Stoppt den Kreislauf der Gewalt in der Türkei! 

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Plakat zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung

Türkei: Neues Rekrutierungsgesetz verabschiedet

(14.09.2019) Am 26. Juni 2019 wurde in der Türkei ein neues Rekrutierungsgesetz1 (Kanun 7179) verabschiedet. Es löst das bisherige Militärdienstgesetz (Kanun 1111) ab und sieht vor allem eine Reduzierung der Dauer des Militärdienstes von bisher zwölf auf sechs Monate und zugleich eine Professionalisierung der türkischen Armee vor.

Ibrahim Cemil Özdemir

Türkei: „Es gab nur einen Weg: Kein Soldat werden“

Erklärung zur Kriegsdienstverweigerung

(27.08.2019) In der Türkei und auch in die meisten Länder der Welt dauern gesellschaftliche Gewaltkonflikte an. In den meisten Ländern, in denen dauerhaft Konflikte stattfinden, sind auch Waffen im Einsatz. Aus ethischen und Gewissensgründen bin ich gegen den Krieg, weil in diesen Kriegen Menschen getötet werden. Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt, weil Gewalt immer Gegengewalt erzeugt. Damit wir aus dieser Gewaltspirale herauskommen, sollten wir die Konflikte gewaltlos lösen. Aus diesem Grund ist die Verteidigung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung einer der wichtigsten Schritte für eine kriegs- und gewaltfreie Zukunft der Menschheit.

Beran Mehmet İşci

„Militärdienst steht in völligem Widerspruch zu meinen Überzeugungen“

Erklärung zur Kriegsdienstverweigerung

(25.08.2019) Ich heiße Beran Mehmet İşci und bin im Oktober 1996 in der Stadt Bursa in der Türkei geboren. Mit der folgenden Stellungnahme will ich die Gründe für meine Kriegsdienstverweigerung erläutern.

Militärparade. Foto: Timo Vogt

Türkei: Änderung des Wehrpflichtsystems geplant

(14.06.2019) Daily Sabah berichtet über die aktuelle Debatte zur Änderung des Wehrpflichtsystems in der Türkei. Danach würde die Dienstzeit für türkische Wehrpflichtige auf ein halbes Jahr reduziert werden und zusätzlich eine Option zum Freikauf bei Ableistung eines einmonatigen Dienstes bestehen. Ziel sei eine effizientere und professionellere Armee. Die Wehrpflicht bleibt allerdings im Grundsatz bestehen. (d. Red.)