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Südkorea: Für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung

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Aktion für südkoreanische Kriegsdienstverweigerer in Berlin 2018

Südkorea: Gericht erkennt nicht-religiöse Kriegsdienstverweigerung an

(19.02.2019) Ein südkoreanisches Gericht hat die nicht-religiöse Kriegsdienstverweigerung eines Reservisten anerkannt. Da das Urteil nicht-religiöse Gewissensgründe für eine Kriegsdienstverweigerung anerkennt, wird erwartet, dass unterschiedliche Gründe für eine Kriegsdienstverweigerung, auch aus moralischen Gründen, möglich sein werden.

Fotos: Johannes Barre (IGEL) via Wikimedia

Die militarisierte Halbinsel

Über die Kriminalisierung von Kriegsdienstverweigerern in Korea

(30.01.2019) Die Zeichen stehen auf Entspannung zwischen Nord- und Südkorea. Inzwischen hat es mehrere Treffen zwischen dem Staatsoberhaupt der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), Kim Jong Un, und dem Präsidenten der Republik Korea (Südkorea), Moon Jae In, gegeben. Auf dem letzten Treffen in der nordkoreanischen Hauptstadt Pjöngjang habe sich Nordkorea „zum Abbau seiner landesweit wichtigsten Atomanlage in Yongbyon bereit erklärt.“ Kim wolle dafür internationale Atominspekteure ins Land lassen. Die USA müssten aber im Gegenzug auch zu einem Entgegenkommen bereit sein.

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Nordzypern und Südkorea: Anmerkungen zu den Gesetzentwürfen zur Kriegsdienstverweigerung

(10.01.2019) Ende 2018 wurde in Südkorea ein Gesetzentwurf zur Kriegsdienstverweigerung vorgelegt und letzte Woche auch von der Regierung Nordzyperns. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an Beschlüsse und Empfehlungen internationaler Gremien zu erinnern und damit auf die Grundlagen für entsprechende Regelungen.

Vor der südkoreanischen Botschaft in Berlin

Südkorea: Regierung plant verschärfte Regeln gegen Kriegsdienstverweigerer

Urgent Action

(17.12.2018) Am 13. Dezember 2018 fand in Seoul in Südkorea eine weitere Anhörung zu einer Gesetzesänderung statt, mit der für Kriegsdienstverweigerer ein sogenannter alternativer Dienst eingeführt werden soll. Es zeigt sich, dass die Regierung in der Tat verschärfte Regeln vorsieht, die einen mit 36 Monaten fast doppelt so langen Dienst für Kriegsdienstverweigerer ausschließlich in Haftanstalten und einer dort auch erfolgenden Unterbringung beinhalten.