Projekt von Connection e.V. 

Eritrea: Desertion, Flucht & Asyl

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Eritrea: Hartes Durchgreifen gegen Familien

Kollektivbestrafung nach Kampagne zur Zwangsrekrutierung

(09.02.2023) Die eritreische Regierung hat in den letzten Monaten Verwandte von Tausenden mutmaßlicher Militärdienstentzieher im Rahmen einer umfangreichen Kampagne zur Zwangsrekrutierung bestraft, so Human Rights Watch heute. Eritreische Sicherheitskräfte sind seit dem Ausbruch des Konflikts in der äthiopischen Region Tigray im November 2020 stark beteiligt an militärischen Aktionen der äthiopischen Regierung und haben dabei einige der schlimmsten Misshandlungen des Konflikts begangen. Die eritreischen Behörden haben Wellen von Razzien durchgeführt, um Personen zu finden, die sie als Militärdienstentzieher oder Deserteure ansehen.

Neues Eritrea-Gutachten bestätigt: Verweigerung von Schutz verkennt Realität – Widerrufsverfahren sind einzustellen

(12.10.2022) PRO ASYL und Connection e.V. fordern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu auf, sämtliche Widerrufsverfahren zu eritreischen Flüchtlingen, die sich auf die sogenannte Reueerklärung oder den Diaspora-Status beziehen, zurückzunehmen und Asylgesuche nicht mehr mit Bezug darauf abzulehnen. Diese Forderung bezieht sich ausdrücklich auch auf Frauen, die besonders oft von diesen Widerrufsverfahren betroffen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil klargestellt, dass deutsche Behörden von eritreischen Geflüchteten nicht verlangen dürfen, dass diese bei eritreischen Behörden eine Reueerklärung unterschreiben, um etwa einen Pass oder ähnliches zu erhalten. Neben dem aktuellen Urteil macht ein von PRO ASYL und Connection e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten deutlich, dass Betroffene den Diaspora-Status (siehe unten) nicht bekommen können und Rückkehrer*innen weiterhin Verfolgung droht.

Eritrea: Lage der Menschenrechte

Bericht des Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte in Eritrea

(06.05.2022) 1. Der vorliegende Bericht wird gemäß der Resolution 47/2 des Menschenrechtsrats vorgelegt, in der der Rat das Mandat des Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte in Eritrea um ein Jahr verlängert und den Mandatsträger ersucht hat, dem Rat auf seiner fünfzigsten Sitzung einen Bericht über die Umsetzung des Mandats vorzulegen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 29. April 2021 bis zum 22. April 2022.

Auszugsweise inoffizielle Übersetzung ins Deutsche von Connection e.V., Juli 2022

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Gutachten: Voraussetzungen und rechtliche Auswirkungen des eritreischen Diaspora-Status

(Mai 2022) PRO ASYL und Connection e.V. sind den Fragen zu den Voraussetzungen und daraus folgenden rechtlichen Garantien des Diaspora-Status nachgegangen und haben ein Gutachten bei Dr. Rezene Mekonnen und Amanuel Yohannes in Auftrag gegeben, ausgewiesenen Experten des eritreischen Rechtssystems. Dieses liegt nun in deutscher Übersetzung vor.

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass einen Diaspora-Status nur bekommt, wer einen gesicherten Aufenthalt im Ausland hat. Widerruft das BAMF also die Flüchtlingsanerkennung, können die Betroffenen gar keinen Diasporastatus erhalten. Diese Frage hat das Bundesamt bei seinen Entscheidungen bisher ignoriert.

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