Quelle: Wikipedia

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Tadschikistan: Kriegsdienstverweigerer gefoltert

Jovidon Bobojonov zu zwei Jahren Haft verurteilt

von Mushfig Bayram

(02.04.2020) Fast sechs Monate nach seiner Verhaftung hat das Militärgericht von Duschanbe den 20-jährigen Zeugen Jehovah und Kriegsdienstverweigerer Jovidon Bobojonov heute zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Bobojonov legte bereits Berufung ein. Während seiner Zeit in der Militäreinheit war Bobojonov von Soldaten mit Schlägen gefoltert worden, um ihn dazu zu zwingen, die Uniform anzuziehen und einen militärischen Eid abzuleisten.

Das Strafverfahren gegen den Kriegsdienstverweigerer und Zeugen Jehovah Jovidon Bobojonov wurde am 16. März 2020 von Richter Najmuddin Loikzoda am Militärgericht Dushanbe eröffnet. Bobojonov wurde nach Artikel 376 Absatz 2 des Strafgesetzbuches wegen Befehlsverweigerung zum Zwecke der vollständigen Umgehung des Militärdienstes angeklagt. Die mögliche Haftstrafe beträgt zwischen zwei und fünf Jahren.

„Am 16. März wurden einige Zeugen angehört, danach vertagte der Richter den Fall auf den 18. März“, erklärten die Zeugen Jehovahs. Weitere Prozesstage fanden am 18. und 19. März statt. Das Urteil wurde am 2. April verkündet. Richter Loikzoda Bobojonov verurteilte Bobojonov zur Mindeststrafe von zwei Jahren Haft im Arbeitslager. Zugleich ordnete er an, dass die bisherige Untersuchungshaft angerechnet wird.

„Jovidon wurde in Handschellen vor Gericht gebracht“, berichtete ein Zeuge Jehovah, nachdem das Urteil gefällt worden war. „Der Prozess fand im Büro des Richters statt, so dass nur seine Eltern und sein Anwalt anwesend sein konnten. Ungefähr 15 Freunde warteten außerhalb des Gerichtsgebäudes um ihn zu unterstützen.“

Obwohl über Bobojonov berichtet wurde, dass er seit seiner Entführung im Oktober 2019 und seiner gewaltsamen Überstellung zur Militäreinheit und später zum Untersuchungsgefängnis im Februar „emotional und körperlich entkräftet“ sei, sagte ein Zeuge Jehovah: „Er sah besser aus und lächelte heute.“

Berufung eingelegt

Noch am Tag des Urteils legte der Anwalt von Bobojonov Berufung gegen die Verurteilung und die Gefängnisstrafe ein. Die Berufung wird voraussichtlich Mitte April von der Militärkammer des Obersten Gerichts in Duschanbe behandelt werden. Wenn die Berufung abgelehnt wird, kann Bobojonov noch Beschwerde beim Präsidium des Obersten Gerichtshofes einlegen.

Nachdem im Oktober 2017 der Kriegsdienstverweigerer Daniil Islamov von einem Militärgericht zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde, hatte auch er Berufung eingelegt. Diese wurde aber im Januar 2018 abgewiesen.1 Auch seine Beschwerde an den Obersten Gerichtshof wurde im März 2018 abgelehnt. Islamov wurde im April 2018 nach vollständiger Verbüßung der Haft freigelassen. Bei Islamov war die Zeit, die er zwischen April und September 2017 zwangsweise in einer Militäreinheit verbrachte, nicht auf die Haft angerechnet worden.

„Er beging ein schweres Verbrechen, indem er sich weigerte, in der Armee zu dienen“

Seit dem 4. Oktober 2019 wurde Bobojonov in einer Militäreinheit in der Nähe von Duschanbe festgehalten.2 Seine am 22. August 2019 erstmals schriftlich gestellten Anträge, einen alternativen Ersatzdienst abzuleisten, wurden abgelehnt. Am 4. Oktober war er zunächst festgenommen und dann dem Rekrutierungsbüro überstellt worden. Das ordnete Arrest an. Am 6. Oktober 2019 wurde er gegen seinen Willen der Einheit 45075 im Bezirk Rudaki, südlich der Hauptstadt Duschanbe, überstellt.3

Im Oktober 2019 reichten Bobojonovs Eltern bei den Behörden eine Beschwerde gegen seine Festnahme und Verhaftung ein. Unter den Antworten auf ihre Beschwerde befand sich ein Brief von Generalmajor Musa Odinazoda, dem stellvertretenden Chef des Generalstabes. Er behauptete, Bobojonov habe ein „schweres Verbrechen begangen, indem er sich geweigert habe, in den Streitkräften zu dienen.“4

In der Militäreinheit gefoltert

In der Militäreinheit versuchten Offiziere, ihn unter Druck zu setzen, damit er eine Uniform anzieht und den militärischen Eid leistet, wie es auch 2017 gegenüber dem Kriegsdienstverweigerer Daniil Islamov geschehen war.5 Aufgrund seiner Kriegsdienstverweigerung als Zeuge Jehovah verweigerte sich Bobojonov diesen Aufforderungen.6

Als sich Bobojonov weigerte, eine Uniform anzuziehen, griffen ihn sechs Soldaten an, berichteten die Zeugen Jehovas. Sie fesselten seine Arme hinter seinem Rücken und zwangen ihn zu Boden. Bobojonovs Kopf wurde mit einem Stiefel auf den Boden gedrückt, während einer seinen Hals mit dem Knie festhielt. Als er sich wehren wollte, schlugen sie ihn in die Nieren. Die Männer versuchten dann, seine Hose auszuziehen und ihm die Uniformhose anzuziehen. Je mehr er sich wehrte, umso mehr drückte er mit dem Knie auf seinen Hals. Dann wurde Bobojonov ohnmächtig.

Als er aufwachte, war er gefesselt. Er saß auf einem Stuhl, konnte aber sein Gleichgewicht nicht halten, so dass ihn jemand auf dem Stuhl festhalten musste.

Forum 18 konnte nicht herausfinden, ob die Soldaten, die Bobojonov gefoltert hatten, festgenommen und vor Gericht gestellt worden sind.

Nach der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist Tadschikistan verpflichtet, Personen, die aus guten Gründen der Folter verdächtigt werden, zu verhaften und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, womit „die Straftaten der Strafverfolgung durch angemessene Strafzumessung unterliegen, die die Schwere der Straftat mit in Betracht zieht“.

Strafverfahren

Am 28. Januar 2020 eröffnete die Militärstaatsanwaltschaft von Duschanbe das Verfahren gegen Bobojonov nach Artikel 376 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Das Verteidigungsministerium gab Bobojonov „die Möglichkeit, in einem speziellen Bataillon Dienst zu leisten, in dem keine Waffen benutzt, sondern Bauarbeiten ausgeführt werden“, erklärte Staatsanwalt Ibrahimzoda im Februar 2020.7 „Er lehnte dies ab. Deshalb wurde das Strafverfahren eröffnet“, sagte Ibrahimzoda gegenüber Forum 18. Er ergänzte, dass der Bobojonov angebotene Dienst immer noch ein Militärdienst sei, kein Zivildienst. „Wir haben kein Gesetz über einen Zivildienst.“

Auf die Frage, warum Tadschikistan seinen verbindlichen internationalen Verpflichtungen nicht nachkomme und die Behörden Kriegsdienstverweigerer strafrechtlich verfolgen statt einvernehmliche Lösungen zu finden, bevor ein Gesetz verabschiedet wird, antwortete Ibrahimzoda: „Ich kann nicht für die übergeordneten Behörden sprechen, die für die Verabschiedung von Gesetzen verantwortlich sind.“

Er weigerte sich auch, auf die Frage zu antworten, ob die Mindeststrafe von zwei Jahren wegen Kriegsdienstverweigerung nicht sehr schwerwiegend sei: „Ich kann nichts dagegen tun.“

Dem Untersuchungsgefängnis in Duschanbe überstellt

Am 28. Januar 2020 wurde Bobojonov nach fast viermonatigem Arrest in der Militäreinheit 45075 in das Untersuchungsgefängnis in Duschanbe überstellt.8

Richter Rudoba Sharifzoda vom Militärgericht Duschanbe entschied am 31. Januar 2020, dass Bobojonov in Untersuchungshaft bleiben müsse. Nach dem Urteil vom 2. April 2020 brachten die Wachen Bobojonov in Handschellen zurück in das Untersuchungsgefängnis. „Jovidon hat noch keine Bibel im Gefängnis, aber sein Anwalt hofft, später in der Woche eine übergeben zu dürfen“, sagte ein Zeuge Jehovah nach dem Urteil.

Kein Alternativer Dienst

Der Militärdienst von zwei Jahren ist für fast alle tauglichen Männer zwischen 16 und 27 Jahren Pflicht. Artikel 1 des Gesetzes über die allgemeine Wehrpflicht und den Militärdienst hält fest: „Gemäß diesem Gesetz hat jeder Bürger das Recht, anstelle des Militärdienstes einen alternativen Dienst abzuleisten. Das Verfahren für den Alternativdienst wird durch Gesetz geregelt.“ Solch ein Gesetz wurde bislang nicht verabschiedet. Tatsächlich deuten Kommentare aus dem Militär im Jahr 2007 darauf hin, dass das Verbot der Zeugen Jehovahs im Zusammenhang steht mit ihrer Ablehnung eines Militärdienstes.9

Die UN-Arbeitsgruppe über Willkürliche Inhaftierungen bat in einer Stellungnahme im Oktober 2017 um Antwort innerhalb von sechs Monaten, „ob Gesetzesänderungen vorgenommen wurden, um das Gesetz und die Praxis in Tadschikistan in Übereinstimmung mit den in der Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe dargelegten internationalen Verpflichtungen zu bringen“. Bis zum 26. Februar 2020 hat Tadschikistan der UN-Arbeitsgruppe nicht geantwortet.

Am 29. März 2019 erklärte Tadschikistan gegenüber dem UN-Menschenrechtskomitee, dass ein alternativer Dienst vorbereitet werde. Aber im Januar 2020 berichtete der Präsident des Nationalen Zentrums für Rechtswesen, Subhiddin Bakhriddinzoda, dass „es keinen Entwurf über einen alternativen Dienst gibt, der dem Parlament vorliegt“10. Er ergänzte, dass es einen Entwurf aus dem Büro des Präsidenten gebe. Dieser würde aber erst nach den Parlamentswahlen am 1. März behandelt werden.11

Fußnoten

1 www.forum18.org/archive.php?article_id=2357

2 www.forum18.org/archive.php?article_id=2533

3 ebd.

4 ebd.

5 www.forum18.org/archive.php?article_id=2312

6 www.forum18.org/archive.php?article_id=2533

7 www.forum18.org/archive.php?article_id=2548

8 www.forum18.org/archive.php?article_id=2533

9 www.forum18.org/archive.php?article_id=2138

10 www.forum18.org/archive.php?article_id=2533

11 ebd.

Mushfig Bayram: Tajikistan: Conscientious objector tortured, jailed for two years. 2. April 2020. Übersetzung: rf. Auszüge. Quelle: www.forum18.org/archive.php?article_id=2559. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2020

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