Armenien 

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Freiheit für alle inhaftierten und verfolgten Kriegsdienstverweigerer!

15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

(15.05.2013) „Zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer (15. Mai) macht Connection e.V. exemplarisch auf inhaftierte und verfolgte Kriegsdienstverweigerer und –verweigerinnen aufmerksam“, so heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk. „Die Kriegsdienstverweigerung ist zwar eine individuelle Entscheidung. Sie weist aber weiter. Kriegsdienstverweigerer sind Sand im Getriebe eines Militärs, das in vielen Ländern für die Ziele der Herrschenden Krieg führt. Sie wenden sich mit ihrer Entscheidung gegen den Kreislauf der Gewalt.“

Armenien: Zwei Kriegsdienstverweigerer inhaftiert – für 24 und 30 Monate Haft

Bitte um Protestschreiben

(06.12.2012) Die Kriegsdienstverweigerer Anania Grigoryan und Artsrun Khachatryan, Angehörige der Zeugen Jehovas, wurden zur Verbüßung ihrer Haftstrafen von 24 und 30 Monaten inhaftiert. Damit steigt die Zahl der in Armenien inhaftierten Kriegsdienstverweigerer auf 31 an.

Armenien – Zwei neue Inhaftierungen trotz Verurteilung aus Straßburg

(03.12.2012) Trotz des letzten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, in dem dieser der armenischen Regierung zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt, geht die Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer weiter. Zwei Verweigerer wurden im November inhaftiert, nachdem ihre Berufung zurückgewiesen worden war. Damit stieg der Zahl der inhaftierten Verweigerer auf 31 an. Alle wurden zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt. Weitere 15 sind ebenfalls verurteilt worden. Sie werden wahrscheinlich nach der Ablehnung ihrer Berufungen inhaftiert werden.

Doppelstaater und Wehrpflicht

(01.09.2011) Nach Schätzungen gibt es mehrere Millionen Doppelstaater in Deutschland. In der Vergangenheit sahen sich viele junge Männer damit konfrontiert, dass sie in beiden Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie hatten, wehrpflichtig waren. Allerdings gab es durch verschiedene bilaterale Abkommen und einen Vertrag des Europarates oft die Möglichkeit, dass die Ableistung des Militär- bzw. Zivildienstes in einem Land durch das andere anerkannt werden konnte. Die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung entfällt mit der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland. Wir wollen uns deshalb hier mit der Frage beschäftigen, wie die Betroffenen mit der neuen Situation umgehen können.