Rundbrief »KDV im Krieg« - April 2021

Rundbrief »KDV im Krieg« - April 2021

Georgien: Wehrpflicht, Militärdienst und Kriegsdienstverweigerung

von Internationaler Versöhnungsbund (IFOR)

Zur Allgemeinen Periodischen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrates legte im Juli 2020 der Internationale Versöhnungsbund eine Zusammenstellung zur Frage der Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung in Georgien vor.  (d. Red.)

Zusammenfassung

1. Diese Eingabe wurde im Juni und Juli 2020 unter Verwendung der aktuell vorhandenen Informationen vorbereitet. Er befasst sich mit der Rekrutierung zum Militär und zur Kriegsdienstverweigerung.

2. Georgien setzte die Wehrpflicht 2016 aus, führte sie aber im darauf folgenden Jahr wieder ein. Nur eine Einberufungskampagne wurde nicht umgesetzt.

3. Obwohl die Kriegsdienstverweigerung 1997 anerkannt wurde bleiben Bedenken bestehen hinsichtlich der Unterschiede bei der Länge des alternativen Dienstes und des Militärdienstes und bezüglich der Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse.

4. In dieser Eingabe werden auch Bedenken über Schüler*innen der Militärschulen formuliert, die an Schusswaffen ausgebildet werden.

Militärdienst

5. Georgien übernahm das sowjetische Modell eines 24-monatigen Militärdienstes als Teil der Wehrpflicht für alle Männer im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Jedes Jahr fanden Einberufungen im Frühjahr und Herbst statt.

6. Die Dauer des Militärdienstes wurde 1996 auf 18 Monate reduziert, im Jahr 2010 auf 12 Monate. Im Jahr 2012 betrug die Länge kurzzeitig 15 Monate.1 Ausnahmen von der Ableistung des Militärdienstes gibt es für Priester2, einzige Söhne einer Familie, Waisen und Väter3. Studenten können sich bis zum Abschluss des Studiums zurückstellen lassen.

7. Ende der 90er Jahre umfassten die Streitkräfte 30.000 Soldaten. Die Zahl wurde später reduziert, zum Teil auch durch eine „Professionalisierung“ mit dem Ziel, die NATO-Mitgliedschaft zu erlangen.

8. 2002 wurden durch eine Änderung des Gesetzes über Militärdienst und Wehrpflicht drei Kategorien des Militärdienstes eingeführt: Wehrpflicht, Vertrag und Karriere-/Reservedienst. Vertragssoldaten oder –soldatinnen können sich für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren freiwillig verpflichten. Danach haben sie die Möglichkeit sich für eine langfristige militärische Laufbahn zu verpflichten. Damit war die Absicht verbunden, dass diese Freiwilligen schließlich zwei Drittel des Personalumfangs ausmachen sollten.4 Im Jahr 2006 stimmte das Parlament einer weiteren Erhöhung des Vertragspersonals zu, wodurch der Anteil der Wehrpflichtigen auf 20% sank.5 Ein weiterer Gesetzentwurf wandelte die 2002 eingerichtete freiwillige Reservetruppe um. Nun wurden alle Männer im Alter zwischen 27 und 40 Jahren dazu verpflichtete, alle zwei Jahre an einem 24-tägigen (für Hochschulabsolventen 18-tägigen) Reservedienst teilzunehmen.6 Freiwillige können sich bereits mit 18 Jahren zum Reservedienst melden.7

9. Es war geplant, die Wehrpflicht ab Ende 2009 ganz abzuschaffen.8 Doch obwohl die Politik der Professionalisierung durch vermehrten Einsatz von Vertragssoldat*innen (ursprünglich mit einem 4-jährigen Dienst) gestärkt wurde,9 beendete der russische Einmarsch in Südossetien 2008 die Diskussionen über ein baldiges Ende der Wehrpflicht. Diese kamen im Januar 2013 als Teil eines schrittweisen Übergangs zu einer vollständig professionellen Armee innerhalb von vier Jahren wieder auf.10 Für die Einberufungskampagne im Frühjahr wurde als Ziel die Einberufung von nur 1.650 Rekruten formuliert, statt wie 2012 in den beiden Einberufungskampagnen insgesamt 4.347 zu rekrutieren.11

10. Im Juli 2016 verkündete der Verteidigungsminister die Abschaffung der Wehrpflicht. Wie in der Ukraine zwei Jahre zuvor bezog sich dies nur auf die Einberufung zu den Streitkräften des Verteidigungsministeriums. Das Innenministerium und das Ministerium für Strafvollzug setzte die Einberufungen fort. Es wurde berichtet, dass sie 75% der infrage kommenden Personen rekrutierten.12 Und ebenfalls wie in der Ukraine fand nur eine einzige Einberufungskampagne nicht statt. Unter einer neuen Regierung wurden neue Wehrpflichtige im Februar 2017 einberufen.

11. Die Dauer des Militärdienstes beträgt derzeit wie bisher 12 Monate. Wehrpflichtige haben ein freies Wochenende und erhalten umgerechnet etwa 22 € pro Monat, im Vergleich zu früher 4 €.13 Nach neuesten Schätzungen gibt es etwa 4.350 Wehrpflichtige, das entspricht etwa 20% der Personalstärke der Armee.14 Die Berichte über Einberufungen außerhalb des Militärs zeigen daher an, dass sich unter den 5.400 Grenzsoldaten des Innenministeriums und der unbekannten Zahl von Einberufenen unter dem Ministerium für Strafvollzug mindestens 16.000 Wehrpflichtige befinden.

12. Insbesondere die Wehrpflichtigen, die dem Ministerium für Strafvollzug unterstehen, beschweren sich darüber, dass ihre Ausbildung nicht militärisch ist und sie als Gefängniswärter eingesetzt werden. Andere beschreiben ihre Rolle als die von „Lakaien“.15 Die Wehrpflicht in Georgien würde somit wahrscheinlich unter die Definition für Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation fallen.

Kriegsdienstverweigerung und Alternativer Dienst

13. Das erste Mal wurde die Kriegsdienstverweigerung durch das Gesetz über den Alternativen Dienst 1997 anerkannt, das ab Januar 1998 in Kraft trat. In Artikel 4 heißt es: „Die Wehrpflichtigen, die nach der Gesetzgebung Militärdienst ableisten müssen, ihn aber aus Gewissensgründen verweigern, können in Friedenszeiten zur Ableistung eines zivilen Dienstes einberufen werden“.16 Artikel 5 legt entsprechende Einsatzorte fest.

14. Durch neue Regelungen im Jahr 2001 wurde die Verwaltung des Alternativen Dienstes dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unterstellt. Die Anträge werden jedoch weiterhin von der zuständigen regionalen oder kommunalen Einberufungskommission geprüft. Es werden keine Details oder Statistiken zu den Verfahren veröffentlicht. Gegen Entscheidungen der Kommission kann mit aufschiebender Wirkung Berufung bei der Zentralen Einberufungskommission gestellt werden.17

15. Im Jahr 2002 wurde im Rahmen der Verkleinerung der Streitkräfte ein System zum „Freikauf“ eingeführt. Einer Quelle zufolge wurde damit eine Praxis formalisiert, die illegal bereits weit verbreitet war. Innerhalb des ersten Monats nach Inkrafttreten machten 124 Personen von dieser Regelung Gebrauch.18

16. Wir gehen davon aus, dass es nicht mehr möglich ist, sich freizukaufen. Aber bis zum Alter von 25 Jahren können bis zu zwei Zurückstellungen von 18 Monaten durch Zahlung von jeweils 2.000 Lari (ca. 650 €) erworben werden.19

17. Seit 2012 sind uns keine Anfechtungen der Prüfungskommission mehr bekannt geworden. Damals wurde „durch die Zeugen Jehoavahs in zwei den Alternativen Dienst betreffenden Fällen berichtet, dass das Verteidigungsministerium Anträge zunächst abgelehnt, aber nach Berufungen doch anerkannt habe. Die Behörden gaben den Einsprüchen eines Zeugen Jehovahs statt, mit dem die Person wegen Nichterfüllung eines Militär- oder alternativen Dienstes zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, lehnten aber die Einsprüche von drei anderen ab.“20

Länge des Alternativen Dienstes

18. Artikel 6 des Gesetzes über den Alternativen Dienst von 1997 legte eine Länge des Dienstes von 36 Monaten fest.21 In seinen Abschließenden Beobachtungen zum Zweiten Periodischen Bericht Georgiens unter dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) drückte das Menschenrechtskomitee „seine Besorgnis über die Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerern aufgrund der Tatsache aus, dass der nicht-militärische Alternative Dienst 36 Monate dauert, verglichen mit 18 Monaten Militärdienst“. Es bedauerte „das Fehlen klarer Informationen über die gegenwärtigen Regelungen zur Kriegsdienstverweigerung“ und empfahl: „Der Vertragsstaat sollte sicherstellen, dass sich wehrpflichtige Personen, die Kriegsdienstverweigerer sind, für einen Zivildienst entscheiden können, dessen Dauer im Vergleich zum Militärdienst nicht diskriminierend ist in Übereinstimmung mit den Artikeln 18 und 26 des Paktes“.22

20. Georgiens Dritter Periodischer Bericht gab an, dass die Dauer des Alternativen Dienstes nun 24 Monate betrage.23 Dies wurde bei der Prüfung des Berichts bestätigt,24 so dass die Kriegsdienstverweigerung weder in der Liste der Themen noch in den Abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht auftauchte.

21. Sie wurde jedoch im folgenden Jahr vom Ausschuss für Soziale Rechte des Europarates in seinen „Schlussfolgerungen“ zu Georgien unter der Europäischen Charta der Sozialen Rechte angesprochen: „Der Ausschuss betont, dass die Dauer des Dienstes, der als Ersatz für den Militärdienst geleistet wird (…), während dessen den Betroffenen das Recht verweigert wird, ihren Lebensunterhalt in einer frei gewählten Beschäftigung zu verdienen, angemessen sein muss (…). Der Ausschuss beurteilt die Dauer des Alternativen Dienstes, indem er sie mit der Dauer des Militärdienstes vergleicht. Wenn zum Beispiel die Dauer des Alternativen Dienstes mehr als das Eineinhalbfache der Dauer des Militärdienstes beträgt, betrachtet er dies als unvereinbar mit Artikel 1 Abs. 2 (…). Es wird zuerkannt, dass sich anerkannte Kriegsdienstverweigerer in einer besseren Position befinden als in Ländern, in denen ihn kein besonderer Status eingeräumt wird oder wo ihre Verweigerung durch Freiheitsentzug bestraft werden kann. Aber selbst wenn der Staat das Prinzip der Kriegsdienstverweigerung anerkennt und stattdessen einen Alternativen Dienst einrichtet, darf er diesen nicht länger machen als nötig, um sicherzustellen, dass die Kriegsdienstverweigerung ernsthaft ist und die Wahl eines Alternativen Dienstes nicht eher als Vorteil denn als Pflicht angesehen wird. Das Komitee stellt fest, dass in Georgien der Militärdienst zur Erfüllung der Wehrpflicht 18 Monate dauert und der Alternative Dienst für alle mit einer höheren Ausbildung ebenso lang ist und für alle anderen 24 Monate dauert.“25

23. In der ersten Runde der Allgemeinen Periodischen Überprüfung nahm Slowenien „die Abschließenden Beobachtungen des Menschenrechtskomitees zur Frage der Kriegsdienstverweigerung zur Kenntnis, insbesondere die Unterschiede zwischen der Länge des Alternativen Dienstes und des Militärdienstes, und fragte, welche Schritte unternommen wurden, um diesen Unterschied zu beseitigen“26 und empfahl Georgien, „die Länge des Alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer zu reduzieren, so dass sie die gleiche Länge wie der Militärdienst hat“27. Dies „fand die Unterstützung Georgiens“.

24. Für die zweite Runde reiche Slowenien eine Voranfrage ein: „Wir stellen fest, dass Georgien unsere frühere Empfehlung unterstützt hat, die Länge des Alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer der Länge des Militärdienstes anzugleichen, aber dass es keine Maßnahmen zur Umsetzung gegeben hat. Wie sieht der Aktionsplan und der Zeitrahmen für die vollständige Umsetzung der Norm aus, die die Länge des Alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerung mit der Dauer des Militärdienstes gleichsetzt?“

25. Dies wurde im Bericht der Arbeitsgruppe nicht beantwortet, die Frage wurde auch nicht mündlich angesprochen, noch gab es irgendwelche relevanten Empfehlungen.

26. Als die Dauer des Militärdienstes auf 12 Monate reduziert wurde, wurde die Dauer des Alternativen Dienstes auf 18 Monate angepasst, womit das gleiche Verhältnis der Dauer beibehalten wurde.

27. Im Jahr 2017 gelang es einer politischen Partei namens „Girchi“ (Tannenzapfen), die christlich-evangelisch-protestantisch-biblische Freiheitskirche Georgiens, beim Justizministerium als religiöse Organisation eintragen zu lassen. Das gab ihr die Befugnis, Geistliche zu ernennen, die vom Militärdienst befreit sind.28 Ziel war es, dass solche Ernennungen dazu genutzt werden, um Männern die Möglichkeit zu geben, die Ableistung des Militärdienstes zu vermeiden. Girchi betont, dass sie diejenigen prüft, die sie unterstützt. „Er darf kein Faschist, kein Homophober und er darf nicht fremdenfeindlich sein. Er ist verpflichtet, die Idee der Freiheit in der Gesellschaft zu verbreiten.“29 Innerhalb eines Jahres hatte Girchi 12.000 „Geistliche“.

28. Die Einführung eines Reservedienstes als Teil der Wehrpflicht im Jahr 2006 ging nicht einher mit entsprechenden Bestimmungen zur Kriegsdienstverweigerung. Georgiens Vierter Periodischer Bericht unter dem Internationalen Pakt wies darauf hin, dass die Verfassungsmäßigkeit dessen von einem Pflichtverteidiger angefochten wurde.30 Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts wurde im Dezember 2011 ein Gesetz eingebracht, um eine zivile Alternative zum Reservedienst zu schaffen. Zuvor waren fünf Zeugen Jehovahs und vier Sieben-Tage-Adventisten für ihre Kriegsdienstverweigerung mit einer Geldstrafe von je 500 Lari (etwa 330 €) belegt worden. Auch einem jüdischen Kriegsdienstverweigerer war zunächst die Erlaubnis zum Alternativen Dienst verweigert worden. Die Entscheidung wurde jedoch aufgehoben.31

Militärausbildung in der Schule

29. In der 2010 abgegebenen Erklärung zum Beitritt zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (OPAC) stellte Georgien fest, dass das Mindestalter für die Rekrutierung zum Militärdienst zur Erfüllung der Wehrpflicht 18 Jahre beträgt.

30. In seinem ersten Bericht im Rahmen des OPAC bestätigte Georgien, dass „das Gesetz über die Wehrpflicht und den Militärdienst die Möglichkeit vorsieht, dass Personen unter 18 Jahren ausnahmsweise in einer weiterführenden militärischen Bildungseinrichtung ausgebildet werden können. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Person nur mit Zustimmung der Eltern dort Schüler werden kann.32 Der Staat betont auch, dass diese Schüler nicht als Angehörige der Streitkräfte angesehen werden.33

31. Im Jahr 2010 wurde in Kutasi ein „Militärgymnasium für Jungen unter 17 Jahren“ eingerichtet, „die neun Schulklassen abgeschlossen haben“. Im Jahr 2013 wurde es für Mädchen geöffnet. Im Sommer 2019 befanden sich 143 Jungen und 42 Mädchen, alle zwischen 15 und 18 Jahren, im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr.34 Georgien bestätigte, dass die Kadett*innen eine militärische Grundausbildung durchlaufen, darunter auch den Gebrauch von Waffen.35

32. In seinen Abschließenden Beobachtungen zum ersten Bericht Georgiens unter dem OPAC empfiehlt der Ausschuss für die Rechte des Kindes, „dass der Vertragsstaat Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass Schüler*innen unter 18 Jahren an weiterführenden militärischen Bildungseinrichtungen von der militärischen Ausbildung ausgenommen werden, die den Umgang mit Schusswaffen und militärischer Disziplin beinhalten.“36

34. „Der Ausschuss nimmt zwar die Information zur Kenntnis, dass der Lehrplan des Giorgi Kvinitadze Militärgymnasiums (…) vom Bildungsministerium genehmigt ist und dass die Schüler*innen dieser Einrichtung als Zivilpersonen und nicht als Angehörige des Militärdienstes betrachtet werden“, äußert sich aber „besorgt über die Information des Vertragsstaates, dass Kinder im Alter von 16 Jahren in dieser Einrichtung eine militärische Grundausbildung durchlaufen, darunter auch die Ausbildung an Schusswaffen mit scharfer Munition.“37 Der Ausschuss empfiehlt, dass die Schüler*innen „nicht im Umgang mit Waffen und scharfer Munition ausgebildet werden.“38

Abchasien und Südossetien

35. Die georgische Regierung hat keine effektive Kontrolle über Abchasien und Südossetien, so dass sie nicht für die dortige Menschenrechtssituation verantwortlich ist. Es ist jedoch anzumerken, dass die de-facto-Verwaltungen in diesen Regionen Streitkräfte unterhalten und in beiden Fällen eine Form der Wehrpflicht durchgesetzt wurde. Ungewöhnlich für eine international nicht-anerkannte Verwaltung, haben die Behörden in Abchasien eine Gesetzgebung in Erwägung gezogen, um eine Regelung zur Kriegsdienstverweigerung einzuführen.39 Details sind aber schwer zu erhalten. Zeugen Jehovahs, die am ehesten von solch einer Regelung Gebrauch machen würden, bleiben formell verboten, ausdrücklich wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung.40

36. In Abchasien erhalten Schüler in den letzten beiden Jahren des Gymnasiums zwei Stunden wöchentlich, schon vor der Wehrpflicht, eine „Ausbildung für den Zivilschutz“. Es gibt auch Berichte über die vorzeitige Einberufung von 17-Jährigen.41

Fußnoten

1 Democracy and Freedom Watch, “Georgia extends military service to 15 months”, 16. Februar 2012 und “Georgia to end the draft by 2016” 9. Januar 2013.

2 Bundesamt für Flüchtlinge, Schweiz, Focus: Georgien - Wehrdienst, Bern, 22. November 2000.

3 Danish Immigration Service, Report on roving attaché mission to Georgia, 14th to 27th October 2000 , reproduced on the website of the UN High Commissioner for Refugees (www.unhcr.org) under “research/evaluation”.

4 Immigration and Refugee Board of Canada, aaO

5 Institute for War and Peace Reporting, Caucasus Reporting Service No. 370, 14th December, 2006 and No.384, 22. März 2007.

6 Liklikadze, K. “Georgia creates army reserves”, Institute for War and Peace Reporting, Caucasus Reporting Service No. 384, 22. März 2007.

7 Replies to the List of Issues on Georgia’s Initial Report under the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on children involved in armed conflict. (CRC/C/GEO/OPAC/Q1/Add.1), 17. September 2019, Absatz 60.

8 Coalition to Stop the Use of Child Soldiers, Child Soldiers Global Report 2008, S. 149.

9 The Military Balance 2013, aaO, S. 220.

10 Democracy and Freedom Watch, “Georgia to end the draft by 2016”, 9. Januar 2013.

11 Democracy and Freedom Watch, “Spring recruitment for the military has started,” 8. Februar 2013.

12 Agenda.ge news online, “Georgia’s Defence Ministry abolishes compulsory conscription”, Tbilisi, 27. Juni 2016.

13 Agenda.ge news online, “Compulsory military service reintroduced in Georgian Armed Forces”, Tbilisi, 14. Februar 2017.

14 International Institute for Strategic Studies, The Military Balance 2020, London, S. 189.

15 European Bureau for Conscientious Objection (EBCO), Annual Report 2018, Brussels, 18. Januar 2019, S. 22.

16 Stolwijk, M. The Right to Conscientious Objection in Europe: A Review of the Current Situation, Quaker Council for European Affairs, Brussels, 2005, S. 30.

17 Initial Report of Georgia under the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict (CRC/C/OPAC/GEO/1), 16th November, 2018), Absatz 10.

18 Immigration and Refugee Board of Canada, aaO

19 Law on Military Duty and Military Service, Artikel 5.

20 United States State Department, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, International Religious Freedom Report for 2012: Georgia.

21 Artikel 6.

22 CCPR/CO/74/GEO, 19. April 2002, Absatz 18.

23 CCPR/C/GEO/3, 7. November 2006, Absatz 138.

24 “der Ersatzdienst dauerte 24 Monate, nur sechs Monate länger wie der Militärdienst, der 18 Monate umfasste.” CCPR/C/SR/2484 (Meeting of 16th October, 2007), Absatz 47.

25 Council of Europe, European Committee of Social Rights, European Social Charter (revised): Conclusions 2008 (GEORGIA): Articles 1, 10, 15, 18 and 20 of the Revised Charter, November 2008, S. 9.

26 A/HRC/17/11 (Meeting of 28th January, 2011), Absatz 37

27 A/HRC/17/11, Absatz 105.63.

28 War Resisters’ International, “Georgia: Political party helps men avoid military service” www.wri-irg.org , 7. Oktober 2017.

29 BBC News, “Political party helps men dodge the draft” www.bbc.com, 23. April 2017.

30 CCPR/C/GEO/4, 1st November 2012, Absatz 143.

31 United States State Department, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, International Religious Freedom Report for 2011: Georgia.

32 CRC/C/GEO/OPAC/1 aaO (Fußnote 19), Absatz 46.

33 ebd., Absatz 47.

34 CRC/C/GEO/OPAC/Q1/Add.1, aaO), Absatz 14.

35 ebd., Absatz 15.

36 CRC/C/GEO/OPAC/CO, 30. Oktober 2019, Absatz 21.

37 ebd., Absatz 22.

38 ebd., Absatz 23.

39 Bundesamt für Flüchtlinge, Schweiz, Focus: Georgien - Wehrdienst, Bern, 22. November 2000.

40 United States State Department, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, International Religious Freedom Report for 2011: Georgia.

41 Child Soldiers Global Report 2008, aaO, S. 149.

International Fellowship of Reconciliation: Submission to the 37th Session on the Universal Periodic Review, Georgia. Auszüge. 16. Juli 2020. Quelle: https://static1.squarespace.com/static/54c00acde4b022a64cd0266b/t/5f1073a4b3a45b49923ed0d1/1594913702428/IFOR+submission+on+Georgia+-37th+UPR+session-.pdf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2021

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