof bereits in der Entscheidung vom Oktober 2019 behandelt worden ist".

Entscheidung des EGMR vom Oktober 2019 zugunsten von fünf Kriegsdienstverweigerern

Am 17. Oktober 2019 hatte der EGMR bereits zugunsten von fünf Zeugen Jehovas entschieden, die zwischen 2007 und 2013 strafrechtlich verurteilt wurden, weil sie den Kriegsdienst verweigert hatten. Vier von ihnen waren zu Haftstrafen verurteilt worden. Der fünfte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe.21

In seiner Entscheidung stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Aserbaidschan die Rechte aller fünf Personen verletzt hatte. Er legte eine Entschädigung und Prozesskosten in Höhe von insgesamt 38.269 Euro fest, die an die Kläger zu zahlen sind.

Darüber hinaus stellt der Gerichtshof fest, "dass der vorliegende Fall ein Problem beleuchtet, das mit dem Fehlen eines Gesetzes über einen alternativen Dienst in Aserbaidschan zusammenhängt". Er wies darauf hin, dass dies sowohl gegen die Verpflichtungen Aserbaidschans beim Beitritt zum Europarat als auch gegen Artikel 76 der aserbaidschanischen Verfassung verstößt.

"Unter diesen Umständen", so die Entscheidung, "hält es der Gerichtshof für sinnvoll zu betonen, dass eine solche Situation grundsätzlich gesetzgeberische Maßnahmen des beklagten Staates erfordert, um in Übereinstimmung mit der vorliegenden Entscheidung den Verpflichtungen nachzukommen, die ihm obliegen, den Antragstellern und anderen Personen, die sich in derselben Situation befinden, das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen zu gewähren."

Das Ministerkomitee des Europarates führt eine "verstärkte Überwachung" der Umsetzung des Beschlusses vom Oktober 2019 durch.22 "Ein verstärktes Verfahren wird in Fällen angewandt, die dringende individuelle Maßnahmen erfordern oder wichtige strukturelle Probleme aufzeigen", erklärte das Komitee.23

Fußnoten

1 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2664

2 ebd.

3 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2647

4 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2664

5 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2429

6 ebd.

7 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2408

8 ebd.

9 https://www.coe.int/en/web/european-commission-against-racism-and-intolerance/azerbaijan

10 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2473

11 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2664

12 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2408

13 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2440

14 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2473

15 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2415

16 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2440

17 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2473

18 https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-209027

19 ebd.

20 ebd.

21 https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2490

22 https://hudoc.exec.coe.int/eng?i=004-54609

23 https://www.coe.int/en/web/execution/the-supervision-process

Felix Corley, Forum 18: Azerbaijan - Alternative service "not under discussion" despite latest ECtHR decision. 5. November 2021. Auszüge. https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2695. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2022

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