#ObjectWarCampaign - Russland, Belarus, Ukraine: Schutz und Asyl für Deserteure und Verweigerer 

Seite: ...  9   10   11   12   13   14   15   ...  

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.

14.12.24 in Nürnberg. Foto: Michi von Glaßer

Neuigkeiten zur #ObjectWarCampaign

(01.03.2025) Bericht von der bundesweiten Demonstration in Nürnberg - Juristische Auseinandersetzung zum Aufenthalt und Asyl für russische und ukrainische Kriegsdienstverweiger*innen

Drei Jahre Krieg gegen die Ukraine: Schutz für russische Kriegsdienstverweigerer*innen weiter unklar

(21.02.2025) Drei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs bleibt ungewiss, ob Kriegsdienstverweigerer*innen Schutz in Deutschland erhalten. Während ein Gericht Verfolgung als wahrscheinlich einstuft, sieht ein anderes kein ausreichendes Risiko.

3. März: Wie steht es um den Schutz der Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus, Ukraine

Webinar 3 Jahre nach dem Beginn des Ukraine-Krieges

Webinar: Mo., 3. März 2025, 18.00 Uhr

Anmeldung: https://us02web.zoom.us/meeting/register/qr-w6NxLRsempYiDR8G-Mw

Vor drei Jahren griff Russland die Ukraine an, ein Krieg mit verheerenden Folgen. Aber es gibt auch Hunderttausende in Russland, Belarus und der Ukraine, die sich dem Krieg verweigert haben. Wie steht es um ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung? Wie steht es um Ihren Schutz?