Südkorea: Für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung 

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Aktion in Seoul. Foto: World Without War

Südkorea: Oberster Gerichtshof bestätigt Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(02.11.2018) Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hat am 1. November 2018 in einem Urteil verkündet, dass südkoreanische Männer das Recht zur Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissens- oder religiösen Gründen haben. Das Grundsatzurteil dürfte die Verfahren von mehr als 930 Kriegsdienstverweigerern betreffen. Hunderte junge südkoreanische Männer, zumeist Zeugen Jehovas, werden jedes Jahr inhaftiert, weil sie sich weigern, Militärdienst abzuleisten.

Aktion in Seoul. Foto: World Without War

Südkorea: Unendlicher Rechtsstreit der Kriegsdienstverweigerer

Ein vom obersten Gericht verzögertes Urteil steht vor der Entscheidung

(22.07.2018) Das Verfassungsgericht ist bereit, einen weiteren Meilenstein zur Kriegsdienstverweigerung zu setzen, Wochen nach einem am 28. Juni 2018 ergangenen historischen Urteil, mit dem es die langjährige Haltung Südkoreas gegenüber einem alternativen Dienst widerrief. Das oberste Gericht wird eine Sammelklage aufrollen, die 2011 von 433 Kriegsdienstverweigerern eingereicht wurde. Sie führten in ihrer Beschwerde an, dass sie Opfer von Menschenrechtsverletzungen seien, da sie aufgrund fehlender Rechtsvorschriften keine angemessene Entschädigung von der Regierung erhalten können. Die Antragsteller drängen das oberste Gericht dazu, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, damit die Regierung sie entschädigt und ihre Vorstrafen löscht.

Aktion von World Without War

Südkorea: Kriegsdienstverweigerer zu Haftstrafe verurteilt

(18.07.2018) Am Dienstag wurde ein südkoreanischer Kriegsdienstverweigerer zu einer Haftstrafe verurteilt trotz der erst kürzlich durch das Verfassungsgericht ergangenen Entscheidung, dass die Regierung einen Ersatzdienst für die Verweigerer einführen muss.

Aktion in Seoul. Foto: World Without War

Südkorea: Verfassungsgericht erkennt Kriegsdienstverweigerung an

(02.07.2018) Mit einer Entscheidung am vergangenen Donnerstag hat das Verfassungsgericht in Südkorea die Kriegsdienstverweigerung anerkannt und dem Gesetzgeber zugleich eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, rechtliche Regelungen umzusetzen. Der Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes sei verfassungswidrig, da er keinen alternativen Dienst für Kriegsdienstverweigerer vorsieht.