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Südkorea: Für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung

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Südkorea: Regierung veröffentlicht persönliche Daten von Kriegsdienstverweigerern

(29.03.2017) Am 23. Februar 2017 schickte die Militärverwaltung eine Nachricht an den 23-jährigen Park Sang-wook und informierte ihn darüber, dass seine persönlichen Daten als Militärdienstentzieher veröffentlicht werden würden. Da sich Park nicht zum Einberufungstermin am 26. Dezember 2016 eingefunden habe, werde dies von der Militärverwaltung als „Entziehung vom aktiven Militärdienst“ angesehen. So informierte ihn die Verwaltung darüber, dass Ende des Jahres sein Name, Alter, Adresse und seine persönlichen Daten online veröffentlicht würden.

Südkorea: Stellungnahme an das UN-Menschenrechtskommissariat

Zur Lage der Kriegsdienstverweigerer

(Februar 2017) Im Januar 2017 waren mindestens 408 Personen wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert.

Südkorea: Kriegsdienstverweigerung wird vor dem Verfassungsgericht verhandelt

(19.12.2016) Der leidenschaftliche Friedensbefürworter Lee Yong-suk, der alle Formen von Gewalt ablehnt, hatte sich niemals vorstellen können, hinter Gittern zu landen. Aber genau das geschah im Sommer 2006. Er war zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, zur Armee zu gehen und damit der landesüblichen Wehrpflicht nachzukommen. „Ich wollte weder Opfer noch Verursacher von Gewalt sein. Ich wollte kein Sklave der Gewalt sein“, sagte Lee dem Korea Herald. „Keine noch so starke Armee hat jemals einen Krieg verhindert. Das Militär soll Kriege gewinnen, nicht sie beseitigen“, sagte Lee. Er ist jetzt Aktivist bei der Antikriegsgruppe Welt Ohne Krieg (World Without War).

Aktion zur Verweigerungserklärung von Hong Jeong-hun

Südkorea: Menschenrechtskommission sieht Kriegsdienstverweigerung als “universales Menschenrecht”

(13.12.2016) Die Koreanische Menschenrechtskommission (NHRCK) gab am 13. Dezember 2016 bekannt, dass sie eine Stellungnahme an das Verfassungsgericht richten werden, mit der die Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern als eine Verletzung des universalen Menschenrechts auf Gewissensfreiheit angesehen werde. Beim Verfassungsgericht sind derzeit drei Klagen zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung anhängig.