Andre Shepherd 

Seite: ...  7   8   9   10   11   12   13   ...  

Asyl für US-Deserteur André Shepherd

Aktionsmaterialien "Asyl für US-Deserteur André Shepherd"

Bildergalerie

(16.08.2011) In der Sommerpause haben wir in Zusammenarbeit mit dem befreundeten Künstler Wilfried Porwol aus Kleve und dem Roten Shop ein Motiv zur Unterstützung der Kampagne für André Shepherd entwickelt: „Asyl für US-Deserteur André Shepherd – Deserteure sind Sand im Kriegsgetriebe“. Ab sofort stehen T-Shirts, Aufkleber, Plakate und mehr in unserem online-Shop zur Verfügung. Der Erlös kommt der Kampagne für US-Deserteur André Shepherd zugute.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL I

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL II

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

Ostermarsch 2011 in Stuttgart: „Frieden schaffen ohne Waffen – auch in Libyen“

(24.04.2011) Der Auftakt des zentralen Ostermarsches der Friedensbewegung Baden-Württemberg fand mit hunderten TeilnehmerInnen beim Deserteursdenkmal am Theaterhaus auf dem Pragsattel in Stuttgart statt. Unter anderem sprach dort der US-Kriegsverweigerer und Deserteur André Shepherd über seine Entscheidung, sich von seiner Einheit abzusetzen und zum Deserteur zu werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte kürzlich seinen Antrag auf Asyl in Deutschland ab. Der Fall Shepherd wurde im November 2008 bekannt, nachdem Shepherd mit Unterstützung von Kriegsdienstverweigerungsnetzwerken an die Öffentlichkeit ging und seine Geschichte erzählte. Der damals 31-Jährige war als Hubschraubermechaniker für die Reparatur und Wartung von Apache Kampfhubschraubern der US-Armee zuständig, wobei er von September 2004 bis Februar 2005 auch im Irak eingesetzt wurde.