Eritrea: Unverminderte Menschenrechtsverletzungen
(12.03.2018) Wiederholt hat der Menschenrechtsrat “in schärfster Form” die “systematischen, weitverbreiteten und schweren Menschenrechtsverletzungen“ der eritreischen Regierung verurteilt. Der Rat verurteilte Verletzungen wie willkürliche Haft, Folter, sexuelle Gewalt, religiöse Verfolgung sowie die Verweigerung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der Rat hat auch schwere Bedenken erhoben gegen die unbefristete Wehrpflicht von eritreischen Staatsbürgern und die Verwendung von Wehrpflichtigen bei Zwangsarbeit.
Resolutionen des Rates haben Eritrea in dringlicher Weise dazu aufgefordert, diese Praxis zu beenden und internationalen und regionalen Menschenrechtsorganisationen ungehinderten Zugang ins Land zu gewähren, unter ihnen auch der Sonderberichterstatterin, um die Fortschritte zu beobachten.
Bedauerlicherweise hat die eritreische Regierung wiederholt die Resolutionen des Rates ignoriert. Es gab, wenn überhaupt, geringfügige Änderungen. Weiterhin bleiben Gefangene ohne Strafverfahren in Haft, für unbestimmte Zeit und manchmal von der Außenwelt abgeschnitten. Folter in Gewahrsam bleibt ein wichtiges Thema. Unabhängige Presse ist verboten. Eine unbefristete Wehrpflicht und die Misshandlung von Wehrpflichtigen beherrscht immer noch das Leben der EritreerInnen, insbesondere der Jugend.
Die Regierung weigert sich weiterhin, UN-Behörden und internationalen Menschenrechtsorganisationen zur Beobachtung Zugang zum Land zu gewähren. Das Land unternimmt nichts, um TäterInnen von Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.
In Ermangelung des Willens der eritreischen Regierung, ihre Misshandlungen zu beenden und die TäterInnen vor Gericht zu stellen, fordern wir den Rat dringend auf, der internationalen Gemeinschaft zu empfehlen, das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit umzusetzen. Wie wir bereits vorzwei Jahren erklärt haben, „sollten alle Staaten in einem fairen Verfahren Ermittlungen durchführen und, sofern Beweise vorliegen, Personen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden und die für Menschenrechtsverletzungen in Eritrea im Sinne von Verbrechen gegen internationales Recht verantwortlich sind, strafrechtlich verfolgen."
Wir fordern den Rat weiterhin auf, zu empfehlen, dass alle Länder EritreerInnen eine Flucht möglich machen, damit diese Asyl beantragen können und diese Anträge in fairer Weise behandelt werden. Für viele EritreerInnen ist eine Flucht in die Freiheit der einzige Weg, um den überhand nehmenden Brutalitäten der eritreischen Regierung zu entgehen.
Human Rights Watch: Eritrea – Rights Abuses Continue Unabated. 12. März 2018. Übersetzung: rf
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