Armenien 

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Armenien – Zwei neue Inhaftierungen trotz Verurteilung aus Straßburg

(03.12.2012) Trotz des letzten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, in dem dieser der armenischen Regierung zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt, geht die Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer weiter. Zwei Verweigerer wurden im November inhaftiert, nachdem ihre Berufung zurückgewiesen worden war. Damit stieg der Zahl der inhaftierten Verweigerer auf 31 an. Alle wurden zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt. Weitere 15 sind ebenfalls verurteilt worden. Sie werden wahrscheinlich nach der Ablehnung ihrer Berufungen inhaftiert werden.

Doppelstaater und Wehrpflicht

(01.09.2011) Nach Schätzungen gibt es mehrere Millionen Doppelstaater in Deutschland. In der Vergangenheit sahen sich viele junge Männer damit konfrontiert, dass sie in beiden Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie hatten, wehrpflichtig waren. Allerdings gab es durch verschiedene bilaterale Abkommen und einen Vertrag des Europarates oft die Möglichkeit, dass die Ableistung des Militär- bzw. Zivildienstes in einem Land durch das andere anerkannt werden konnte. Die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung entfällt mit der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland. Wir wollen uns deshalb hier mit der Frage beschäftigen, wie die Betroffenen mit der neuen Situation umgehen können.

Armenien und Aserbaidschan

Brüchiger Waffenstillstand und Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern

(01.09.2011) 1991 bis 1993 kam es zwischen Armenien und Aserbaidschan zu einem Sezessionskrieg um die Bergregion Nagorny-Karabach, den Aserbaidschan verlor. Bis heute besteht nur ein brüchiger Waffenstillstand, die Fronten haben sich in Schützengräben festgefahren. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerer wird praktisch weder in Armenien, noch in Aserbaidschan und dem international nicht anerkannten Nagorny-Karabach gewährt.

Armenien: Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

(07.07.2011) In der heutigen rechtskräftigen Entscheidung der Großen Kammer zu Bayatyan gegen Armenien (Antrag Nr. 23459/03) stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Mehrheit fest, dass eine Verletzung des Artikels 9 (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) vorliegt. Der Fall betrifft die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Jahre 2003 aufgrund seiner Weigerung, den Militärdienst abzuleisten. Er wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren.