#ObjectWarCampaign - Russland, Belarus, Ukraine: Schutz und Asyl für Deserteure und Verweigerer 

Seite: 1   2   3   4   5   6   ...  

Ankündigung: Aktionswoche 4. bis 10. Dezember 2023

Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine

(17.11.2023) Über 40 Friedensgruppen aus ganz Europa rufen vom 4. Dezember bis zum „Internationalen Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember 2023 zu Aktionen auf: Sie fordern Aufnahme und Schutz für alle, die sich dem Krieg in der Ukraine entziehen.

Dmytro Zelinsky

Ukraine: Adventist zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wegen Kriegsdienstverweigerung

(09.11.2023) Der 45-jährige Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky verbüsst eine dreijährige Haftstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in einem Gefängnis in Kolomyia, bei Ivano-Frankiwsk, in der Westukraine. Am 28. August gab das Berufungsgericht von Ternopil dem Antrag des Staatsanwalts Roman Harmatiuks zur Aufhebung des Freispruchs vom Juni statt. Der Staatsanwalt gab gegenüber Forum 18, norwegische Menschenrechtsorganisation, nicht an, warum er gegen den Freispruch Berufung eingelegt hat. Zelinsky bereitet eine Berufung beim Obersten Gerichtshof vor.

(externer Link)   ... mehr

Georgien: Neue Verteidigungsrichtlinie

(31.10.2023) Nach langer parlamentarischer Diskussion hat Georgien im September eine neue Verteidigungsrichtlinie verabschiedet, die die Dauer und Ausgestaltung des Militärdienstes neu regelt. Das neue Gesetz wendet sich vor allem gegen die Praxis der Girchi Partei, die es in den letzten Jahren jungen Männern ermöglicht hat, den Militärdienst zu umgehen, indem sie ihnen den Status einen Priesters verliehen haben. Dies empfanden die konservativen Parteien und die orthodoxe Kirche als einen Skandal, den sie beseitigen wollten.

Ist die Auslieferung ukrainischer Militärdienstpflichtiger möglich?

(31.10.2023) Der ukrainische Präsident Selenskij hat im September angekündigt, Auslieferungsverfahren für ukrainische Flüchtlinge betreiben zu wollen. Es geht dabei um militärdienstpflichtige Männer, die das Land verlassen haben. Es ist aber nicht wirklich klar, ob nur ein Teil dieser Männer gemeint ist, die z.B. illegal das Land verlassen haben oder Bestechungsgelder gezahlt haben, oder alle. Ohnehin ist ein Auslieferungsverfahren ein komplizierter Prozess. Nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen ausgeschlossen. Es ist zwar immer noch möglich, wegen anderer Straftaten ausgeliefert zu werden, aber eben nicht wegen Militärstrafvergehen.