Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Auszüge des Urteils vom 7. Juli 2011 - Bayatyan gegen Armenien
(07.07.2011) In der Entscheidung vom 7. Juli 2011 hatte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Fall eines Zeugen Jehova aus Armenien das vorherige Urteil einer untergeordneten Kammer des Gerichts vom 27. Oktober 2009 und damit die bisherige Rechtsprechung zur Kriegsdienstverweigerung revidiert. Es stellte fest, dass die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), also das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verletzt. Vahan Bayatyan wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren. Wir dokumentieren das Grundsatzurteil in Auszügen. (d. Red.)