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Südkorea: Für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung

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Aktion in Seoul. Foto: World Without War

Südkorea: Unendlicher Rechtsstreit der Kriegsdienstverweigerer

Ein vom obersten Gericht verzögertes Urteil steht vor der Entscheidung

(22.07.2018) Das Verfassungsgericht ist bereit, einen weiteren Meilenstein zur Kriegsdienstverweigerung zu setzen, Wochen nach einem am 28. Juni 2018 ergangenen historischen Urteil, mit dem es die langjährige Haltung Südkoreas gegenüber einem alternativen Dienst widerrief. Das oberste Gericht wird eine Sammelklage aufrollen, die 2011 von 433 Kriegsdienstverweigerern eingereicht wurde. Sie führten in ihrer Beschwerde an, dass sie Opfer von Menschenrechtsverletzungen seien, da sie aufgrund fehlender Rechtsvorschriften keine angemessene Entschädigung von der Regierung erhalten können. Die Antragsteller drängen das oberste Gericht dazu, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, damit die Regierung sie entschädigt und ihre Vorstrafen löscht.

Aktion von World Without War

Südkorea: Kriegsdienstverweigerer zu Haftstrafe verurteilt

(18.07.2018) Am Dienstag wurde ein südkoreanischer Kriegsdienstverweigerer zu einer Haftstrafe verurteilt trotz der erst kürzlich durch das Verfassungsgericht ergangenen Entscheidung, dass die Regierung einen Ersatzdienst für die Verweigerer einführen muss.

Aktion in Seoul. Foto: World Without War

Südkorea: Verfassungsgericht erkennt Kriegsdienstverweigerung an

(02.07.2018) Mit einer Entscheidung am vergangenen Donnerstag hat das Verfassungsgericht in Südkorea die Kriegsdienstverweigerung anerkannt und dem Gesetzgeber zugleich eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, rechtliche Regelungen umzusetzen. Der Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes sei verfassungswidrig, da er keinen alternativen Dienst für Kriegsdienstverweigerer vorsieht.

Südkoreanische Organisationen begrüßen Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung

(28.06.2018) Heute entschied das Verfassungsgericht der Republik Korea, dass Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes verfassungswidrig ist, da darin keine Möglichkeit eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer vorgesehen ist. Die gegenwärtige Regelung darf nur bis zum 31. Dezember 2019 bestehen bleiben. Die Gerichtsentscheidung wendet sich gegen die Untätigkeit der Gesetzgebung und sieht es als verfassungswidrig an, eine von der Verfassung geforderte Gesetzgebung nicht umzusetzen. Mit der heutigen Entscheidung erkennt das Gericht die Kriegsdienstverweigerung als Ausfluss des Rechts auf „Gewissensfreiheit“ an, ein grundlegendes Verfassungsrecht.