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Unrecht vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: civilni.media.

Oberster Gerichtshof verhindert EU-Beitritt der Ukraine durch Repressionen wegen Glaubens und Pazifismus

Hochgeladen am 06.11.2025

(27.10.2025) Inmitten eines internationalen Skandals um die Inhaftierung und Folterung von Kriegsdienstverweigerern zeigten die Richter Vitalii Kryushenko ohne ordnungsgemäßen Freispruch ein wenig Gnade, erwähnten dies jedoch nicht einmal auf der Website des Gerichts, da die Politik der Unterdrückung aufgrund des Glaubens offenbar unverändert bleibt. Die Vereinigte Kammer des Kassationsstrafgerichtshofs des Obersten Gerichtshofs wies eine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil gegen den Gewissensgefangenen Vitaliy Kryushenko zurück, setzte jedoch die Strafe aus und entließ ihn aus dem Gefängnis mit einer einjährigen Bewährungsstrafe.

Verfassungsbeschwerden von drei Kriegsdienstverweigerern stehen kurz vor der Entscheidung. Foto: civilni.media.

Verfassungsbeschwerden von drei Kriegsdienstverweigerern werden gemeinsam beurteilt

Hochgeladen am 06.11.2025

(17.10.2025) Das Verfassungsgericht der Ukraine entscheidet, ob der Staat das Recht hat, Personen, die aufgrund ihrer Weltanschauung nicht zum Militärdienst zugelassen werden können, den Ersatzdienst zu verweigern, und ob es rechtmäßig ist, Menschen wegen der Einhaltung hoher Gewissensstandards zu inhaftieren. Am 15. Oktober 2025 beschloss der Zweite Senat des Verfassungsgerichts der Ukraine, die Verfassungsbeschwerden von Vitalii Alekseienko, Serhii Ivanushchenko und Dmytro Zelinsky gemeinsam in einem Verfassungsprozess zu prüfen. Zuvor wurden die Gründe für die Aufnahme des Verfassungsprozesses in dem Amicus-Curiae-Schriftsatz des Direktors des Instituts für Frieden und Recht, Yurii Sheliazhenko, dargelegt, den das Gericht am 1. Oktober in die Akte aufzunehmen beschloss.

Photo: Temesgen Woldezion via Wikimedia Commons

VGH Kassel: Kein subsidiärer Schutz für Eritreer, Reueerklärung zumutbar

Hochgeladen am 06.11.2025

(05.11.2025) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 29. Oktober 2025 die Reueerklärung für eritreische Staatsangehörige wieder für zumutbar erklärt und stellt sich damit explizit gegen die vorherige Rechtsprechung des BVerwG und auch gegen das (damalige) Bundesinnenministerium (BMI) [...].

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#ObjectWarCampaign: Schutz und Asyl für Deserteure und Verweigerer

PRESSEMITTEILUNG • LOCKERUNG DER AUSREISESPERRE IN DER UKRAINE

Söder und Linnemann rufen zu völkerrechtswidrigen Handlungen auf

Hochgeladen am 30.10.2025

Mit Beginn des russischen Angriffs hat die ukrainische Regierung eine Ausreisesperre für alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren verhängt. Eine Ausreise ist seitdem nur mit Sondererlaubnis möglich. Das stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf Freizügigkeit dar. Seit Ende August 2025 dürfen nun 18— bis 22—jährige Männer ausreisen. Davon machen viele Gebrauch. Darunter befinden sich vermutlich auch viele Kriegsdienstverweigerer.