Ukraine: Nächste Runde des Verfahrens gegen Kriegsgegner Ruslan Kotsaba
(15.02.2018) Am Montag, 19. Februar 2018, wird das Verfahren gegen den ukrainischen Journalisten und Kriegsgegner Ruslan Kotsaba fortgesetzt. Nachdem sich das Gericht in Bohoradtschany für befangen erklärt hatte, ist nun das Gericht in Dolyna zuständig. Mit dem Verfahren wird zum zweiten Mal über eine Anklage wegen Landesverrats und Behinderung der Streitkräfte verhandelt, für die Ruslan Kotsaba bereits 2016 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Die Anklage war gegen ihn eröffnet worden, weil er sich Anfang 2015 über Youtube gegen die Kriegführung im Osten des Landes wandte und seine Landsleute dazu aufrief, den Kriegsdienst zu verweigern.
Amnesty International hatte ihn als politischen Gefangenen anerkannt. Nach einer internationalen Kampagne von Friedens- und Menschenrechtsorganisationen kam er im Juli 2016 nach über 16 Monaten Haft auf Beschluss des Berufungsgerichtes frei. (...mehr)
Das Oberste Gericht der Ukraine hob jedoch den Freispruch auf und ordnete eine Wiederholung des Verfahrens an. Das Gericht in Bohoradtschany erklärte sich am 31. Januar 2018 für befangen, wohl auch aufgrund des internationalen Drucks, und hatte das Verfahren an das Berufungsgericht in Kiew zurückverwiesen. Gerichtsort ist nun die westukrainische Kleinstadt Dolyna.
„Mit dem Verfahren zeigt die ukrainische Justiz, wie sie gegen Kritiker der konfrontativen Politik der Regierung vorgeht“, erklärte heute Rudi Friedrich von Connection e.V. Für die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ergänzte Dr. Gernot Lennert, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Hessen: "Wir fordern die sofortige Einstellung des erneut eröffneten Verfahrens und die Respektierung des Rechts auf Meinungsfreiheit in der Ukraine."
Nachtrag: Das Gericht in Dolyna hat am 20. Februar 2018 dem Antrag der Rechtsanwältin von Ruslan Kotsaba entsprochen und die Anklage an die Staatsanwaltschaft von Iwano-Frankiwsk zurück verwiesen, da die Anklageschrift nicht den Vorschriften der Strafprozessordnung entspreche. Das Verfahren wird fortgeführt.
Connection e.V. und DFG-VK Hessen: Pressemitteilung vom 15. Februar 2018
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