Asyl bei Desertion und Kriegsdienstverweigerung - rechtliche Hinweise 

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Dmytro Zelinsky

Ukraine: Drei Jahre Gefängnis für Adventisten, der die Mobilisierung verweigert

(01.11.2023) Der 45-jährige Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky verbüßt seine dreijährige Haftstrafe wegen Verweigerung der Mobilmachung aus Gewissensgründen und soll bald in einem Gefängnis in Kolomyia eintreffen. Am 28. August gab das Berufungsgericht Ternopil dem Antrag von Staatsanwalt Roman Harmatiuk statt, den Freispruch vom Juni aufzuheben.

Ist die Auslieferung ukrainischer Militärdienstpflichtiger möglich?

(31.10.2023) Der ukrainische Präsident Selenskij hat im September angekündigt, Auslieferungsverfahren für ukrainische Flüchtlinge betreiben zu wollen. Es geht dabei um militärdienstpflichtige Männer, die das Land verlassen haben. Es ist aber nicht wirklich klar, ob nur ein Teil dieser Männer gemeint ist, die z.B. illegal das Land verlassen haben oder Bestechungsgelder gezahlt haben, oder alle. Ohnehin ist ein Auslieferungsverfahren ein komplizierter Prozess. Nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen ausgeschlossen. Es ist zwar immer noch möglich, wegen anderer Straftaten ausgeliefert zu werden, aber eben nicht wegen Militärstrafvergehen.

Der russische Kriegsdienstverweigerer Nikita R.

Kirchenasyl für russischen Kriegsdienstverweigerer erfolgreich beendet

(18.10.2023) Das Kirchenasyl für den russischen Kriegsdienstverweigerer Nikita R. konnte vor wenigen Tagen erfolgreich beendet werden. „Ich bin erleichtert“, erklärte Nikita. „Endlich kann ich mich wieder bewegen und meine Eltern in Berlin besuchen, ohne die Angst zu haben, nach Polen abgeschoben zu werden.“ Und er ergänzte: „Ich habe immer gedacht, dass Ukraine und Russland Brudervölker sind. Ich selbst habe auch Verwandte in der Ukraine. Und so war mir klar, dass ich nicht am Krieg teilnehmen wollte und will.“

Länderportrait Belarus

Militärdienst und Militarisierung der Gesellschaft

(08.10.2023) In Belarus gibt es eine 18-monatige Militärdienstpflicht für alle männlichen Staatsbürger*innen zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr. Ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt es seit 1994. Für Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst bereits abgeleistet haben, Reservist*innen und Soldat*innen gilt diese jedoch nicht.